5486/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Tamandl

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Fremdwährungskredite und Konsumentenschutz"

Experten haben seit Ende der 90er Jahre in der Öffentlichkeit ausdrücklich gewarnt, Fremdwährungskredite (z.B. in Yen oder Schweizer Franken) aufzunehmen und dabei auf die bestehenden Risiken hingewiesen. Trotzdem hatten zu Beginn des Jahres 2008 nach Pressemeldung weit über 350.000 Personen in Österreich Fremdwährungskredite - meist zur Wohnraumbeschaffung - laufen. Äußerst klar die Position des OGH zur Risikofrage: Eine Risikoträchtigkeit des Gesamtkonzeptes liegt nach dem OGH jedenfalls dann vor, wenn sich dieses rein rechnerisch nicht mehr ohne zusätzliche Vermögensverminderung im Vergleich zur herkömmlichen Tilgung vor der Umschuldung entwickeln konnte.

Die größten Nachteile verzeichnen KreditnehmerInnen, wenn die Banken jetzt (Zwangs)-Konvertierungen vornehmen, wie nachstehendes Rechenbeispiel zeigt:

Die Konvertierung eines Schweizer Franken-Kredites in einen Euro-Kredit bedeutet massive Verluste für KonsumentInnen. Hat jemand beispielsweise Mitte 2005 einen Kredit von 150.000 Euro zu einem Kurs von 1,56 in 234.000 Schweizer Franken aufgenommen und wechselt jetzt in Euro, ergibt das bei einem Kurs von 1,44 eine Belastung von 162.500 Euro. Die Schulden haben sich um 12.500 Euro erhöht. Noch im Juni 2008 wäre es in dem Beispiel möglich gewesen, bei einem Kurs von 1,64 mit 142.680 Euro auszusteigen. Das hätte eine Verringerung der Schuldenlast um 7.320 Euro bedeutet. Damals hat aber keine einzige Bank auf Konvertierung gedrängt." (Rechenbeispiel Arbeiterkammer)

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit Soziales und Konsumentenschutz nachstehende


Anfrage:

1.        Welche Haltung nehmen Sie grundsätzlich zu Fremdwährungskrediten ein, die in Österreich durch Banken, Finanzdienstleistungsunternehmen und FinanzberaterInnen vergeben oder vermittelt wurden?

2.        Ab welchem Zeitpunkt haben Sie in der Öffentlichkeit aktiv vor der Aufnahme von Fremdwährungskrediten gewarnt?

3.        Was empfehlen Sie aktuell KreditnehmerInnen, die einen Fremdwährungskredit aufgenommen haben, der noch nicht endfällig ist?

4.        Welche konkrete Maßnahmen bzw. Vorschläge zur Lösung der Fremdwährungskreditproblematik hat der VKI getroffen?


5.        Ist Ihnen bekannt, welche Banken in Österreich in den letzten Jahren Fremdwährungskredite angeboten haben?

6.        Welche gesetzlichen Bestimmungen regeln die Vermittlung bzw. Vergabe von Fremdwährungskrediten?

7.        Welche Maßnahmen wurden durch das BMASK in den letzten Jahren gegenüber Banken hinsichtlich der Vergabe von Fremdwährungskrediten ergriffen?

8.        Welche konkreten Warn- und Informationspflichten kommen den Banken, Finanzdienstleistungsunternehmen und den FinanzberaterInnen zu, wenn diese Fremdwährungskredite anbieten?

9.        Sehen Sie aktuell in Anbetracht der tausend Fremdwährungskredite einen
legislativen Handlungsbedarf?

10.    Ist Ihnen bekannt wie viele Fremdwährungskredite durch die Banken oder
Finanzdienstleistungsunternehmen in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 mit den verschiedenen Kundentypen (Privatkunden,
Unternehmen und Gebietsk
örperschaften) abgeschlossen bzw. vermittelt wurden (Aufschlüsselung auf Jahre, Banken, Währung, Kundentyp und Summen)?

11.    Ist Ihnen bekannt wie viele Fremdwährungskredite für Privatkunden bank-extern (d.h. durch AWD, Vermögensberater etc.) vermittelt wurden?

12.    Wie hoch ist ein durchschnittlicher Fremdwährungskredit für Privatkunden und wie beurteilen Sie diese Höhe?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

13.  Gibt es Erhebungen (Schätzungen) Ihres Ressorts wie oft in den letzten fünf Jahren ein Fremdwährungskredite von Privatkunden seitens der Banken in Euro konvertiert wurde (z.B. 10 % Klausel), also die Absicherung der Banken schlagend wurde (Aufschlüsselung auf Jahre)?


14.    Ist es aus Sicht des Ressorts zulässig, dass bereits Kreditumwandlungen durch die Banken - ohne Einverständnis der KreditnehmerInnen - erfolgten (Zwangskonvertierungen)?

15.    Werden Sie für die Zukunft ein Verbot von Zwangskonvertierungen" vorschlagen?

16.    Ist es zulässig, dass Banken (Kreditgeber) nun so genannte Liquiditätszuschläge verlangen, um zusätzliche Kosten durch die Kunden abzudecken?

17.    Werden Sie für Fremdwährungskredite in Zukunft verpflichtende Produktinformationen vorschlagen, da Fremdwährungskredite weiterhin risikoreiche Spekulationsgeschäfte sind?

18.    Werden Sie für die Zukunft ein Verbot der Verrechnung eines Liquiditätszuschlages vorschlagen?


19.  Welche Entwicklung sieht das Ressort bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen, die meist als Tilgungsträger vereinbart wurden?

Wie sehen sie die Wertentwicklung?

20.    Wie beurteilt das Ressort die von den KonsumentenschützerInnen als gesetzwidrig beurteilten Klauseln in den AGB (siehe z.B. Verbraucherrecht 11/2008)?

21.    Wie viele Beschwerdefälle über Fremdwährungskredite sind nun 2009 dem Ressort bekannt geworden?

22.  Welche konkreten Probleme wurden dabei von den KreditnehmerInnen herangetragen bzw. durch das Ressort bzw. VKI festgestellt?

23.  In welcher Form hat das Ressort bzw. die VKI diese Probleme an die betroffenen Banken herangetragen?