5825/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Benachrichtigung durch die Staatsanwaltschaft

 

 

 

 

 

 

Wiederholt führen Managementversagen und falsche politische Vorgaben zu Steuergeldvernichtung in Milliardenhöhe. So z.B. verloren die ÖBB 295 Millionen durch Spekulationen des unverantwortlichen Managements, so wurde die AUA nur durch die Zuzahlung von einer halben Milliarde Euro von der Lufthansa übernommen, da die rechtzeitige Suche nach einem strategischen Partner verabsäumt wurde, so wurden die bundeseigenen Wohnbaugesellschaften laut Rechnungshofbericht mit einem Mindererlös von 300 – 400 Mio Euro (konservative Schätzung) für die Steuerzahler verkauft. In all diesen Fällen kam es bis jetzt zu keinen wesentlichen Konsequenzen für die Entscheidungsträger. Steuergeldvernichtung ist ein ungeahndetes Delikt und „passiert halt“.

Im Zusammenhang mit den Konsequenzen aus dem Bericht des Rechnungshofes über die ÖBB-Spekulationsgeschäfte ergeben sich auch finanz-, aktien- und strafrechtliche Fragen.

Bereits am 2. November 2008 übermittelte ich in dieser Causa eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, die mangelnde Konsequenzen aus den hochriskanten Veranlagungsgeschäfte der ÖBB im Ausmaß von 612,9 Millionen zum Gegenstand hatte, da die Verantwortlichen für den Verlust an Steuergeldmillionen mit großzügigen Abfertigungen und Konsulentenverträgen ausgestattet wurden. Nun erfährt die Anfragestellerin aus den Medien, das die Erhebungen wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden.

In der Causa „Ex-ÖBB-Chef Huber-Immobilie Schillerplatz“, die ebenfalls zu einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft führte, wurde die Anfragestellerin von der Einstellung des Verfahrens mit einer Begründung der Vorgangsweise informiert.


In dem oben genannten Fall war dies aus unerklärlichen Gründen nicht der Fall. Selbstverständlich ist die Staatsanwaltschaft nicht gesetzlich verpflichtet, den/die Einbringer/in der Sachverhaltsdarstellung zu informieren. Doch da es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt und die Vorgangsweise unterschiedlich gehandhabt wird, erscheint eine einheitliche Informationsweise der Rechtsstaatlichkeit durchaus förderlich.

Die Anfragestellerin hat auch gegen den Dr. Michaelis eine Sachverhaltsdarstellung in Sachen AUA eingebracht. Auch hier fehlt die Information über den Stand der Ermittlungen bzw. Aufnahme oder Einstellung eines Verfahrens.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Warum wurden in der Causa ÖBB-Spekulationen und Abfertigungen keine weiteren Ermittlungen bzw. ein Verfahren aufgenommen ? Lag der Staatsanwaltschaft bereits der Rechnungshof-Rohbericht, auf den die Anfragestellerin gegenüber der Staatsanwaltschaft hinwies, vor?

 

2.      Warum wurde die Einbringerin der Sachverhaltsdarstellung nicht über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft informiert?

 

3.      Wird die Staatsanwaltschaft nach Vorlage des Rechnungshofberichts über die ÖBB-Spekulationen von sich aus nochmals tätig, nachdem der Bericht vom Rechnungshof direkt der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde? Wenn nein, warum nicht?

 

4.      Wie ist der Stand der Tätigkeit/Ermittlung der Staatsanwaltschaft in der Causa „Michaelis-AUA“?

 

5.      Erfolgte in den genannten Fällen jeweils ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft bzw. an das Ministerium?

 

6.      Wenn ja, wie entschieden Sie?

 

7.      Wie gedenken Sie in Zukunft die Informationsweise der Staatsanwaltschaft im Falle der Nichtaufnahme/Einstellung von Ermittlungen gegenüber Abgeordneten zu gestalten?

 

8.      Was spricht ihres Erachtens dagegen, das die Abweisung einer Sachverhaltsdarstellung bzw. die Nichtaufnahme von Ermittlungen mit einer kurzen Begründung dem/der Einbringer/in der Sachverhaltsdarstellung mitgeteilt wird?