5534/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.05.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Steibl
Kolleginnen und Kollegen
an den
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend
Verbrechensopfergesetz
Die
Missbrauchsdebatte hat in letzter Zeit die öffentliche
Diskussion beherrscht. In
diesem Zusammenhang wurde auch häufig das Verbrechensopfergesetz erwähnt.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit,
Soziales und
Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1.
Wie beurteilen
Sie die Anwendbarkeit des Verbrechensopfergesetzes auf die
in letzter Zeit aufgekommenen Missbrauchsfälle?
2.
Unter welchen Voraussetzungen wären Entschädigungsleistungen
nach dem
Verbrechensopfergesetz
denkbar?
3. Sind in der Praxis bereits Anträge gestellt worden? Wenn ja, wie viele?
4.
Welche Beträge wurden 2009 insgesamt nach dem
Verbrechensopfergesetz
ausbezahlt?
5. In welchen Bereichen sind die Schwerpunkte der Auszahlungen zu erkennen?