5513/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Anna Höllerer
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Chancengleichheit für Frauen und Männer in den aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanzierten Programme in Österreich

Die Europäische Kommission erklärte im Jahr 1996 Gender Mainstreaming, d.h. die Einbindung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen zum verbindlichen Prinzip ihrer Tätigkeiten. Um das Ziel gleicher wirtschaftlicher Unabhängigkeit für Frauen und Männer zu erreichen, sieht die Kommission seither gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vor, Gender Mainstreaming bei der Umsetzung der Strukturfondsprogramme als Schwerpunkt zu betrachten.

Auf ihrem Treffen am 19. März 2010 hat die Hochrangige Gruppe für Gender Mainstreaming im Rahmen der Strukturfonds erneut ihre Verpflichtung bekräftigt, den Gleichstellungsaspekt durch den Rahmen und die Instrumente der Kohäsionspolitik voranzutreiben. Die Europäische Kommission forderte die Mitgliedstaaten dabei auf, Gender Mainstreaming bei der Zuweisung laufender Regionalmittel für den aktuellen Planungszeitraum 2007 bis 2013 weiter zu fördern.

Die Tätigkeit der hochrangigen Gruppe stützt sich auf die Mitteilung der Kommission über die Implementierung des Gender-Mainstreaming in den Strukturfonds­ Programmplanungsdokumenten 2000-2006" vom 20. Dezember 2002 (KOM (2002) 748 endg.). Die hochrangige Gruppe trägt zur Entwicklung von Instrumenten und Verfahren bei, mit denen die Belange der Geschlechtergleichstellung in jede Phase des regional- und kohäsionspolitischen Prozesses einbezogen werden sollen.

Für den Zeitraum 2007-2013 stehen in Österreich über 680 Millionen Euro aus dem EFRE für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (einschließlich Konvergenzprogramm Burgenland) und über 256 Millionen EUR EFRE-Mittel für die Förderung der territorialen Zusammenarbeit zur Verfügung. Ziele dieser Programme sind die Sicherstellung von Lebensqualität, Einkommen und Beschäftigung sowie die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Durch die Regionalpolitik soll eine dynamische und nachhaltige Entwicklung von strukturschwachen Gebieten erreicht werden. In diesen Gebieten ist die Arbeitsmarktsituation meist schwieriger, wobei Frauen als benachteiligte Gruppe großen Herausforderungen gegenüberstehen.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.       Welche   konkreten   Maßnahmen   werden   umgesetzt,   um   das   Ziel der Chancengleichheit auf allen Stufen der EFRE-Programme zu erreichen? Besteht dazu ein differenzierter Ansatz für die Programme im Rahmen der Europäischen Transnationalen Zusammenarbeit? Wie wird sichergestellt, dass Frauen und Männer gleichermaßen von den EFRE-Programmen profitieren?

2.       Wie wird die bekräftigte Verpflichtung der hochrangigen Gruppe für Gender Mainstreaming in den EFRE-Programmen konkret umgesetzt? Wie erfolgt die Kommunikation zwischen der österreichischen Vertretung in der hochrangigen Gruppe und den Verwaltungsbehörden der einzelnen EFRE-Programme? Wie erfolgt die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Partnern im Rahmen der Programme für die Europäische Transnationale Zusammenarbeit?

3.       Welche Beträge stehen in den einzelnen Programmen für die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen konkret zur Verfügung (Angaben bitte nach Programmen und Maßnahmen gegliedert anführen)?

4.       Wie   ist  die   begleitende  Beobachtung  und   (Zwischen)-Evaluierung der Berücksichtigung  von  Chancengleichheit  in  den  einzelnen Programmen gestaltet?   Wie   werden   die  Ergebnisse  z.B. identifizierte  Defizite   und Schwachstellen umgesetzt? Wie viele Ressourcen werden im Rahmen der Programme für entsprechende Monitoringaufgaben bereitgestellt?

5.       Wird daran gedacht, auf Ebene aller Begleitausschüsse eine Arbeitsgruppe zur Förderung der Chancengleichheit einzurichten? Wurden diesbezüglich bereits Überlegungen angestellt? Wenn nein, warum nicht?

6.       Wie wird  bei der Umsetzung der Programme auf die  unterschiedlichen Lebenslagen zwischen Frauen und Männern eingegangen? Auf welche Weise werden Frauen aktiv angesprochen und beraten?

7.       Wie wird den AkteurInnen der Zugang zu den EFRE-Programmen erleichtert? Wurde die Informationsarbeit hinsichtlich der Möglichkeiten, die die EFRE­ Programme für Chancengleichheit bieten, verbessert? Spiegelt sich dies in einem erhöhten Informationsstand der AkteurInnen wieder?

8.       In welcher Weise wurde der Wissensstand für das Thema Chancengleichheit in der Programmverwaltung verbessert? Inwiefern sind die Förderstellen mit den Möglichkeiten zur Umsetzung des Themas Chancengleichheit vertraut? Welche Weiterbildungsmaßnahmen   werden   in   diesem   Zusammenhang angeboten?

9.    Sind   in   allen  regionalpolitischen  Gremien  Frauen  ihrem  Anteil  an  der Bevölkerung nach entsprechend vertreten? Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen ergreifen Sie, um den Frauenanteil zu erhöhen?


10.   Durch welche Maßnahmen wird eine entsprechende Vertretung von Frauen in den regionalpolitischen Prozessen gewährleistet?

11. Durch welche konkreten Maßnahmen wird die verstärkte Repräsentanz und Integration von Frauen in Entscheidungsprozesse in Politik, Wirtschaft und Verwaltung gefördert?

12.  Wie viele Projekte mit dem Schwerpunkt Gender Mainstreaming wurden bis jetzt in den einzelnen EFRE-Programmen eingereicht und genehmigt (Angaben bitte nach Programmen und Maßnahmen gegliedert anführen)? Wie viel EFRE-Mittel und nationale öffentliche Gegenüberstellungsmittel stehen für diese Vorhaben zur Verfügung?

13.  Wie werden einschlägige Erfahrungen aus vorangegangenen Programmperioden umgesetzt und entsprechende Empfehlungen berücksichtigt?