5845/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend elektronische Fußfessel

 

 

In der Zeitung „Heute“ erschien am 08.06.2010 folgender Artikel:

Fußfessel für Helmut Elsner, wenn er Sozialarbeit leistet

Es hänge nur noch an Einzelheiten, heißt es aus Justizkreisen: Wie Ministerin Claudia Bandion-Ortner bekräftigt, werden die elektronischen Fußfesseln für Häftlinge noch vor dem Sommer eingesetzt. Auch Ex-Bawag-Chef Elsner hat dann Anspruch darauf. Nur müsste er als Pensionist einer sozialen Arbeit nachgehen.

 

Das Tragen von elektronischen Fußfesseln ist jenen Häftlingen erlaubt, die außerhalb der Gefängnismauern einer geregelten Arbeit nachgehen. Derzeit wird an jenem Passus gearbeitet, der Fußfesseln für Gefangene erlaubt, die das Pensionsalter erreicht haben. Sie müssen als Voraussetzung für die elektronische Überwachung soziale Dienste nachweisen. Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner ist sicher einer der ersten Anwärter, der mit elektronischen Fußfesseln zu entlassen wäre. Der 75-Jährige sitzt seit 2007 in U-Haft und wurde zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Elsner, er hat aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes jüngst den 15. Enthaftungsantrag gestellt, wartet derzeit in der Justizanstalt Josefstadt auf seine Berufung. Erhält Elsner Fußfesseln und ist er in der gesundheitlichen Verfassung dazu, müsste er sozialer Arbeit nachgehen. Ob er dies mit seinen Herzproblemen bewältigen kann, ist jedoch fraglich.

Fußfesseln sind  nur für jene Personen vorgesehen, die wegen geringer Delikte ins Visier der Justiz geraten sind. Sexualstraftäter sind ausgenommen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 


Anfrage

 

 

  1. Wird das Gesetz mit dem geplanten Termin 10. September in Kraft treten können?
  2. Wenn nein, zu welchem Termin wird es dann voraussichtlich in Kraft treten können?
  3. Gibt es bezüglich der Anschaffung, der Wartung, etc. der Fußfesseln schon eine Ausschreibung?
  4. Wenn nein, wann ist diese geplant?
  5. Wenn ja, wie sieht diese aus?
  6. Welche Voraussetzungen müssen Anbieter erfüllen?
  7. Wo ist die Ausschreibung einzusehen?
  8. Sind schon Angebote eingelangt?
  9. Wenn nein, bis zu welchem Termin müssen diese einlangen?
  10. Wenn ja, haben sich bis jetzt schon Anbieter beworben?
  11. Wenn ja, wie viele Anbieter haben sich schon beworben?
  12. Wer sind die Bewerber?
  13. Wie sehen die Angebote aus?
  14. In welcher Höhe sind die Preisangebote anzusetzen?
  15. Wer entscheidet über die Auftragsvergabe?
  16. Wurden bezüglich der Fußfesseln schon Aufträge vergeben?
  17. Wenn ja, an wen?
  18. In welchem Umfang wurden Aufträge vergeben?
  19. Welche Kosten entstehen bei diesen Auftragsvergaben im Einzelnen?
  20. Wie hoch waren die Angebote der Mitbieter?
  21. Welche Umstände waren ausschlaggebend für die Auftragsvergabe?
  22. Wenn nein, gibt es schon einen Favoriten für die Auftragsvergabe?
  23. Wenn ja, wen?
  24. Wie hoch wären die Kosten bei diesen Auftragsvergaben im Einzelnen?
  25. Wie hoch wären die Angebote der Mitbieter?
  26. Welche Umstände machen diesen Bieter am attraktivsten?