5800/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Steuerrückstände in der Gastronomie

 

Auf der Grundlage der Anfragen an den Bundesminister für Finanzen 4390-4398 J/XXIV und den dazu ergangenen Beantwortungen 4359-4367 AB/XXIV bzw. der Anfrage an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend  3400 J/XXIV und der dazu ergangenen Beantwortung 3325 AB/XXIV ergibt sich folgender weitergehender Sachverhalt:

 

Viele „Multi-Kulti-Gastronomen“, dh. insbesondere Kleinstunternehmer, die Kebab- Stände betreiben, kommen ihrer Steuer- und Abgabenpflicht offenbar nicht, oder in nicht ausreichendem Maße nach.

 

Es ist daher in diesem Zusammenhang von Interesse, wie sich die Steuerrückstände bei Inhabern von Gastgewerbeberechtigungen gemäß § 111 Abs 1 GewO, aber auch bei all jenen, die gemäß § 111 Abs. 2 Z 3 GewO eine Ausnahmegenehmigung haben, entwickeln.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie  haben  sich die Steuerrückstände bei all jenen Gastgewerbeunternehmen gem. § 111 Abs. 1 GewO, die von EU-Bürgern geführt worden sind bzw. geführt werden, zwischen 2005 und April 2010 entwickelt?
  2. Wie teilen sich diese Rückstände insbesondere auf die einzelnen Bundes­länder auf?
  3. Wie  haben  sich die Steuerrückstände bei all jenen Gastgewerbe­unternehmen gem. § 111 Abs. 1 GewO, die  von Nicht-EU-Bürgern geführt worden sind bzw. geführt werden, zwischen 2005 und April 2010 entwickelt?
  4. Wie teilen sich diese Rückstände insbesondere auf die einzelnen Bundes­länder auf?
  5. Wie  haben  sich die Steuerrückstände bei all jenen Gastgewerbe­unternehmen gem. § 111 Abs. 1 GewO, die in der Beilage zur Anfrage an den Bundesminister  für Wirtschaft, Familie und Jugend  3400 J/XXIV und der dazu ergangenen Beantwortung 3325 AB/XXIV unter der Rubrik „nicht zuordenbar“ geführt worden sind, zwischen 2005 und April 2010 entwickelt?
  6. Wie teilen sich diese Rückstände insbesondere  auf die einzelnen Bundesländer auf?
  7. Wie haben  sich die Steuerrückstände bei all jenen Unternehmen, die gemäß § 111 Abs. 2 Z 3  GewO gastronomisch tätig sind, zwischen 2005 und April 2010 entwickelt?
  8. Wie viele Unternehmen gemäß § 111 Abs. 2 Z 3 GewO werden durch EU- Bürger geführt, und wie ist die Entwicklung seit 2000?
  9. Wie viele Unternehmen gemäß § 111 Abs. 2 Z 3 GewO werden durch Nicht-EU- Bürger geführt, und wie ist die Entwicklung seit 2000?
  10. Wie  viele  Unternehmen gemäß § 111 Abs. 2 Z 3 GewO sind bzw. waren nicht zuordenbar zu den 3 Rubriken Staatsbürgerschaft Österreich/EU-Bürger/Nicht-EU-Bürger, und wie ist die Entwicklung seit 2000 dort?