5490/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie

Die Neufassung der EU-Richtlinie über den Führerschein ist in den Mitgliedstaaten bis zum
19. Jänner 2011 umzusetzen. Grundsätzliche Ziele der Richtlinie sind Verringerung der
Fälschungsmöglichkeiten, Gewährleistung der Freizügigkeit der EU-Bürger, Sicherheit im
Straßenverkehr und vieles mehr. Dem Führerscheintourismus wird ein Riegel vorgeschoben.
So werden ab dem Jahr 2013 nur noch Führerscheine nach einem einheitlichen EU-Modell
ausgestellt. Ältere Führerscheine bleiben gültig, ab 2033 wird es ausschließlich den neuesten
EU-Scheckkarten-Führerschein geben.

Die Richtlinie wird weitreichende Änderungen im österreichischen Führerscheinrecht mit sich
bringen, wobei den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einige Spielräume eingeräumt werden.
Diese Gestaltungsspielräume betreffen unter anderem die Geltungsdauer der Führerscheine,
die Einführung einer verpflichtenden ärztlichen Untersuchung im Zuge der
Führerscheinverlängerung, das Zugangsalter zu diversen Führerscheinklassen sowie die
Modalitäten des Aufstiegs in höhere Motorradklassen.

Weiters stellt es die Richtlinie den Mitgliedstaaten frei, für Führerscheinbesitzer/innen ab dem
50. Lebensjahr kürzere Führerscheinbefristungen, verbunden mit ärztlichen Kontrollen oder
Auffrischungskursen einzuführen.

Die unterfertigten Abgeordneten sprechen sich gegen neue Hürden im Österreichischen
Führerscheingesetz aus und treten für eine Lösung ein, welche der Umwandlung des alten in
den neuen Führerschein möglichst nur den Charakter eines administrativen Aktes verleiht.

Die 3. Führerscheinrichtlinie ist am 30.12.2006 im EU-Amtsblatt veröffentlich worden und
- abgesehen von diversen Übergangsregeln - am 19.1.2007 in Kraft getreten. Bis zum
heutigen Tag gibt es von Seiten des BMVIT kaum merkbare Vorbereitungen zur
innerstaatlichen Umsetzung, sodass sich die Frage erhebt, ob Österreich die entsprechenden
innerstaatlichen Rechtsvorschriften - wie von der Richtlinie vorgegeben - zeitgerecht per
19. Jänner 2011 geschaffen haben wird, schließlich sind sie ab 2013 anzuwenden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende


Anfrage:

1.              Auf wie viele Jahre wird nach Ihren Vorstellungen der Führerschein ab 2013 befristet
sein?

2.              Planen Sie anlässlich der Führerscheinerneuerung eine ärztliche Untersuchung
vorzuschreiben oder planen Sie Alternativen wie z.B. einen Auffrischungskurs?

3.              Wenn ja, wer übernimmt nach Ihren Vorstellungen die Kosten für allfällige
zusätzliche Gutachten von etwa Fachärzten oder Überprüfungsfahrten?

4.              Wenn ja, werden Sie unter Führerscheinbesitzer/innen differenzieren, ob diese
regelmäßige ärztliche Untersuchungen absolvieren müssen, wie etwa nach Alter?

5.              Wenn ja, ab welchem Alter sollen diese Untersuchungen durchgeführt werden?

6.              Werden künftig auch Mopedfahrer/innen und Lenker/innen vierrädriger
Leichtkraftfahrzeuge auf ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von
Kraftfahrzeugen überprüft?

7.              Welches Einstiegsalter wird es künftig für Mopeds und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge geben?

8.              Welches Einstiegsalter für die Motorradklasse A1 wird Österreich wählen?

9.              Soll der Umstieg auf die jeweils nächst höhere Motorradklasse durch eine Prüfung
oder eine Praxisschulung erfolgen?

10.       Wann wird der Entwurf der Führerscheingesetz-Novelle zur Umsetzung der 3. EU-
Führerscheinrichtlinie in Begutachtung gehen?

11.       Wie lautete die Position Österreichs zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Richtlinie?

12.       Planen Sie bei der Umsetzung der Richtlinie eine Zusammenarbeit mit anderen
Beh
örden oder Einrichtungen wie etwa den Fahrschulen, den Autofahrerclubs, der
Wirtschaftskammer Österreich etc.?

13.       Welche Staaten der Europäischen Union haben die zitierte Richtlinie bereits
umgesetzt, welche nicht?