5674/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.06.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Vilimsky, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend österreichisches Weltraumgesetz

 

 

Laut einem Bericht der Zeitung „Die Presse“ vom 31. Mai 2010 muss Österreich aufgrund des für 2011 geplanten Starts zweier österreichischer Minisatelliten, die mit einer indischen Trägerrakete in ihre Umlaufbahn gebracht werden, ein eigenes Weltraumgesetz erlassen.

 

Laut „Die Presse“ zu klären sind Fragen von der Registrierung der Satelliten über die Haftung für etwaige Schäden bis hin zum heiklen Problem des Weltraummülls, zu dem die Satelliten am Ende ihrer Lebenszeit werden.

… Österreich zählt zu den ganz wenigen Staaten – genau sind es elf –, die alle fünf Weltraumverträge ratifiziert haben: den Weltraumvertrag im engeren Sinn, das Weltraumrückführungs-, das Weltraumhaftungs- und das Weltraumregistrierungsübereinkommen sowie den Mondvertrag. Aus ihnen allen ergibt sich der Regulierungsbedarf, den Österreich tunlichst noch vor Beginn der ersten selbstständigen Weltraummissionen stillen sollte.

So müssen „Weltraumgegenstände“ nach dem Start ins All registriert werden (unter anderem mit Name, Nummer, Funktion, Umlaufbahn): entweder durch den Staat, der den Start durchführt oder durchführen lässt, oder – wenn das ein anderer Staat ist – durch denjenigen, auf dessen Hoheitsgebiet der Start erfolgt. Indien ist an der Registrierung der österreichischen Minisatelliten nicht interessiert; also wurde in dem im Oktober 2009 unterzeichneten Startvertrag zwischen Indien und Österreich vereinbart, dass Österreich sich darum kümmert….

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Für welches genaue Datum ist der Start der beiden österreichischen Minisatelliten geplant?

 

2.    Welchem Zweck dienen die beiden Minisatelliten?

3.    Wie lange soll die Lebenszeit der beiden Minisatelliten sein?

 

4.    Ist es richtig, dass allein wegen dieser beiden Minisatelliten ein eigens österreichisches Weltraumgesetz erlassen werden muss?

 

5.    Wenn nein, wo liegen die wirklichen Gründe für das geplante Weltraumgesetz?

 

6.    Wann soll ein Ministerialentwurf für ein österreichisches Weltraumgesetz vorliegen?

 

7.    Wann soll/muss das österreichische Weltraumgesetz spätestens in Kraft treten?

 

8.    Welche (externen) Experten werden seitens des Ministeriums für die Erstellung des Ministerialentwurfes beigezogen?