5793/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend die nicht immer ganz freiwillige Optierung von Schulen zum Gesamtschul-Versuch "Neue Mittelschule"

 

 

Das Schulorganisationsgesetz (SchOG), § 7 (5), (5a), sieht für die Einrichtung von Schulversuchen die folgende Vorgangsweise vor:

 

"Vor der Einführung eines Schulversuches an einer Schule ist das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuß zu hören. […] Schulversuche dürfen an einer Schule nur eingerichtet werden, wenn die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Dritteln der Schüler und mindestens zwei Drittel der Lehrer der betreffenden Schule dem Schulversuch zustimmen."

 

Ersten Evaluierungen betroffener Lehrer der Neuen Mittelschule (NMS) zufolge, ist die vorgesehene Optierung nicht in allen Fällen durch demokratische Abstimmungen zustande gekommen:

 

"Die Art der Einführung mit der nötigen Zweidrittelmehrheit der Lehrer möchte ich gar nicht näher kommentieren. 'Wahlmanipulation' wäre ein vorsichtiger Ausdruck dafür." oder

"Es gab eine öffentliche Abstimmung im Lehrkörper – alle, die nicht dafür gestimmt haben, hat sich der Direktor aufgeschrieben."

waren nur einige der Einschätzungen des Abstimmungsvorgangs. (http://www.oepu.at/cms/cms/files/100523_NMS_Evaluierung_Teil_1_von_4.pdf, 15. Juni 2010)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage

 

1.     Haben Sie Kenntnis von derartigen, erzwungenen Optierungen pro NMS?

2.     Falls ja, an welchen Schulen sind solche erzwungenen Optierungen geschehen?