5487/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Tamandl
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Book Search - Urheberrechtsverletzungen - Massive Kritik an
Google"

Weltweit gibt es Kritik am Verhalten von Google, Bücher in großem Umfang ohne
Einwilligung der Rechteinhaber zu digitalisieren und zu veröffentlichen (d.h. online zu
stellen) und erst danach mit den Rechteinhabern über urheberrechtliche Vergütungen
zu verhandeln.

In Deutschland haben sich Verleger und Autoren zusammengefunden und ihre Kritik
an dieser Vorgehensweise von Google u.a. im Heidelberger Appell" veröffentlicht
(
Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte"). Aber auch in den USA
gab es harsche Reaktionen, nun aber einen Vergleich:

Die amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände hatten wegen der Verletzung
von Urheberrechten gegen Google in den USA geklagt und sich im Februar mit
Google für alle bis zum 5. Mai 2009 digitalisierten Bücher auf einen Vergleich
geeinigt, der allerdings noch abschlie
ßend gebilligt werden muss. Der Vergleich
erfasst auch deutsche Autoren und Verlage, soweit es um urheberrechtlich
gesch
ützte Nutzungen ihrer Bücher in den USA geht.

Wer aus diesem Vergleich aussteigen oder hiergegen Einwände vorbringen will, muss
dies bis zum 5. Mai 2009 tun. Ach rufe alle Betroffenen auf, bis zum Ablauf der Frist
am 5. Mai 2009 gut zu überlegen, ob sie den Vergleich mittragen oder aussteigen
wollen', appellierte die Bundesjustizministerin an Autoren und Verleger - allerdings
ohne die Konsequenzen n
ähe zu beleuchten." (heise.de vom 25.04.2009).

Mit dieser gezielten Politik von Urheberrechtsverletzungen versucht sich Google eine
digitale Verfügungsgewalt über Bücher zu verschaffen. Google kann dann
entscheiden, welche digitalisierten Werke der Öffentlichkeit zu welchen Konditionen
angeboten werden.

Auch die deutsche Bundesjustizministerin warf in diesem Zusammenhang Google
Urheberrechtsverstöße im großen Stil vor. Dabei geht es natürlich auch um die Frage,
was zu tun ist, wenn mit Hilfe öffentlicher Mittel finanzierte wissenschaftliche
Veröffentlichungen digitalisiert und in Folge durch ein privates Unternehmen
monopolisiert werden.


Auch aus Sicht der EU-Kommission ist die Verfügbarkeit wissenschaftlicher
Informationen, die mit
öffentlichen Mitteln finanziert wurden, besonders wichtig (Siehe
u.a. KOM (2009) 212 endgültig).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz nachstehende


 

 

Anfrage:

1.               Wie beurteilen Sie rechtlich die Vorgangsweise von Google?
Sehen Sie diese Vorgangsweise auch als digitalen Missbrauch?

2.       Liegen aus Sicht des Ressorts bei dieser Vorgangsweise Verstöße gegen
europäisches Urheberrecht vor?

3.       Wie beurteilen Sie den Google-Vergleich" in den USA?

Welche Auswirkungen hat dieser auf davon betroffene österreichische Autoren und
Verleger?

4.       Wurden bzw. werden nach Kenntnis des Ressorts auch Bücher von
österreichischen Verlegern ohne deren Zustimmung durch Google digitalisiert?
Wenn ja, wie beurteilen Sie diese Problematik?

5.       Wurden bzw. werden nach Kenntnis des Ressorts auch Bücher von
österreichischen Autoren ohne deren Zustimmung durch Google digitalisiert?
Wenn ja, wie ist dies in Österreich urheberrechtlich zu beurteilen?

6.       Zu welchen Konsequenzen würde die Digitalisierung von Informationen des
öffentlichen Sektors (ohne dessen Zustimmung) in Österreich durch Google
f
ühren?

Wäre diese überhaupt mit der RL 2003/98/EG vereinbar?

7.       Bedeutet diese Politik von Google nicht auch einen Angriff auf die Europäische
Digitale Bibliothek Europeana"?

8.       Wurden bzw. werden nach Kenntnis des Ressorts mit österreichischen
Steuergeldern finanzierte wissenschaftliche Veröffentlichungen durch Google
digitalisiert und damit nicht mehr freizugänglich?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?
Ist dies überhaupt grundsätzlich zulässig?

9.   Welche Haltung nehmen Sie bzw. die Europäische Kommission zu dieser Politik
(Vorgehensweise) von Google und zum Google-Vergleich" in den USA ein?