5841/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Neubauer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, DI Deimek

und weiterer Abgeordnete

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend gesundheitsschädlicher Wasserspielgeräte

 

 

 

Das deutsche Magazin "Öko-Test" (Heft Juni 2010) hat 13 Plastik-Luftmatratzen getestet; 12 davon wurden mit der Note "ungenügend" beurteilt. Dabei haben sich zahlreiche Inhaltsstoffe als in hohem Maße bedenklich erwiesen.

 

Ein ähnlicher Test, der vor 5 Jahren an Luftmatratzen und Schlauchbooten durchgeführt wurde, hatte ebenso zu einem negativen Ergebnis geführt. Damals wurden insbesondere eine hohe Schadstoffbelastung und gesundheitlich bedenkliche Weichmacher nachgewiesen.

 

Neben den bereits bekannten Weichmachern, die trotz gesetzlicher Regelung in einigen Produkten immer noch weit über dem Grenzwert liegend nachgewiesen wurden, finden sich darin auch krebserregende Kohlenwasserstoffe, die über die Haut eindringen, sowie die Nervenstörungen auslösende Substanz Phenol oder ein potentiell krebserregendes Lösemittel. Manche Luftmatratzen bestehen sogar zu mehr als 20 Prozent aus bedenklichen Weichmachern. Informationen über die genauen Inhaltsstoffe sowie das Produktionsland fehlen in der Regel und sind daher für die Konsumenten in keinster Weise nachvollziehbar.

 

Unklarheit besteht laut Öko-Test häufig bei der Frage, welche der Produkte als Kinderspielzeug gelten und welche nicht. Beim Aufblasen von Plastiktieren haben Kinder beispielsweise sogar einen Ausschlag im ganzen Gesicht bekommen.

 

 

Aufgrund des oben angeführten Luftmatratzen-Tests und aufgrund der Tatsache, dass auch andere aufblasbare Wasserspielzeuge wie Schwimmtiere oder Wasserbälle aus demselben bzw. sehr ähnlichen Materialien hergestellt sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Seit wann sind Ihnen die oben angeführten Test-Ergebnisse des Luftmatratzen-Tests bekannt?

 

2.    Welche Konsequenzen gibt es bislang für Österreich aufgrund dieses Tests?

 

3.    Sind die Grenzwerte in Bezug auf Zusammensetzung und Inhaltstoffe bei Luftmatratzen und anderen aufblasbare Wasserspielzeugen in Österreich gleich wie in Deutschland und wenn nein, wo liegen die Unterschiede?

 

4.     Gibt es entsprechende Tests aufblasbarer Wasserspielzeuge auch in Österreich?

 

5.     Wenn ja, von wem, wann wurden die Tests durchgeführt und zu welchem Ergebnis haben Sie geführt?

 

6.     Wenn nein, weshalb hat man darauf verzichtet bzw. kann man das Ergebnis des deutschen „Öko-Tests“ 1:1 auf Österreich umlegen?

 

7.     Wie viele Fälle in Österreich sind bekannt, wo Luftmatratzen und andere aufblasbare Wasserspielzeuge Ursache für auftretende gesundheitliche Probleme waren, wie alt waren die Betroffenen und welche konkreten gesundheitlichen Probleme sind aufgetreten?

 

8.     Gibt es unterschiedliche Grenzwerte bzgl. gefährlicher Inhaltsstoffe abhängig davon, ob es sich um ein Freizeitgerät oder konkret um Kinderspielzeug handelt?

 

9.     Wenn ja, wodurch unterscheiden sich die Werte?

 

10.  Wenn ja, weshalb gibt es unterschiedliche Werte?

 

 

11.  Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen gelten Luftmatratzen und andere aufblasbare Wasserspielzeuge als Freizeitgerät bzw. als Kinderspielzeug?

 

12.  Wenn ja, in welcher Form sind für den Konsumenten die Unterschiede erkennbar?

 

13.  Wann und in welcher Form werden Sie die österreichischen Konsumenten vor gesundheitsgefährdenden Luftmatratzen und anderen aufblasbare Wasserspielzeugen warnen?

 

14.    Inwieweit ist an ein österreichweites Verkaufsverbot von bedenklichen bzw. gesundheitsschädlichen aufblasbaren Wasserspielzeugen gedacht?

 

15.  In welcher Form wurde bislang der Antrag 932/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenzwert für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), der eine Festlegung eines PAK-Grenzwertes sowie eine Beschränkung des Einsatzes von PAK in Konsumgütern fordert, umgesetzt?