5671/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.06.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und anderer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Verein und Stiftung „Rettet den Stephansdom“

„Rettet den Stephansdom“:

Die Stiftung mit sieben Millionen Euro Spendengeldern weigert sich, dem Verein Geld für ein neues unterirdisches Besucherzentrum zu geben. Vereinschef Konrad ist not amused.

Stiftung „Rettet den Stephansdom“ gegen „Rettet den Stephansdom“, oder „Unser Stephansdom“ wie sich der Verein nun nennt: Diese Auseinandersetzung überschattet die ohnedies schwierige Situation rund um den Bau eines unterirdischen Besucherzentrums zwischen Dom und Erzbischöflichem Palais.

Der Vereinschef, Raiffeisen-Generalanwalt Christian Konrad, und das Domkapitel mit Bischofsvikar Karl Rühringer sowie Dompfarrer Anton Faber wollen dafür Spendengelder verwenden, die in der Stiftung geparkt sind. Der Vorstand dieser Stiftung widersetzt sich aber nun diesem Begehren des eigenen Vereins.

Über die Jahre wurden Spenden für den Stephansdom in Höhe von ungefähr sieben Millionen Euro in die Privatstiftung transferiert. Das Vermögen soll nicht angetastet, der Ertrag aus dessen Veranlagung jedes Jahr für die Sanierung ausgeschüttet werden. So sollten langfristig Restaurierung und Instandhaltung des Doms gesichert werden.

Was dient Erhaltung der Kirche?

Günther Havranek, gelernter Steuerberater, ist Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung und war Mitglied der ersten Stunde des Vereins „Rettet den Stephansdom“. 1987 hatten Bürgermeister Helmut Zilk und Kardinal Hans Hermann Groër den Verein zur Auftreibung von Spendengeldern errichtet. Havranek begründet sein Veto hinsichtlich der Verwendung von Stiftungsgeldern für das neue Projekt im Gespräch mit der „Presse“ so: „Ich gehe davon aus, dass unsere Spender mündige Spender sind. Sie haben für die Erhaltung der Bausubstanz des Stephansdoms gespendet. Das, was Herr Konrad vorhat, ist nicht die Erhaltung des Stephansdoms.“ Ein Rückschlag für die Bemühungen von Raiffeisen-Boss Christian Konrad. Er plant die Absenkung der Dombauhütte, die seit den Nachkriegsjahren einen Teil der


Nordfassade des Stephansdomes verstellt, sowie das Integrieren des Domshops in ein Besucherzentrum, um das Bischofstor mit seiner hochwertigen Bildhauerkunst von Verkaufsständen freizumachen („Die Presse am Sonntag“ berichtete). Geschätzte Kosten: zwölf Millionen Euro. Konrad gibt sich in dieser Angelegenheit wortkarg. Er meint auf Anfrage der „Presse“ zum Veto der Stiftung lediglich: „Ich werde mich dazu überhaupt nicht äußern.“

Havranek beruft sich ausdrücklich auf den Stiftungszweck. Im Notariatsakt zur Errichtung der Stiftung am 12.Februar 2004 heißt es unter Punkt vier: „Der Zweck der Stiftung ist die ausschließliche Unterstützung der Finanzierung der Dom- und Metropolitankirche St.Stephan in Wien.“ Havranek hat damals für den Verein „Rettet den Stephansdom“ die Stiftungserklärung abgegeben. Die bis heute ihre Gültigkeit hat. Laut Havranek sei man sich im Vorstand der Stiftung in der Ablehnung des Begehrens völlig einig. Neben ihm gehören diesem Ex-ORF-General Gerhard Weis, der Notar Engelbert Petrasch und als persönlicher Gesandter von Kardinal Christoph Schönborn der Rechtsamtsleiter der Erzdiözese, Erich Ehn, an.

Konrad und das Domkapitel haben bisher keinen Hebel gefunden, Havranek & Co. vom Gegenteil zu überzeugen oder gar aus dem Vorstand der Stiftung loszuwerden. Die vier Herren sitzen relativ sicher in ihren Sesseln. Laut Stiftungsurkunde sind Vorstandsmitglieder auf unbestimmte Zeit bestellt. Sie können zwar „jederzeit“ abberufen werden, wie es unter Punkt neun heißt. Allerdings ist die Hürde hoch: Die Abberufung erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Vorstandes – wobei auch dem Abzuberufenden selbst ein Stimmrecht gewährt wird. In der derzeitigen personellen Konstellation gilt ein Austausch des Quartetts auch mittelfristig als kaum wahrscheinlich.

Die Stiftung hat in den vergangenen Jahren mit Erträgen von durchschnittlich 200.000 bis 300.000 Euro zur Sanierung des Stephansdoms beigetragen. Vom selbst gesteckten Ziel, die gesamten Restaurierungskosten übernehmen zu können, ist man aber weit entfernt. Diese machen 2,2 Millionen Euro pro Jahr aus. Im Krisenjahr 2009 erwirtschaftete die Stiftung erstmals einen Negativertrag mit 7000 Euro Vermögensabgang. Das entspricht einem Promille des Vermögens.(Die Presse, 28.05.2010)

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Inneres nachfolgende

Anfrage

  1. Wurde diese Auseinandersetzung betreffend der Verwendung der Spenden und Erträgnisse zwischen dem Verein „Rettet den Stephansdom“ und der Stiftung “Retter den Stephansdom“ an das Bundesministerium für Inneres als Vereins- und Stiftungsbehörde herangetragen?
  2. Wurde diese Auseinandersetzung betreffend der Verwendung der Spenden und Erträgnisse zwischen dem Verein „Rettet den Stephansdom“ und der Stiftung “Rettet den Stephansdom“ an das Bundespolizeidirektion Wien als Vereinsbehörde  und dem Amt der Wiener Landesregierung als Stiftungsbehörde herangetragen?

  1. Wie lautet genau der Stiftungszweck der Stiftung „Rettet den Stephansdom“?
  2. Sieht das Bundesministerium für Inneres bzw. das Amt der Wiener Landesregierung als Stiftungsbehörde gemäß § 2 Bundes- Stiftungs- und Fondsgesetz den Stiftungszweck der Stiftung „Rettet den Stephansdom“ im Zusammenhang mit der oben geschilderten Auseinandersetzung erfüllt?
  3. Wie lautet genau der Vereinszweck des Vereins „Rettet den Stephansdom“?
  4. Sieht das Bundesministerium für Inneres bzw. die Bundespolizeidirektion Wien gemäß  Vereinsgesetz den Vereinszweck des Vereins „Rettet den Stephansdom“ im Zusammenhang mit der oben geschilderten Auseinandersetzung erfüllt?