5813/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Vilimsky, Zanger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Wer fürchtet sich vor dem bösen Rechnungshof?

 

Die APA603 vom 10.Juni 2010 beinhaltet:

 

„Spannungen zwischen RH und Justizministerium wegen Staatsanwaltschaft

Utl.: RH prüft "Effektivität der behördlichen Ermittlungsmaßnahmen" -

      Ministerium reagiert mit Erlass - Moser: Unterschiedliche

      Auffassungen, wie weit RH gehen darf =

 

Wien (APA) - Eine Prüfung der Staatsanwaltschaft durch den Rechnungshof (RH) sorgt schon vor den ersten Ergebnissen für Spannungen zwischen dem Justizministerium und dem RH. Letzterer will die "Effektivität der behördlichen Ermittlungsmaßnahmen" untersuchen und dabei unter anderem hinterfragen, ob Entscheidungen der Staatsanwaltschaft nachvollziehbar sind. In einem Erlass zeigt das Justizministerium dem RH jedoch seine Grenzen auf: Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Entscheidungen sei nicht erlaubt.

 

Im Zuge der Prüfung sollen ausgewählte Staatsanwaltschaften (Krems, Salzburg, Innsbruck, Wels) sowie die dazugehörigen Ermittlungsbehörden der Polizei untersucht werden, erklärte eine Sprecherin des RH gegenüber der APA. Im Rechnungshofausschuss des Parlaments habe Präsident Josef Moser die Abgeordneten darauf hingewiesen, dass es bezüglich dieser Prüfung "unterschiedliche Auffassungen" zwischen RH und Justizministerium gebe.

 

Der RH will - im Hinblick auf seine Gebarungsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auf Grundlage der Recht- und Ordnungsmäßigkeit - unter anderem die Nachvollziehbarkeit von staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen prüfen, so die Sprecherin. Dazu werde man sich beispielsweise ansehen, ob Gründe für eine Entscheidung dokumentiert sind, also auch Einzelfälle untersuchen, um zu einer Gesamtsicht zu kommen.

 

In einem Erlass des Justizministeriums vom 2. Mai wird allerdings darauf hingewiesen, dass dem RH die "inhaltliche Auseinandersetzung mit staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen (insbesondere Einstellungen, Anklagen und Strafanträge) wegen "ihres Charakters als Akte der Gerichtsbarkeit" nicht zukomme. Man sei rechtlich an den Grundsatz der unabhängigen Gerichtsbarkeit gebunden, sagte ein Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) zur APA. Es sei nicht Aufgabe des RH, staatsanwaltschaftliche Entscheidungen inhaltlich zu beurteilen, sondern lediglich nach Formalkriterien. Einen besonderen Anlass für den Erlass - etwa einen entsprechenden Verstoß des RH - habe es nicht gegeben, es handle sich nur um eine Klarstellung, so der Sprecher. Dem RH würden auch keine Akten oder dergleichen vorenthalten. (…)“

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie kann das Bundesministerium für Justiz mit Erlass dem Rechnungshof vorschreiben, wie dieser zu prüfen hat?

2.    Warum möchte das Bundesministerium für Justiz verhindern, dass durch den Rechnungshof die Effektivität der Ermittlungen der Staatsanwaltschaften überprüft wird?

3.    Wovor fürchtet sich das Bundesministerium für Justiz in diesem Zusammenhang?

4.    Ist Ihnen der Inhalt des letzten Untersuchungsausschusses bekannt?

5.    Hat der letzte Untersuchungsausschuss nicht gezeigt, dass eine diesbezügliche Prüfung sinnvoll wäre, da die internen Kontrollmechanismen versagt haben?