5859/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kitzmüller

weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend die familienpolitischen Auswirkungen einer Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages

 

In einem Interview mit der Tageszeitung „Österreich“ gab Gabriele Heinisch-Hosek bekannt, mit einer Abschaffung des Alleinverdienerbsetzbetrages (künftig nur AVAB genannt) zu sympathisieren. Den Anstoß hierzu gab eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes. Ist ein Ehegatte dem anderen gegenüber zur Unterhaltsleistung verpflichtet, so ist seine steuerliche Leistungsfähigkeit geringer. Diese Unterhaltsbelastung wurde früher durch unterschiedliche Steuertarife (Steuergruppen) berücksichtigt, seit 1974 nur noch durch den AVAB. Dieser Betrag in Höhe von 364 Euro ohne Kind, 494 Euro bei einem Kind, 669 Euro bei zwei Kindern, zuzüglich 220 Euro für jedes weitere Kind jährlich, steht Steuerpflichtigen gem. § 33 Abs. 4 EStG zu, wenn diese mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet sind, der unbeschränkt steuerpflichtige Ehegatte nicht dauernd getrennt lebt und der andere Ehepartner entweder keine Einkünfte bezieht oder diese steuerpflichtigen Einkünfte bei mindestens einem Kind 600 Euro, sonst 2200 Euro jährlich nicht übersteigen. Dasselbe gilt für Steuerpflichtige mit Kind, die in einer Lebensgemeinschaft leben.

Das angeführte Sparpotential von 60 Millionen lässt sich aus den Angaben des Förderberichtes nicht schlüssig nachvollziehen. Die frei werdenden Mittel sollen, geht es nach der Bundesministerin, in den Neu- und Ausbau von Kindertagesstätten investiert werden. Die finanziellen Auswirkungen einer Streichung des AVAB auf viele Familien scheinen nicht bedacht zu werden. In Zeiten der anhaltenden Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit wäre es besonders bedenklich, unsere ohnehin finanziell leidgeprüften Familien noch zusätzlich durch Streichung von Transferzahlungen zu belasten. Familienleistungen zu streichen ist mit Sicherheit kein geeignetes Signal, um junge Menschen dazu zu bewegen, eine Familie zu gründen. Die Devise darf nicht lauten, „Kinderbetreuungsstätten statt AVAB“, vielmehr muss beides zum Wohl unserer Gesellschaft, im Sinn verantwortungsvoller und nachhaltiger Politik, ermöglicht werden.   

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende


 

ANFRAGE

 

  1. Wie viele Personen haben nach § 33 Abs. 4 EStG Anspruch auf den AVAB?

 

  1. Wie viele davon entfallen jeweils in die einzelnen Gruppen (ohne Kind, ein Kind, zwei Kinder, drei oder mehr Kinder)?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil des AVAB an den gesamten Familienleistungen?