5862/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.06.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Maßnahmen zur Sicherstellung einer klaren Kennzeichnung von Lebensmitteln

 

 

 

Am 18.November 2009 839/A(E) (XXIV. GP) wurde im Nationalrat folgender Antrag betreffend eine klare Kennzeichnung von Lebensmitteln einstimmig beschlossen:

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00839/imfname_170257.pdf

 

Begründet wurde der Antrag damit, dass die Erwartungen der KonsumentInnen an eine klare Kennzeichnung gestiegen sind und die Herkunft der Rohstoffe, schonende Verarbeitungs-weisen, die Frische von Produkten sowie vermehrt auch ernährungsphysiologische Aspekte und ethische Werte wie Umwelt- und Tiergerechtheit für die Kaufentscheidungen eine steigende Rolle spielen.

 

Hingewiesen wurde auch darauf, dass ein verlässliches Gütezeichengesetz, das solche neuen Kennzeichnungsregeln für „besondere Qualitäten" bei Lebensmitteln schafft, die auf klaren und transparenten Kriterien beruhen und unabhängig kontrolliert werden, im Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP vorgesehen sind.

 

In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, diverse Maßnahmen zu ergreifen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wurde inzwischen eine Positiv-Kennzeichnungs-Regelung über Herkunft und Produktionsweise (wie z.B. Haltungsform der Legehennen) der wert-bestimmenden Lebensmittel für gewerbliche und nicht gewerbliche gastronomische Betriebe, welche Speisen verabreichen und verkaufen, erarbeitet?

 

  1. Warum wurde dem Nationalrat noch keine Gesetzesvorlage zugeleitet, welche klare Regelungen betreffend Gütezeichen enthält, um nachhaltig erzeugte, und/oder anderwärtig hochwertige Produkte der Ernährungswirtschaft bzw. Dienstleistungen durch entsprechende Gütezeichen auszuzeichnen?

  2. Wurde inzwischen eine Richtlinie für die Positiv-Kennzeichnung für Produkte, die Eier als Zutat enthalten, erarbeitet, um die Angabe der Haltungsform von Legehennen auch in verarbeitenden Lebensmitteln ersichtlich zu machen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Maßnahmen haben Sie bisher auf EU-Ebene im Rahmen der „VerbraucherinformationsVO“ ergriffen, um zu erreichen, dass die Herkunft – zumindest bei unverarbeiteten Produkten - verpflichtend angeben werden muss?

 

  1. Welche Maßnahmen haben Sie bisher auf EU-Ebene ergriffen, damit die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durch die Europäische Lebensmittelagentur (EFSA) verbessert wird?

 

  1. Welche Maßnahmen haben Sie bisher ergriffen, alle Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen klar zu kennzeichnen und so die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaft sicherzustellen?

 

  1. Welche Maßnahmen haben Sie bisher auf EU- und nationaler Ebene ergriffen, um zu unterstützen, dass Lebensmittelimitate oder „Schummelprodukte“ besser von KonsumentInnen erkannt werden können?

 

  1. Haben Sie inzwischen Sorge getragen, dass das österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) klare Beurteilungskriterien für Imitatprodukte enthält?

 

  1. Welche und wie viele Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht der einzelnen Bundesländer wurden inzwischen durchgeführt, um die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen sicher zu stellen?