5720/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gabriele Tamandl
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Tätigkeit des Behindertenanwalts Erwin Buchinger
Der Zeitung „Österreich“ vom 22.
April 2010 ist auf beiliegender Seite 7 ganzseitig zu
entnehmen, dass der
Bundes-Behindertenanwalt des Bundes Erwin Buchinger nunmehr als
Experte für Jobchancen in verschiedensten Berufen öffentlich
auftritt.
Die Funktion des Behindertenanwalts des Bundes wurde 2006 durch eine Novelle des
Bundesbehindertengesetzes geschaffen. Er ist zuständig für die Beratung und Unterstützung
von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des
Diskriminierungsverbots des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen.
Er kann zu diesem Zweck Sprechstunden und Sprechtage im gesamten Bundesgebiet abhalten
und ist in Ausübung seiner Tätigkeit selbstständig, unabhängig und an keine Weisungen
gebunden.
Der
Behindertenanwalt kann Untersuchungen zum Thema der Diskriminierung von
Menschen
mit Behinderungen
durchführen
sowie Berichte veröffentlichen und Empfehlungen zu allen
die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen berührenden Fragen
abgeben.
Der Behindertenanwalt ist auch
Mitglied des Bundesbehindertenbeirats, der den
Bundesminister für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in allen wichtigen Fragen der
Anliegen von Menschen
mit Behinderungen berät.
Der
Behindertenanwalt hat jährlich einen Tätigkeitsbericht an den
Bundesminister für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz zu legen sowie dem Bundesbehindertenbeirat
mündlich zu
berichten.
In der eingangs bezeichneten Zeitungsmeldung in „Österreich“ verteilt Buchinger Noten von
1 bis 5 für insgesamt 97 Berufe, wobei „1“ einen sicheren Job und „5“ ein gefährdetes
Berufsbild bedeutet. Als einziger Beruf bekommt „Hilfsarbeiter“ eine „5“, dies wegen
Abbaumaßnahmen der Industrie.
Andere Berufe werden mit „4“ benotet, darunter
o Uhrmacher, weil aussterbender Beruf
o Lagerarbeiter, weil von der Krise stark betroffen,
o Kfz-Instandsetzer, weil die Kfz-Industrie noch eine schwere Zeit habe,
o Luftverkehrsbetrieb, weil der Personalabbau weitergeht,
o Flugzeugmechaniker, weil Verlagerungen ins Ausland drohen,
o Gleisbauer, weil Investitionen zurückgehen,
o Bankkaufmann, wegen Rationalisierungsmaßnahmen
o Juristen, weil das Angebot zurückgeht,
o Telefonisten, wegen zunehmender Rationalisierung
Mit „1“
werden nur 2 Berufe bewertet: Kindergärtner (nur Männer??) und AMS-
Berufsberater (!!).
Nebenbei tritt Buchinger noch als Exponent der neuen Linken in der SPÖ in Erscheinung.
Das alles
wirft eine Menge Fragen auf, die Tätigkeit des Behindertenanwalts Erwin
Buchinger
ist daher näher zu hinterfragen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz
folgende
Anfrage:
1. Welchen Brutto-Monatsbezug hat Herr Buchinger?
2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde dieser Bezug zuerkannt?
3.
Welche Arbeitszeit hat Herr Buchinger einzuhalten bzw. wird von ihm
tatsächlich
eingehalten?
4. Gibt es darüber Aufzeichnungen, wenn nein, warum nicht?
5.
Kann Herr Buchinger Überstunden verrechnen, wenn ja, hat er
welche verrechnet,
wenn ja, wann und aus
welchem Grund im Einzelnen?
6.
Hat Herr Buchinger alle Montag-Sprechtage selbst durchgeführt,
wenn nein, welche
nicht, wenn ja, wie
viele insgesamt, wann und wo haben diese stattgefunden?
7. Hat Herr Buchinger noch andere Sprechtage durchgeführt, wenn ja, wann und wo?
8. Welche persönlichen Reisekosten sind insgesamt dafür angefallen?
9.
Verwendet Herr Buchinger ein eigenes Fahrzeug gegen km-Geld, benützt er
ein
Dienstfahrzeug (mit/ohne Chauffeur?) oder benützt Herr Buchinger öffentliche
Verkehrsmittel?
10. Wenn Herr Buchinger
nicht nur eines der oben erwähnten Verkehrsmittel benützt
– für
welche Fahrten hat er
welches Verkehrsmittel benützt?
11.
Hat Herr Buchinger außerhalb der genannten Sprechtage
Sprechstunden abgehalten,
wenn ja, wann und wo?
12. Wenn nein, was macht Herr Buchinger jede Woche von Dienstag bis Freitag?
13. Mit wie vielen Behinderten hat er dabei jeweils persönlich gesprochen?
14. Wie vielen Behinderten hat Herr Buchinger einen Arbeitsplatz verschafft?
15.
Bei wie vielen Behinderten hat Herr Buchinger in einer
Diskriminierungssituation
Abhilfe geschafft, und welche Maßnahmen hat er dazu
persönlich im Einzelnen
gesetzt?
16.
Was hat Herr Buchinger sonst noch in seiner Eigenschaft als
Behindertenanwalt
gemacht (bitte den Zeitaufwand für die einzelnen Verrichtungen
quantifizieren)?
17. Hat Herr Buchinger eine Nebenbeschäftigung/-tätigkeit gemeldet, wenn ja welche?
18.
Wenn nein, welche Tätigkeiten übt er neben seiner
Funktion als Behindertenanwalt
sonst noch aus, mit
welchem Zeitaufwand, innerhalb oder außerhalb der
Normalarbeitszeit?
19. Ist Herr Buchinger als Job-Experte im Auftrag des Sozialministeriums tätig?
20. Wenn nein, ist Herr Buchinger als Job-Experte im Auftrag des AMS tätig?
21. Geschieht das neben oder im Rahmen seiner Tätigkeit als Behindertenanwalt?
22. Welcher Zeitaufwand ist damit verbunden?
23. Welches Honorar erhält Herr Buchinger dafür?
24.
Wenn weder im Auftrag des Bundesministeriums noch des AMS: Übt
Herr Buchinger
diese Tätigkeit als
Selbstständiger aus?
25.
Über welche Berufsberechtigungen und einschlägige Ausbildung
verfügt Herr
Buchinger in diesem
Zusammenhang?
26.
Ist die Veröffentlichung in der Zeitung „Österreich“
entgeltlich oder im Rahmen einer
Medienkooperation im Auftrag des Bundesministeriums oder des AMS erfolgt, wenn
ja, wie hoch waren
die Ausgaben?
27.
Aufweichen
konkreten Quellen beruhen im einzelnen die in der Einleitung zitierten
Kommentare Herrn Buchingers zu einzelnen Berufsgruppen?
28.
Teilen Sie als verantwortlicher Ressortminister die Einschätzungen
Herrn Buchingers,
wenn nein, warum nicht?
29. Wenn ja, aufgrund welcher konkreten Informationen teilen Sie diese Einschätzung?
30. Woher hat Herr Buchinger eine derart detaillierte Expertise zu 97 Berufsgruppen?
31.
Könnte es sein, dass bei den Kommentaren Herrn Buchingers zu den
einzelnen
Berufsgruppen mehr
Vorurteile oder Ideologie eine Rolle gespielt haben, als
gesichertes Wissen?
32.
Warum sind in Herrn Buchingers Job-Expertise die Berufsbezeichnungen
nicht
geschlechtsneutral
formuliert?
33.
Hat Herr Buchinger bereits den gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeitsbericht
für 2009
vorgelegt?
34. Wenn ja, wie lautet der Bericht?
35. Wenn nein, warum nicht und wann wird das nachgeholt?
36.
Hat Herr Buchinger bereits, wie gesetzlich vorgeschrieben, dem
Bundesbehindertenbeirat
berichtet?
37. Wenn ja, wann genau und wie lautete der/die Bericht/e?
38. Wenn nein, warum nicht, und wann wird das nachgeholt?
39.
Welche Untersuchungen zum Thema Diskriminierung von Menschen mit
Behinderung hat Herr
Buchinger durchgeführt?
40.
Wurden die Ergebnisse veröffentlicht, wenn ja, wann und wo, wenn
nein, warum
nicht?
41.
Hat Herr Buchinger bereits konkrete Empfehlungen abgegeben, wenn ja,
welche und
wie ist der
Umsetzungsstand, wenn nein, warum, nicht?
42.
Sind Sie vollständig zufrieden mit der bisherigen Tätigkeit
Herrn Buchingers als
Behindertenanwalt?
43. Wenn nicht vollständig zufrieden, was sollte er besser machen?