5614/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.06.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Glaser
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Vorratsdatenspeicherung

Österreich ist nach EU-Recht zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung
verpflichtet. Federf
ührend für die Umsetzung ist das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie.

Obwohl die Frist zur Umsetzung bereits verstrichen ist, wurde bisher keine
entsprechende Gesetzesinitiative vorgelegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.       Woran liegt die Verzögerung bei der Umsetzung der
Vorratsdatenspeicherung?

2.       Wie beurteilen Sie Initiativen auf europäischer Ebene zu einer Abänderung der
entsprechenden Richtlinie?

3.       Wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfes zur
Schaffung der Vorratsdatenspeicherung zu rechnen?

4.       Für welchen Speicherzeitraum treten Sie konkret ein?

5.       Für wie hoch schätzen Sie den Aufwand der Telekommunikationsunternehmen zum Aufbau der entsprechenden Speicherkapazität?

6.       Ist ein entsprechender Kostenersatz in Aussicht genommen? Wenn ja, in
welcher Form und in welcher Höhe?