5845/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Stefan
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Justiz
betreffend elektronische Fußfessel
In der Zeitung „Heute“ erschien am 08.06.2010 folgender Artikel:
Es hänge nur noch an Einzelheiten, heißt es aus Justizkreisen: Wie Ministerin Claudia Bandion-Ortner bekräftigt, werden die elektronischen Fußfesseln für Häftlinge noch vor dem Sommer eingesetzt. Auch Ex-Bawag-Chef Elsner hat dann Anspruch darauf. Nur müsste er als Pensionist einer sozialen Arbeit nachgehen.
Das Tragen von elektronischen Fußfesseln ist jenen
Häftlingen erlaubt, die außerhalb der Gefängnismauern einer
geregelten Arbeit nachgehen. Derzeit wird an jenem Passus gearbeitet, der
Fußfesseln für Gefangene erlaubt, die das Pensionsalter erreicht
haben. Sie müssen als Voraussetzung für die elektronische
Überwachung soziale Dienste nachweisen. Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner ist
sicher einer der ersten Anwärter, der mit elektronischen Fußfesseln
zu entlassen wäre. Der 75-Jährige sitzt seit 2007 in U-Haft und wurde
zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Elsner, er
hat aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes jüngst den 15.
Enthaftungsantrag gestellt, wartet derzeit in der Justizanstalt Josefstadt auf
seine Berufung. Erhält Elsner Fußfesseln und ist er in der gesundheitlichen
Verfassung dazu, müsste er sozialer Arbeit nachgehen. Ob er dies mit
seinen Herzproblemen bewältigen kann, ist jedoch fraglich.
Fußfesseln sind nur für jene Personen vorgesehen, die wegen
geringer Delikte ins Visier der Justiz geraten sind. Sexualstraftäter sind
ausgenommen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage