5853/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Schleppereiverfahren

 

Zur Zahl 37 Hv 22/10k des Landesgerichtes Innsbruck behängt ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Schlepperei gemäß § 114 Abs. 2, 4, 5 1. Fall (15) des Fremdenpolizeigesetzes (FPG). Seit dem Jahr 2007 laufen Ermittlungen seitens des Landeskriminalamtes Tirol gegen insgesamt mehr als 100 Personen. Seit August 2009 hat sich die Staatsanwaltscchaft Innsbruck nach Übermittlung des Abschlussberichtes des Landeskriminalamtes Tirol mit der gegenständlichen Causa beschäftigt. Nach nun mehr nahezu 2 Jahren wurde von der Staatsanwaltschaft Innsbruck eine 300 Seiten umfassende Anklageschrift gegen (lediglich) 9 Verdächtige eingebracht. Zur Abklärung des aktuellen Verfahrensstandes in diesbezüglich anhängigen spanischen und deutschen Verfahren wurden Rechtshilfeersuchen abgefertigt, deren Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen. Insgesamt enthält die Anklageschrift 147 Vorwürfe, welche zum überwiegenden Teil zum Inhalt haben, dass die Angeklagten gewerbsmäßig und teils als Mitglied einer kriminellen Vereinigung wissentlich die rechtswidrige Ein- oder Durchreise von Fremden aus Kuba gegen Zahlung eines Schlepperlohns an die kriminelle Vereinigung in Höhe von jeweils insgesamt € 3.000,00 bis € 8.000,00 in oder durch einen Mitgliedsstaat der EU oder Nachbarstaat Österreichs mit dem Vorsatz gefördert oder zu fördern versucht haben sollen, sich oder einen Dritten durch ein dafür geleistetes Entgelt unrechtmäßig zu bereichern, indem sie Visumerschleichungen und Einreisen – teilweise durch Urkundenfälschungen – organisiert haben sollen. Für diese seitens der Staatsanwaltschaft Innsbruck vorgeworfenen Taten besteht eine gesetzliche Strafdrohung von 1 bis 10 Jahren Haft.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Ist Ihnen bzw. Ihrem Ministerium dieses Verfahren und die Anklageintention der Staatsanwaltschaft bekannt gemacht worden?
  2. Wenn ja, wann und durch wen?

 

  1. Ist seitens Ihres Ministeriums überprüft worden oder wird nunmehr überprüft, ob die vorliegendenfalls mittels komfortabler Beförderungsmittel (Flugzeug) in den Schengenraum erfolgte Einereise von Kubanern (mit Rückreiseticket) den Tatbestand und die Strafdrohung des § 114 FPG rechtfertigt?
  2. Ist die Rechtswidrigkeit der Einreisen verwaltungsbehördlich festgestellt worden?
  3. Ist überprüft worden, welche Konsularbeamten und Botschaftsmitarbeiter mit den Visumsanträgen der eingereisten Kubaner befasst waren?
  4. Wenn ja, haben diese Beamten die entsprechenden Überprüfungen der Visumsanträge und Dokumente vorgenommen?
    Sind dabei Fälschungen zu Tage getreten?
  5. Wenn ja, wie viele und welche?
  6. Ist es zutreffend, dass kubanische Staatsbürger für die österreichische Botschaft in Kuba Überprüfungen der Visumsantragsdokumente vorgenommen haben?
  7. Wer waren in Österreich die Einlader der eingereisten Kubaner?
  8. Welche Kubaner sind nach Österreich eingereist?
  9. st die Unterfertigung von Verpflichtungserklärungen durch österreichische Staatsbürger einer Einladung gleichzusetzten?
  10. Gegen welche österreichischen Staatsbürger richtet sich aufgrund welcher konkreter Tatvorwürfe und Ermittlungsergebnisse der Tatverdacht?
  11. Sind sämtliche Konsularbeamten und Botschaftsmitarbeiter, die mit den Visumsanträgen der eingereisten Kubaner befasst waren, einvernommen worden?
  12. Wenn ja, wann?
  13. Wenn nein, wann werden sie einvernommen werden?
  14. Wie viele der eingereisten kubanischen Staatsbürger wurden bisher (direkt oder im Rechtshilfeweg) einvernommen?
  15. Kann eine Anklagereife vorliegen, bevor die Einvernahme aller eingereisten kubanischen Staatsbürger und sämtlicher Konsularbeamten und Botschaftsmitarbeiter, die mit den Visumsanträgen der eingereisten Kubaner befasst waren, erfolgt ist?
  16. Sind die Ausreisen der kubanischen Staatsbürger aus Österreich oder aus dem Schengenraum überprüft worden?
  17. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
  18. Werden die Ermittlungen auf die allfällligen Verantwortlichkeiten kubanischer Staatsbürger ausgedehnt werden?
  19. Werden die Ermittlungen auf die allfällligen Verantwortlichkeiten der mit den Visumsanträgen befassten Konsularbeamten und Botschaftsmitarbeiter ausgedehnt werden?
  20. Ist eine Rückleitung des Verfahrens in das Ermittlungsstadium möglich, wenn im Zuge der bisherigen Ermittlungen noch nicht hinreichend alle möglicherweise tatverdächtigen Personen erfasst worden sind?
  21. Welcher Schaden ist für die Republik Österreich durch die angeklagten Taten entstanden?
  22. Welcher Finanzaufwand ist bisher durch das diesbezügliche Strafverfahren verursacht worden?