5676/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner
und anderer
Abgeordneter
an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend
Anfragebeantwortung 4707/AB zu 4770/J
Die
Anfragebeantwortung 4707/AB zu 4770/J betreffend Rechnungshofbericht über
den Verleih von Sammelgut durch Bundesmuseen führt
wiederrum zu einer ganzen
Reihe von Informationen, die eine nähere Aufklärung im
Detail erfordern.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für
Unterricht,
Kunst und Kultur folgende
Anfrage:
1.
Bei welchen
Bundesmuseen/Bundessammlungen haben sich auf der
Grundlage der aufgabenorientierten
Organisation des Leihverkehrs und den
klaren Verantwortlichkeiten in den Museumsordnungen bzw. der
Bibliotheksordnung Mängel in der
Umsetzung und dadurch eine
Verantwortung der Geschäftsführung ergeben?
2.
Bei welchen Bundesmuseen/Bundessammlungen wurden diese Mängel durch
die Kuratorien
erkannt und eine Verbesserung wurde aufgetragen?
3.
Wer ist für die Versäumnisse in
den beteiligten Ressorts verantwortlich, dass
es anlässlich der Ausgliederung der Bundesmuseen/ der Österreichischen
Nationalbibliothek zu keinen klaren formalen und zeitlichen Vorgaben
betreffend Inventarisierung des Sammelgutes gekommen ist?
4.
Welche personellen und finanziellen Ressourcen werden in welchem
Zeitraum
für die Inventarisierung mittel- und
langfristig gebunden werden?
5.
In welchen einzelnen Rahmenzielvereinbarungen mit den Bundesmuseen
bzw. der Österreichischen Nationalbibliothek wurden diese
aufgefordert,
soweit erforderlich, Bestandssicherung durchzuführen und
Umsetzungspläne
für die Inventarisierung inklusive dem dafür nötigen Zeit- und
Ressourcenaufwand, vorzulegen?
6.
Wann werden die Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen
geführt
werden, um
festzulegen wie mit den dargestellten Zeitplänen zu verfahren
sein wird und wann wird die diesbezügliche
Umsetzung abgeschlossen sein?
7. Warum wurde in der im November
2005 erlassenen Bilanzierungsrichtlinie
festgelegt, dass der unentgeltliche Zugang
von Sammlungsvermögen, welcher
mit keiner
Eigentumsbeschränkung behaftet ist, als
Sammlungsbestand des
jeweiligen Bundesmuseum im Sachanlagevermögen zu bilanzieren ist?
8.
Warum wird diese Festlegung als "bilanztechnische
Vorgangsweise"
bezeichnet?
9.
Warum steht diese "bilanztechnische Vorgangsweise" im
Gegensatz zu den
Museumsordnungen, die
klarstellt, dass das Sammlungsgut unter
Berücksichtigung
des Bundesmuseengesetzes im Bundeseigentum steht?
10. Wann werden diese Bilanzierungsrichtlinien adaptiert werden?
11 .Wann wird hierzu
eine Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen
erfolgen?
12. Warum kann
die Umsetzung nur "schrittweise, unter Berücksichtigung
der
möglichen Auswirkungen auf die Vermögenslage der einzelnen Häuser"
erfolgen?
13. Wie viele Objekte, die sich in den Bundesmuseen bzw. in der
Nationalbibliothek befinden, wurden in den
Jahren 2007 – 2010
ausgeschieden?
14. Für welche den
Bundesmuseen anvertrauten und im Eigentum des Bundes
stehende
Objekte, die gem § 2 Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz
stehen, wurde in den Jahren 2007-2010 um eine Verbringung bzw. Ausfuhr
gem. § 16 Denkmalschutzgesetz angesucht,
genehmigt bzw. nicht
genehmigt?
15. Bei welchen in Frage 16 angesprochenen Objekten wurde bei der
Verbringung in den Jahren 2007-2010 gegen
das Veränderungs- und
Zerstörungsverbot verstoßen?
16. Bis zu welchem Zeitpunkt wird die
Frage der Einheitlichkeit der
konservatorischen Bedingungen für jeglichen
Verleih von Sammlungsgut, im
Rahmen
der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes umgesetzt werden?
17. Welche
Kalkulationsrichtlinien für die Bearbeitungsgebühren werden
durch die
Geschäftsführung der wissenschaftlichen Anstalten angewendet?
18. Welche
Bundesmuseen haben den Leihverkehr in den
Kostenstellenrechnungen
bisher nicht berücksichtigt?
19. Bis wann werden in
die Quartalsberichte Erläuterungen aufgenommen, die,
abgesehen
von den tatsächlichen Kosten einer individuellen
Leihgabe, den
tatsächlichen Erfolg, nämlich Leistung und
Gegenleistung, des Leihverkehrs
beschreiben?