Eingelangt am 23.06.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für Gesundheit
betreffend Maßnahmen
zur Sicherstellung einer klaren Kennzeichnung von Lebensmitteln
Am 18.November
2009 839/A(E) (XXIV. GP) wurde im Nationalrat folgender Antrag betreffend
eine klare Kennzeichnung von Lebensmitteln einstimmig beschlossen:
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00839/imfname_170257.pdf
Begründet
wurde der Antrag damit, dass die Erwartungen der KonsumentInnen an eine klare
Kennzeichnung gestiegen sind und die Herkunft der Rohstoffe, schonende
Verarbeitungs-weisen, die Frische von Produkten sowie vermehrt auch
ernährungsphysiologische Aspekte und
ethische Werte wie Umwelt- und Tiergerechtheit für die Kaufentscheidungen
eine steigende Rolle spielen.
Hingewiesen wurde auch darauf, dass ein
verlässliches Gütezeichengesetz, das solche neuen
Kennzeichnungsregeln für „besondere Qualitäten" bei Lebensmitteln
schafft, die auf klaren und transparenten Kriterien beruhen und unabhängig kontrolliert werden, im
Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP vorgesehen sind.
In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert,
diverse Maßnahmen zu ergreifen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Wurde inzwischen eine
Positiv-Kennzeichnungs-Regelung über Herkunft und Produktionsweise (wie z.B. Haltungsform der Legehennen) der
wert-bestimmenden Lebensmittel für
gewerbliche und nicht gewerbliche
gastronomische Betriebe, welche
Speisen verabreichen und verkaufen, erarbeitet?
- Warum wurde dem Nationalrat noch keine Gesetzesvorlage
zugeleitet, welche klare Regelungen betreffend Gütezeichen
enthält, um nachhaltig erzeugte, und/oder anderwärtig
hochwertige Produkte der Ernährungswirtschaft bzw. Dienstleistungen
durch entsprechende Gütezeichen
auszuzeichnen?
- Wurde inzwischen eine Richtlinie für die
Positiv-Kennzeichnung für Produkte, die Eier als Zutat enthalten,
erarbeitet, um die Angabe der Haltungsform von Legehennen auch in
verarbeitenden Lebensmitteln ersichtlich zu machen? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen haben Sie bisher auf EU-Ebene im
Rahmen der „VerbraucherinformationsVO“ ergriffen, um zu
erreichen, dass die
Herkunft – zumindest bei unverarbeiteten Produkten - verpflichtend
angeben werden muss?
- Welche Maßnahmen haben Sie bisher auf EU-Ebene
ergriffen, damit die Risikobewertung von gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) durch die Europäische Lebensmittelagentur
(EFSA) verbessert wird?
- Welche Maßnahmen haben Sie bisher
ergriffen, alle Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen klar
zu kennzeichnen
und so die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und der
Wirtschaft sicherzustellen?
- Welche Maßnahmen haben Sie bisher auf EU-
und nationaler Ebene ergriffen, um zu unterstützen, dass
Lebensmittelimitate oder „Schummelprodukte“ besser von
KonsumentInnen erkannt werden können?
- Haben Sie inzwischen Sorge getragen, dass das
österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius
Austriacus) klare Beurteilungskriterien für Imitatprodukte
enthält?
- Welche und wie
viele Kontrollen durch die
Lebensmittelaufsicht der einzelnen Bundesländer wurden inzwischen
durchgeführt, um die Einhaltung der
Kennzeichnungsbestimmungen sicher zu stellen?