5677/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.06.2010
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und anderer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Kontrolle und Finanzbedarf der Salzburger Festspiele

 

"Festspiele verbessern interne Kontrolle"

Nach den kriminellen Machenschaften des ehemaligen technischen Direktors Klaus K. werden die Salzburger Festspiele die interne Kontrolle verbessern. Das hat das Kuratorium Dienstagabend beschlossen

Viele Unterlagen wurden vernichtet. Die ausgeweiteten Prüfberichte zu den Malversationen erbrachten jedoch keine neuen Erkenntnisse  - auch deshalb, weil viele Unterlagen vernichtet wurden. Die Festspiele haben sich entschlossen, verschiedene Kontrollsysteme noch weiter zu verstärken.

"Dann wird ein neues Revisionsstatut beschlossen, dann wird eine neue Geschäftsanweisung beschlossen, in der alles aufs Genaueste geregelt wird, was man eigentlich mit dem gesunden Hausverstand oder ohne kriminelle Energie so auch wüsste.", sagt Festspielpräsidentin Helga Rabl – Stadler, "und diese Geschäftsanweisung wird auch jeder im Haus unterschreiben müssen."

So wird das Vier – Augen Prinzip verpflichtend eingeführt. Außerdem dürfen Unterlagen nicht mehr vernichtet werden und Geschenkannahme ist verboten, was für Rabl – Stadler nur "logisch" ist. Aber "Ein Verbrechen kann man durch kein Kontrollsystem gänzlich ausschließen."

Zudem wird die externe Wirtschaftsprüfungs – Firma für die Festspiele ab jetzt alle drei Jahre gewechselt, betont Kuratoriums – Vorsitzende Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ)


Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf am Dienstag die Sanierung der Festspielhäuser: Die Klimaanlage für das Große Haus haben die Festspiele selbst gezahlt. Für die Erneuerung von Dächern oder Sicherheitssystemen sind in den nächten Jahren zwölf Millionen Euro erforderlich." (ORF on 19.05.2010)

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

ANFRAGE

1.  Wie lautet der genaue Beschluss des Kuratoriums der Salzburger Festspiele betreffend Interner Revision vom 18. 05. 2010?

2.  Welche Vorgaben wurden diesbezüglich durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gemacht?

3.  Wie wird die Interne Revision bei den Bundesmuseen und Bundestheatern im Detail gehandhabt?

4.  Schließen Sie als ressortzuständige Bundesministerin aus, dass es wegen unzureichender Interner Revision hier ebenfalls zu solchen oder ähnlichen Vorkommnissen gekommen ist bzw. noch kommen wird?

5.  Welche Unterlagen der Salzburger Festspiele wurden im Einzelnen vernichtet und wer war dafür verantwortlich?

6.  Gibt es diesbezüglich zivil- und strafrechtliche Verfahren, die gegen die Verantwortlichen angestrengt wurden?

7.  Welchen genauen Inhalt hat das Revisionsstatut?

8.  Welche Vorgaben wurden diesbezüglich vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gemacht?

9.  Welchen genauen Inhalt hat die Geschäftsanweisung?

10. Welche Vorgaben hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gemacht?

11. Welche externe Wirtschaftsprüfungsfirma wurde/ wird betreffend Prüfung der Salzburger Festspiele beauftragt?

12. Gab bzw. gibt es für die Vergabe eine Ausschreibung?

13. Wenn ja, mit welchem Inhalt?

14. Wurden diesbezüglich seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Vorgaben gemacht?


15. Welche Sanierungsprojekte der Salzburger Festspiele wurden für die Jahre 2010-2013 in Aussicht genommen?

16. Gibt es für die Jahre 2010-2013 budgetäre Vorkehrungen für die Sanierungsprojekte der Salzburger Festspiele?