5848/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordnete

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Auswirkungen des italienisches Urteils zu Handy- und Schnurlostelefonie und Gehirntumor auf Arbeitnehmer in Österreich

 

 

 

Das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) hat durch ein nun rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l'Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen. INAIL wurde dazu verurteilt, dem Beschwerdeführer die Rente für 80%ige Invalidität aufgrund von Berufskrankeit auszubezahlen sowie die Gerichtskosten zu tragen.

Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige Gutachten stützten.

Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Handynutzung voll haftbar für Folgeschäden ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche zusammenhängenden mittel- bis langfristigen Folgen übernehmen.

 

Zu diesem Urteil der italienischen Behörde und seine Auswirkungen auf Österreich stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen das oben angeführte Urteil bekannt?

 

2.    Welche Auswirkungen auf Österreich erwarten Sie durch dieses Urteil?

 

3.    Welche Auswirkungen auf die EU erwarten Sie durch dieses Urteil?

 

4.    Inwieweit werden Sie dem italienischen Urteilsspruch folgen und auch für österreichischen Arbeitnehmern sicherstellen, dass diese am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone verlangen können?

 

5.    Inwieweit werden Sie dem italienischen Urteilsspruch folgen und auch österreichischen Arbeitnehmern anraten, den jeweiligen Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Handynutzung voll haftbar für Folgeschäden ist?