5676/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.06.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner
und anderer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Anfragebeantwortung 4707/AB zu 4770/J

Die Anfragebeantwortung 4707/AB zu 4770/J betreffend Rechnungshofbericht über
den Verleih von Sammelgut durch Bundesmuseen f
ührt wiederrum zu einer ganzen
Reihe von Informationen, die eine n
ähere Aufklärung im Detail erfordern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für
Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.      Bei welchen Bundesmuseen/Bundessammlungen haben sich auf der
Grundlage der aufgabenorientierten Organisation des Leihverkehrs und den
klaren Verantwortlichkeiten in den Museumsordnungen bzw. der
Bibliotheksordnung M
ängel in der Umsetzung und dadurch eine
Verantwortung der Gesch
äftsführung ergeben?

2.      Bei welchen Bundesmuseen/Bundessammlungen wurden diese Mängel durch
die Kuratorien erkannt und eine Verbesserung wurde aufgetragen?

3.      Wer ist für die Versäumnisse in den beteiligten Ressorts verantwortlich, dass
es anl
ässlich der Ausgliederung der Bundesmuseen/ der Österreichischen
Nationalbibliothek zu keinen klaren formalen und zeitlichen Vorgaben
betreffend Inventarisierung des Sammelgutes gekommen ist?

4.      Welche personellen und finanziellen Ressourcen werden in welchem Zeitraum
für die Inventarisierung mittel- und langfristig gebunden werden?

5.      In welchen einzelnen Rahmenzielvereinbarungen mit den Bundesmuseen
bzw. der
Österreichischen Nationalbibliothek wurden diese aufgefordert,
soweit erforderlich, Bestandssicherung durchzuf
ühren und Umsetzungspläne
für die Inventarisierung inklusive dem dafür nötigen Zeit- und
Ressourcenaufwand, vorzulegen?

6.      Wann werden die Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen geführt
werden, um festzulegen wie mit den dargestellten Zeitplänen zu verfahren
sein wird und wann wird die diesbez
ügliche Umsetzung abgeschlossen sein?

7.    Warum wurde in der im November 2005 erlassenen Bilanzierungsrichtlinie
festgelegt, dass der unentgeltliche Zugang von Sammlungsverm
ögen, welcher
mit keiner Eigentumsbeschränkung behaftet ist, als Sammlungsbestand des
jeweiligen Bundesmuseum im Sachanlageverm
ögen zu bilanzieren ist?


8.      Warum wird diese Festlegung als "bilanztechnische Vorgangsweise"
bezeichnet?

9.      Warum steht diese "bilanztechnische Vorgangsweise" im Gegensatz zu den
Museumsordnungen, die klarstellt, dass das Sammlungsgut unter
Ber
ücksichtigung des Bundesmuseengesetzes im Bundeseigentum steht?

10.  Wann werden diese Bilanzierungsrichtlinien adaptiert werden?

11 .Wann wird hierzu eine Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen
erfolgen?

12.  Warum kann die Umsetzung nur "schrittweise, unter Berücksichtigung der
möglichen Auswirkungen auf die Vermögenslage der einzelnen Häuser"
erfolgen?

13.  Wie viele Objekte, die sich in den Bundesmuseen bzw. in der
Nationalbibliothek befinden, wurden in den Jahren 2007 – 2010
ausgeschieden?

14.  Für welche den Bundesmuseen anvertrauten und im Eigentum des Bundes
stehende Objekte, die gem § 2 Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz
stehen, wurde in den Jahren 2007-2010 um eine Verbringung bzw. Ausfuhr
gem. § 16 Denkmalschutzgesetz angesucht, genehmigt bzw. nicht
genehmigt?

15.  Bei welchen in Frage 16 angesprochenen Objekten wurde bei der
Verbringung in den Jahren 2007-2010 gegen das Ver
änderungs- und
Zerstörungsverbot verstoßen?

16.  Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Frage der Einheitlichkeit der
konservatorischen Bedingungen f
ür jeglichen Verleih von Sammlungsgut, im
Rahmen der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes umgesetzt werden?

17.  Welche Kalkulationsrichtlinien für die Bearbeitungsgebühren werden durch die
Geschäftsführung der wissenschaftlichen Anstalten angewendet?

18.  Welche Bundesmuseen haben den Leihverkehr in den
Kostenstellenrechnungen bisher nicht berücksichtigt?

19.  Bis wann werden in die Quartalsberichte Erläuterungen aufgenommen, die,
abgesehen von den tatsächlichen Kosten einer individuellen Leihgabe, den
tats
ächlichen Erfolg, nämlich Leistung und Gegenleistung, des Leihverkehrs
beschreiben?