5792/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Herbert, Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend im Dienst verletzte Exekutivbeamte
Die Zeitung DER STANDARD vom 13.01.2010 berichtete:
„Niedergeschossener Polizist außer Lebensgefahr
(…)
Zwischen den Jahren 2000 und 2008 schwankten die Zahlen der im Dienst von Angreifern schwer verletzten Exekutivbeamten zwischen 46 und 77 Opfern, rechnet Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums, vor. Die überwiegende Mehrheit der Beamten muss aber ins Spital oder zum Arzt, weil sie sich im Dienst verletzten - sei es bei Übungen oder im Einsatz. Zum Vergleich: im Jahr 2008 standen 54 "durch fremde Gewalt" verletzten Polizisten 209 gegenüber, die ohne Fremdeinwirkung Schaden erlitten. Die letzten drei Todesopfer wurden im Jahr 2006 registriert. In den Jahren davor lag der Schnitt bei zwei Getöteten, was im Vergleich zum rund zehnmal so großen Deutschland ein recht hoher Wert ist. Dort wurden in den 90er-Jahren zwischen null und maximal acht Polizisten von Angreifern getötet.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: