5721/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rädler
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Aufzugskartell, Schadenersatz
Der Abgeordnete
Johann Maier hat sich in mehreren parlamentarischen Anfragen für
Konsequenzen aus dem Auffliegen des
sogenannten Aufzugskartells interessiert. Die in
diesem Zusammenhang gewonnenen
Erkenntnisse sollen nunmehr aktualisiert und
vervollständigt werden.
Hintergrund ist, dass nach der von
der EU verhängten
Kartellstrafe (992 Mio. €) gegen vier
europäische Aufzugshersteller - Kone,
Otis, Schindler und ThyssenKrupp - Bauträger,
Hausverwaltungen, aber auch
Städte und Gemeinden, prüfen, ob auch sie von diesen illegalen
Preisabsprachen betroffen sind und
Schadenersatzansprüche gestellt werden können.
In Österreich ermittelte bereits seit
längerem dazu auch die Bundeswettbewerbsbehörde
(Bußgeldverfahren), schließlich
wurde in Österreich eine Geldbuße von 75,4 Mio. €
verhängt.
Nach Schätzung von Experten könnten die vier genannten Firmen durch
ihre Preisabsprachen
allein in Österreich einen Schaden von 250 Mio. € angerichtet
haben. Einige
Schadenersatzklagen sind bereits öffentlich bekannt geworden.
Die
Finanzprokuratur hat dem Vernehmen nach dazu ein Gutachten über
allfällige rechtlich
mögliche bzw. gebotene Maßnahmen betreffend bestehende
Aufzugs-Wartungsverträge.
erstellt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung
und Sport folgende
Anfrage:
(Die nachstehenden 7 Fragen
beziehen sich nicht nur auf die Zentralstelle des
Bundesministeriums sondern auch auf alle nachgeordneten Dienststellen,
Unternehmungen
und privat- oder öffentlichrechtlichen
Körperschaften im Ressortbereich, die der Aufsicht, der
Einschau oder den
Weisungen des Bundesministeriums oder der Kontrolle des
Rechnungshofes unterliegen, die gegenüber dem Bundesministerium
auskunftspflichtig sind
oder für die das Bundesministerium einen wesentlichen Anteil an der
Finanzierung der
Tätigkeit leistet oder bei denen Nominierungsrechte für Mitglieder
eines Kontroll- oder
Geschäftsführungsorgans bestehen, jeweils aufgeschlüsselt
für die Jahre 2005 bis 2009.)
1. Mit wie
vielen und welchen Unternehmen wurden Aufzugwartungsverträge
abgeschlossen?
2.
Welche Beträge wurden für die Aufzugswartung an diese
Unternehmen bezahlt
(Aufschlüsselung der Beträge auf die einzelnen Aufzugwartungsfirmen)?
3.
Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge
ergeben und welche
Schlussfolgerungen
wurden daraus getroffen?
4. Wie hoch ist der Schaden durch das Aufzugskartell?
5. Was werden Sie nach Vorliegen des Gutachtens der Finanzprokuratur unternehmen?
6.
Wurde bereits oder wird klagsweise gegen die kartellrechtlichen
verurteilten
Aufzugsfirmen
vorgegangen?
7.
Werden die laufenden Wartungskosten herabgesetzt und die zu viel
bezahlten
Wartungskosten zurückbezahlt
werden, wenn nein, warum nicht?