5487/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Gabriele Tamandl
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Book Search
- Urheberrechtsverletzungen - Massive Kritik an
Google"
Weltweit
gibt es Kritik am Verhalten von Google, Bücher in großem Umfang
ohne
Einwilligung
der Rechteinhaber zu digitalisieren und zu veröffentlichen
(d.h. online zu
stellen)
und erst danach mit den Rechteinhabern über
urheberrechtliche Vergütungen
zu
verhandeln.
In
Deutschland haben sich Verleger und Autoren zusammengefunden und ihre Kritik
an dieser
Vorgehensweise von Google u.a. im „Heidelberger
Appell" veröffentlicht
(„Für
Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte"). Aber auch in den
USA
gab
es harsche Reaktionen, nun aber einen Vergleich:
„ Die
amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände hatten
wegen der Verletzung
von Urheberrechten gegen Google in den USA geklagt und sich im Februar
mit
Google für alle bis zum 5. Mai 2009 digitalisierten
Bücher auf einen Vergleich
geeinigt, der allerdings noch abschließend gebilligt werden muss. Der Vergleich
erfasst auch deutsche Autoren und Verlage,
soweit es um urheberrechtlich
geschützte Nutzungen ihrer Bücher in den
USA geht.
Wer aus
diesem Vergleich aussteigen oder hiergegen Einwände
vorbringen will, muss
dies bis zum 5. Mai 2009 tun. Ach rufe alle Betroffenen auf, bis zum
Ablauf der Frist
am 5. Mai 2009
gut zu überlegen, ob sie den Vergleich
mittragen oder aussteigen
wollen', appellierte die Bundesjustizministerin an Autoren und Verleger -
allerdings
ohne die Konsequenzen nähe zu
beleuchten." (heise.de vom 25.04.2009).
Mit
dieser gezielten Politik von Urheberrechtsverletzungen versucht sich Google
eine
digitale
Verfügungsgewalt über Bücher zu
verschaffen. Google kann dann
entscheiden,
welche digitalisierten Werke der Öffentlichkeit zu welchen Konditionen
angeboten werden.
Auch die
deutsche Bundesjustizministerin warf in diesem Zusammenhang Google
Urheberrechtsverstöße im großen Stil vor.
Dabei geht es natürlich auch um die Frage,
was
zu tun ist, wenn mit Hilfe öffentlicher Mittel finanzierte
wissenschaftliche
Veröffentlichungen
digitalisiert und in Folge durch ein privates Unternehmen
monopolisiert
werden.
Auch aus
Sicht der EU-Kommission ist die Verfügbarkeit wissenschaftlicher
Informationen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden,
besonders wichtig (Siehe
u.a.
KOM (2009) 212 endgültig).
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit,
Soziales
und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie beurteilen Sie rechtlich die Vorgangsweise von Google?
Sehen
Sie diese Vorgangsweise auch als digitalen Missbrauch?
2.
Liegen aus Sicht des Ressorts bei dieser Vorgangsweise Verstöße gegen
europäisches
Urheberrecht vor?
3. Wie beurteilen Sie den „Google-Vergleich" in den USA?
Welche
Auswirkungen hat dieser auf davon betroffene österreichische
Autoren und
Verleger?
4.
Wurden bzw. werden nach Kenntnis des Ressorts auch Bücher von
österreichischen
Verlegern ohne deren Zustimmung durch Google digitalisiert?
Wenn
ja, wie beurteilen Sie diese Problematik?
5.
Wurden bzw. werden nach Kenntnis des Ressorts auch Bücher von
österreichischen
Autoren ohne deren Zustimmung durch Google digitalisiert?
Wenn
ja, wie ist dies in Österreich urheberrechtlich zu beurteilen?
6.
Zu welchen Konsequenzen würde die Digitalisierung von
Informationen des
öffentlichen
Sektors (ohne dessen Zustimmung) in Österreich durch Google
führen?
Wäre diese überhaupt mit der RL 2003/98/EG vereinbar?
7.
Bedeutet diese Politik von Google nicht auch einen Angriff auf die „Europäische
Digitale
Bibliothek Europeana"?
8.
Wurden bzw. werden nach Kenntnis des Ressorts mit österreichischen
Steuergeldern
finanzierte wissenschaftliche Veröffentlichungen durch Google
digitalisiert
und damit nicht mehr freizugänglich?
Wenn
ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?
Ist
dies überhaupt grundsätzlich zulässig?
9. Welche Haltung
nehmen Sie bzw. die Europäische Kommission zu dieser Politik
(Vorgehensweise)
von Google und zum „Google-Vergleich" in den USA ein?