5614/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.06.2010
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Anfrage
der
Abgeordneten Glaser
Kolleginnen
und Kollegen
an die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
Vorratsdatenspeicherung
Österreich ist nach EU-Recht zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung
verpflichtet. Federführend für die
Umsetzung ist das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie.
Obwohl die
Frist zur Umsetzung bereits verstrichen ist, wurde bisher keine
entsprechende
Gesetzesinitiative vorgelegt.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und
Technologie folgende
Anfrage:
1.
Woran liegt die Verzögerung bei der Umsetzung der
Vorratsdatenspeicherung?
2.
Wie beurteilen
Sie Initiativen auf europäischer
Ebene zu einer Abänderung der
entsprechenden Richtlinie?
3.
Wann ist mit
der Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfes zur
Schaffung der Vorratsdatenspeicherung zu rechnen?
4. Für welchen Speicherzeitraum treten Sie konkret ein?
5. Für wie hoch schätzen Sie den Aufwand der Telekommunikationsunternehmen zum Aufbau der entsprechenden Speicherkapazität?
6.
Ist ein entsprechender Kostenersatz in Aussicht genommen? Wenn ja, in
welcher Form und in
welcher Höhe?