5488/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Tamandl

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Gravierende Mängel bei Lichterketten"

Nach dem Ergebnis eines gemeinsamen Marktüberwachungsprojekts von Behörden aus fünf Mitgliedsstaaten - Ungarn, Deutschland, Slowakei, Slowenien und Niederlande - und der Europäischen Kommission, wurden 2009 bei 30,4 Prozent der geprüften Lichterketten schwerwiegende Mängel, die ein erhöhtes Stromschlag- oder Brandrisiko oder beides bergen, festgestellt. Weniger schwerwiegende Mängel, also solche, die die Konsumenten nicht unmittelbar gefährden, wurden bei weiteren 40 Prozent der geprüften Lichterketten festgestellt. Dazu zählen Probleme in Bezug auf Kennzeichnung und Bedienungsanleitung.

In den Niederlanden erfüllten dank achtjähriger Marktüberwachung 48 Prozent der Lichterketten alle Anforderungen. In Deutschland waren nur 11,3 Prozent der geprüften Lichterketten ohne Tadel: 16,1 Prozent wiesen schwerwiegende und 45,2 Prozent weniger schwerwiegende Sicherheitsmängel auf, während 27,4 Prozent sonstige Mängel aufwiesen. Ein Bericht der Europäischen Kommission (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1864&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en) verdeutlicht diese Problematik.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.               Warum hat Österreich an diesem gemeinsamen Überwachungsprogramm bei Lichterketten im letzten Jahr nicht teilgenommen?

2.       Wie   werden   in    Österreich  Lichterketten"   elektrotechnisch   überprüft?
Wer ist dafür zuständig?

Welche  behördlichen  Maßnahmen können gegen gefährliche Lichterketten ergriffen werden?

3.    Wann wurden in Österreich zuletzt Lichterketten elektrotechnisch   überprüft (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


4.         Welche Ergebnisse liegen dazu vor?

       Welche behördlichen Maßnahmen zur Hebung der elektrotechnischen Sicherheit wurden dabei ergriffen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

5.     Wann wird eine Schwerpunktaktion dazu stattfinden?