5534/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Steibl
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Verbrechensopfergesetz

Die Missbrauchsdebatte hat in letzter Zeit die öffentliche Diskussion beherrscht. In
diesem Zusammenhang wurde auch h
äufig das Verbrechensopfergesetz erwähnt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.       Wie beurteilen Sie die Anwendbarkeit des Verbrechensopfergesetzes auf die
in letzter Zeit aufgekommenen Missbrauchsf
älle?

2.       Unter welchen Voraussetzungen wären Entschädigungsleistungen nach dem
Verbrechensopfergesetz denkbar?

3.       Sind in der Praxis bereits Anträge gestellt worden? Wenn ja, wie viele?

4.       Welche Beträge wurden 2009 insgesamt nach dem Verbrechensopfergesetz
ausbezahlt?

5.       In welchen Bereichen sind die Schwerpunkte der Auszahlungen zu erkennen?