5720/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriele Tamandl

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Tätigkeit des Behindertenanwalts Erwin Buchinger

Der Zeitung „Österreich“ vom 22. April 2010 ist auf beiliegender Seite 7 ganzseitig zu
entnehmen, dass der Bundes-Behindertenanwalt des Bundes Erwin Buchinger nunmehr als
Experte für Jobchancen in verschiedensten Berufen öffentlich auftritt.

Die Funktion des Behindertenanwalts des Bundes wurde 2006 durch eine Novelle des

Bundesbehindertengesetzes geschaffen. Er ist zuständig für die Beratung und Unterstützung

von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des

Diskriminierungsverbots des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen.

Er kann zu diesem Zweck Sprechstunden und Sprechtage im gesamten Bundesgebiet abhalten

und ist in Ausübung seiner Tätigkeit selbstständig, unabhängig und an keine Weisungen

gebunden.

Der Behindertenanwalt kann Untersuchungen zum Thema der Diskriminierung von Menschen
mit Behinderungen durchführen sowie Berichte veröffentlichen und Empfehlungen zu allen
die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen berührenden Fragen abgeben.

Der Behindertenanwalt ist auch Mitglied des Bundesbehindertenbeirats, der den
Bundesminister f
ür Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in allen wichtigen Fragen der
Anliegen von Menschen mit Behinderungen berät.

Der Behindertenanwalt hat jährlich einen Tätigkeitsbericht an den Bundesminister für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz zu legen sowie dem Bundesbehindertenbeirat mündlich zu
berichten.

In der eingangs bezeichneten Zeitungsmeldung in „Österreich“ verteilt Buchinger Noten von

1 bis 5 für insgesamt 97 Berufe, wobei „1“ einen sicheren Job und „5“ ein gefährdetes

Berufsbild bedeutet. Als einziger Beruf bekommt „Hilfsarbeiter“ eine „5“, dies wegen

Abbaumaßnahmen der Industrie.


Andere Berufe werden mit „4“ benotet, darunter

o       Uhrmacher, weil aussterbender Beruf

o       Lagerarbeiter, weil von der Krise stark betroffen,

o       Kfz-Instandsetzer, weil die Kfz-Industrie noch eine schwere Zeit habe,

o       Luftverkehrsbetrieb, weil der Personalabbau weitergeht,

o       Flugzeugmechaniker, weil Verlagerungen ins Ausland drohen,

o       Gleisbauer, weil Investitionen zurückgehen,

o       Bankkaufmann, wegen Rationalisierungsmaßnahmen

o       Juristen, weil das Angebot zurückgeht,

o       Telefonisten, wegen zunehmender Rationalisierung

 

Mit „1“ werden nur 2 Berufe bewertet: Kindergärtner (nur Männer??) und AMS-
Berufsberater (!!).

Nebenbei tritt Buchinger noch als Exponent der neuen Linken in der SPÖ in Erscheinung.

Das alles wirft eine Menge Fragen auf, die Tätigkeit des Behindertenanwalts Erwin Buchinger
ist daher näher zu hinterfragen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.  Welchen Brutto-Monatsbezug hat Herr Buchinger?

2.             Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde dieser Bezug zuerkannt?

3.             Welche Arbeitszeit hat Herr Buchinger einzuhalten bzw. wird von ihm tatsächlich
eingehalten?

4.             Gibt es darüber Aufzeichnungen, wenn nein, warum nicht?

5.             Kann Herr Buchinger Überstunden verrechnen, wenn ja, hat er welche verrechnet,
wenn ja, wann und aus welchem Grund im Einzelnen?

6.             Hat Herr Buchinger alle Montag-Sprechtage selbst durchgeführt, wenn nein, welche
nicht, wenn ja, wie viele insgesamt, wann und wo haben diese stattgefunden?

7.             Hat Herr Buchinger noch andere Sprechtage durchgeführt, wenn ja, wann und wo?

8.             Welche persönlichen Reisekosten sind insgesamt dafür angefallen?

9.             Verwendet Herr Buchinger ein eigenes Fahrzeug gegen km-Geld, benützt er ein
Dienstfahrzeug (mit/ohne Chauffeur?) oder benützt Herr Buchinger öffentliche
Verkehrsmittel?

10.  Wenn Herr Buchinger nicht nur eines der oben erwähnten Verkehrsmittel benützt – für
welche Fahrten hat er welches Verkehrsmittel benützt?


11.      Hat Herr Buchinger außerhalb der genannten Sprechtage Sprechstunden abgehalten,
wenn ja, wann und wo?

12.      Wenn nein, was macht Herr Buchinger jede Woche von Dienstag bis Freitag?

13.      Mit wie vielen Behinderten hat er dabei jeweils persönlich gesprochen?

14.      Wie vielen Behinderten hat Herr Buchinger einen Arbeitsplatz verschafft?

15.      Bei wie vielen Behinderten hat Herr Buchinger in einer Diskriminierungssituation
Abhilfe geschafft, und welche Maßnahmen hat er dazu persönlich im Einzelnen
gesetzt?

16.      Was hat Herr Buchinger sonst noch in seiner Eigenschaft als Behindertenanwalt
gemacht (bitte den Zeitaufwand f
ür die einzelnen Verrichtungen quantifizieren)?

17.      Hat Herr Buchinger eine Nebenbeschäftigung/-tätigkeit gemeldet, wenn ja welche?

18.      Wenn nein, welche Tätigkeiten übt er neben seiner Funktion als Behindertenanwalt
sonst noch aus, mit welchem Zeitaufwand, innerhalb oder außerhalb der
Normalarbeitszeit?

19.      Ist Herr Buchinger als Job-Experte im Auftrag des Sozialministeriums tätig?

20.      Wenn nein, ist Herr Buchinger als Job-Experte im Auftrag des AMS tätig?

21.      Geschieht das neben oder im Rahmen seiner Tätigkeit als Behindertenanwalt?

22.      Welcher Zeitaufwand ist damit verbunden?

23.      Welches Honorar erhält Herr Buchinger dafür?

24.      Wenn weder im Auftrag des Bundesministeriums noch des AMS: Übt Herr Buchinger
diese Tätigkeit als Selbstständiger aus?

25.      Über welche Berufsberechtigungen und einschlägige Ausbildung verfügt Herr
Buchinger in diesem Zusammenhang?

26.      Ist die Veröffentlichung in der Zeitung „Österreich“ entgeltlich oder im Rahmen einer
Medienkooperation im Auftrag des Bundesministeriums oder des AMS erfolgt, wenn
ja, wie hoch waren die Ausgaben?

27.      Aufweichen konkreten Quellen beruhen im einzelnen die in der Einleitung zitierten
Kommentare Herrn Buchingers zu einzelnen Berufsgruppen?

28.      Teilen Sie als verantwortlicher Ressortminister die Einschätzungen Herrn Buchingers,
wenn nein, warum nicht?

29.      Wenn ja, aufgrund welcher konkreten Informationen teilen Sie diese Einschätzung?

30.  Woher hat Herr Buchinger eine derart detaillierte Expertise zu 97 Berufsgruppen?


31.      Könnte es sein, dass bei den Kommentaren Herrn Buchingers zu den einzelnen
Berufsgruppen mehr Vorurteile oder Ideologie eine Rolle gespielt haben, als
gesichertes Wissen?

32.      Warum sind in Herrn Buchingers Job-Expertise die Berufsbezeichnungen nicht
geschlechtsneutral formuliert?

33.      Hat Herr Buchinger bereits den gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeitsbericht für 2009
vorgelegt?

34.      Wenn ja, wie lautet der Bericht?

35.      Wenn nein, warum nicht und wann wird das nachgeholt?

36.      Hat Herr Buchinger bereits, wie gesetzlich vorgeschrieben, dem
Bundesbehindertenbeirat berichtet?

37.      Wenn ja, wann genau und wie lautete der/die Bericht/e?

38.      Wenn nein, warum nicht, und wann wird das nachgeholt?

39.      Welche Untersuchungen zum Thema Diskriminierung von Menschen mit
Behinderung hat Herr Buchinger durchgeführt?

40.      Wurden die Ergebnisse veröffentlicht, wenn ja, wann und wo, wenn nein, warum
nicht?

41.      Hat Herr Buchinger bereits konkrete Empfehlungen abgegeben, wenn ja, welche und
wie ist der Umsetzungsstand, wenn nein, warum, nicht?

42.      Sind Sie vollständig zufrieden mit der bisherigen Tätigkeit Herrn Buchingers als
Behindertenanwalt?

43.      Wenn nicht vollständig zufrieden, was sollte er besser machen?