5744/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend unzureichende Anfragebeantwortung 4616/AB

 

 

Die Anfrage 4548/J des Abgeordneten Ing. Westenthaler vom 24. Februar 2010 an die Bundesministerin für Inneres thematisierte Kindesentführungen in Einkaufszentren. Die Frage, ob der Bundesministerin oder den Sicherheitsbehörden Fälle von Kindesentführungen in Einkaufszentren bekannt seien, wurde verneint. „Den Sicherheitsbehörden sind keine derartigen Fälle bekannt“ (4616/AB).

 

Nach der dramatischen Entführung eines kleinen Babys am 9. Juni 2010 in Salzburg berichtete die Zeitung „Heute“ in ihrer Ausgabe vom 10.Juni 2010 über einen Entführungsfall aus dem Jahr 2007. Ein damals zwei Jahre altes Mädchen verschwand bis heute spurlos aus einem Einkaufszentrum, 2009 wurde ein entführtes Geschwisterpärchen „…eben noch rechtzeitig gefunden: Die Haare der Kinder waren bereits geschnitten worden …“

 

Horrorgeschichten über Kindesentführungen in Einkaufszentren sind schon seit Jahren im Umlauf. Auch die Auffassung von Qualitätsjournalismus und kritischer Quellenanalyse von Zeitungen wie „Heute“ und „Österreich“ sind bekannt.

 

Dennoch stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Ist Ihnen oder den Sicherheitsbehörden ein Entführungsfall eines zweijährigen Mädchens aus einem Einkaufszentrum im Jahr 2007 bekannt? Wenn ja, wie erklären Sie sich die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 (4616/AB)?

 

  1. Ist Ihnen eine knapp Vereitelte Entführung eines Geschwisterpärchens aus einem Einkaufszentrum im Jahr 2009 bekannt? Wenn ja, wieso haben Sie Ihr Wissen zurückgehalten?

 

  1. Können Sie explizit ausschließen, dass es je zu Kindesentführungen in Einkaufszentren kam?