5484/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Tamandl

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Preisauszeichnungsgesetz im Jahr 2009 - Marktbeobachtung in Österreich - Situation der Preisauszeichnung in Österreich"

Die Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der KonsumentInnen bei der Angabe der Preise, vom 18.03.1998 war von den einzelnen Mitgliedsstaaten bis zum 18.03.2000 in nationales Recht umzusetzen. Grundsätzlich verfolgt diese Richtlinie das Ziel, durch die Bereitstellung korrekter und umfassender Informationen über die Preise die Transparenz des Marktes zu erhöhen und dadurch den Schutz der KonsumentInnen und fairen Wettbewerb zu unterstützen. Mit dem das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz - PrAG) und dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, wurde die Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der von Ihnen angebotenen Erzeugnisse (die sogenannte Preisangabenrichtlinie") in Österreich umgesetzt.

Damit wurde auch die Pflicht zur Angabe des Grundpreises unabhängig von der jeweiligen Verpackungsgröße festgesetzt und auch der Geltungsbereich der Preisauszeichnung erweitert. Werden von Unternehmen Sachgüter angeboten, dann haben nach dem PrAG diese sowohl die Angabe des Verkaufpreises als auch die des Grundpreises für Sachgüter vorzunehmen. Diese EU- Richtlinie sah aber auch eine Reihe von Ausnahmemöglichkeiten von der Grundpreisauszeichnung vor, die bei der innerstaatlichen Umsetzung sehr kritisch betrachtet werden musste.

Erst mit der Novelle zum PrAG (730/A) im Jahr 2005 wurde die Anwendung des Preisauszeichnungsgesetzes auf die bisher nicht erfassten Luftverkehrsunternehmen ausgedehnt und führte somit für in- und ausländische Luftverkehrsunternehmen, die in Österreich ihre Flugreisen bewerben, die Verpflichtung zur Bruttopreisauszeichnung nach § 9 Abs. 1 PrAG ein. Die Bundesregierung wurde damals weiters einstimmig durch den Nationalrat in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine EU-weite Regelung einzusetzen, die eine europaweite Bruttopreisauszeichnungspflicht von Luftverkehrsunternehmen vorsieht. Diese europäische gesetzliche Regelung mit strikter Preistransparenz liegt nun zwar vor, allerdings halten sich einige Airlines - insbesondere Billig-Airlines - nicht an diese gesetzlichen Regelungen.


Die EU hat zudem mit 11. April 2009 die einheitlichen Verpackungsvorschriften aufgehoben. Die gewohnten Packungsgrößen hatten für Konsumenten eine schnelle Auswahl wesentlich erleichtert und einen Preisvergleich auf den ersten Blick vereinfacht.

Neue, kleinere Verpackung und dann höherer Preis: Das zeigte eine AK Stickprobe in zehn Wiener Geschäften im August 2009. Obwohl die fixen Packungsgrößen erst kürzlich gefallen sind. Ein AK Stickproben-Test bei 140 Produkten im August 2009 in


zehn Wiener Supermärkten und bei vier Drogeriemärkten zeigt nach wie vor die alten" Probleme auf:

Die Grundpreise sind - bis auf Lidl - schlecht lesbar. Sie sind sehr klein gedruckt - 1,5 bis drei Millimeter. Nur bei Lidl war die Schriftgröße fünf Millimeter. Der Grundpreis ist falsch angegeben, oder es gibt keinen einheitlichen Platz des Verkaufs- und Grundpreises am Preisschild. So wird der Grundpreis derzeit unterschiedlich am Preisschild platziert (links oben, rechts oben oder rechts unten). Der Grund ist immer viel kleiner als der Produktpreis".

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.       Wie beurteilen Sie die Stärken und Schwächen des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG)?

2.       Würden Sie eine Änderung der Schrift bzw. Schriftgröße beim Grundpreis und eine einheitliche Anordnung des Grundpreises bei den Preisschildern am Regal empfehlen? Wenn ja wie soll dies konkret aussehen?

3.       Rechnen Sie bei einer Änderung der Schrift bzw. Schriftgröße beim Grundpreis mit Mehrkosten, welche die Konsumenten zahlen müssen?

4.       Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort bzw. der VKI getroffen, um die Einhaltung der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) in Österreich sicherzustellen?

5.       Welche Maßnahmen planen Sie bzw. der VKI zur Verbesserung der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG)?

6.       In welcher Form haben Ihr Ressort und der VKI KonsumentInnen über die Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes informiert?

7.       Welche Kontroll- bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen (z. B. Preiserhebungen) sind dem Ressort bekannt (Aufschlüsselung der Aufträge auf Jahr und Bundesländer)?

8.    Wie viele Betriebe und Branchen wurden im Jahr 2009 und 2010 kontrolliert (Aufschlüsselung der Betriebsanzahl auf die einzelnen Aufträge)?


9.       Wie beurteilen Sie die konkreten Maßnahmen, welche aufgrund der Preisentwicklung und der vorliegenden Kontrollergebnisse in dem Jahr 2009 jeweils durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ergriffen werden?

10.   Sind Ihnen Kontroll- und bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen (Schwerpunkte) aufgrund des Preisauszeichnungsgesetzes im Jahr 2009 und 2010 bekannt. (Aufschlüsselung der Aufträge bzw. der Ersuchen auf Jahr und Bundesländer)?