5837/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Neubauer, DI Deimek, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Verkehrsüberwachung durch Gemeinden

 

 

 

Auch wenn die Unfallzahlen in Österreich langsam zurückgehen, ist die Zahl noch immer zu hoch. Gerade tragische Unfälle in den letzten Tagen und Wochen wie der der Tod eines 8-jährigen Buben auf einem durch einen Schülerlotsen gesicherten (!) Zebrastreifen, zeigen, dass bei der Verkehrssicherheit noch immer viel zu verbessern ist. 2009 sind allein bei Unfällen auf ungeregelten Schutzwegen 746 Fußgänger verletzt worden. 
 
Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit überschreiten 80 Prozent der Autofahrer 30 km/h-, 51 % die 50 km/h-Grenze im Ortsgebiet. Auf Freilandstraßen und Autobahnen liegen diese Werte – dank kontinuierlicher Überwachung – mit 20 % (Freilandstraßen) und 19 % (Autobahnen) weit darunter. 
 
Wie wichtig und für die Verkehrssicherheit sinnvoll eine Verkehrsüberwachung ist, zeigt nicht zuletzt die Anhaltung eines tschechischen Autolenkers kürzlich auf der Südautobahn (A2), der mit 206 km/h und abgefahrenen Vorderreifen gestoppt wurde. Der Polizei ist es aber aufgrund der Vielzahl ihrer Aufgaben bei gleichzeitig zu geringer Beamtenzahl oft nicht möglich, die Verkehrsüberwachung in ausreichendem Ausmaß zu gewährleisten. Gerade die Überwachung der Geschwindigkeit im Ortsgebiet ist oftmals nicht möglich; das vorhandene Personal und die Kapazitäten der Polizei reichen in der Regel gerade einmal zur Überwachung der Bundes- und Landesstraßen. 

 

Gemeinden ohne Gemeindewachkörper ist es derzeit nicht erlaubt, selbst Radar-Überwachungen durchzuführen. Die Datenschutzkommission hat die Radar-Überwachung durch Gemeinden ohne Gemeindewachkörper als datenschutzwidrig beurteilt, da diese über keine rechtliche Grundlage dafür verfügen.

 

Der Gemeindebund hat sich bereits mehrfach darüber beschwert, dass Gemeinden nach wie vor das Recht abgesprochen wird, auf Gemeindestraßen die Geschwindigkeitsmessungen mittels Radar durchzuführen oder von privaten Unternehmen durchführen zu lassen. Eine Umfrage des Österreichischen Gemeindebundes unter den Gemeinden hat gezeigt, dass viele Gemeinden derzeit keine Handhabe gegen Raser haben, wodurch die Errichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen damit oft weitgehend sinnlos wird. Der Gemeindebund fordert daher eine rasche Lösung, die den Gemeinden wieder die Messung und Kontrolle der Tempolimits ermöglicht.

 

Laut einer Presse-Aussendung vom 8. Juni 2010 steht auch Verkehrsministerin Bures einer Radarüberwachung durch Gemeinden grundsätzlich positiv gegenüber, möchte aber, dass sowohl Länder als auch Gemeinden hinter einem solchen Vorschlag stehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.     Inwieweit gab es bereits Gespräche zwischen Bund, Länder und Gemeinden um künftig eine Verkehrsüberwachung der Gemeinden – auch ohne eigenen Wachekörper – zu ermöglichen?

 

2.     Wer hat an diesen Gesprächen teilgenommen und zu welchem (Zwischen)Ergebnis haben diese Gespräche bislang geführt?

 

3.     Sofern es bislang keine Gespräche gab, wann sind derartige Gespräche geplant?

 

4.     Welche Gemeinden führen in Österreich derzeit Verkehrsüberwachungen durch?

 

5.     Wie viele Verkehrsübertretungen wurden von diesen Gemeinden im Schnitt pro Monat festgestellt?

 

6.     Wie haben sich die Unfallzahlen in diesen Gemeinden seit Einführung der Verkehrsüberwachung durch die Gemeinde entwickelt?

 

7.     In welchem Umfang und in welcher Form sollen Gemeinden künftig Verkehrsüberwachungen durchführen können?

 

8.     Inwieweit dabei auch daran gedacht, dass Gemeinden künftig die in der vorletzten Novelle zur Straßenverkehrsordnung vor rund einem Jahr ermöglichten Videoüberwachung von Schutzwegen durch Rotlichtkameras durchführen dürfen?

 

9.     Welche Maßnahmen (Gesetzesänderung, Verordnung etc.) sind notwendig, um Gemeinden die Verkehrsüberwachung zu ermöglichen?

 

10.  Ab wann können Gemeinden wieder Verkehrsüberwachungen durchführen?