5879/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Binder-Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Vergewaltigungen in Österreich - Gerichtsverfahren"

Nach Ansicht des Salzburger Frauennotrufs ist die heimische Justiz gegen Vergewaltiger noch immer viel zu nachsichtig. Dabei sei zu berücksichtigen, daß nur wenige vergewaltigte Frauen überhaupt Strafanzeige erstatten. Etwa 600 Frauen werden in Salzburg pro Jahr vergewaltigt oder sexuell genötigt. Aber nur 50 bis 60 Frauen wagen den Schritt zur Polizei, Anklage wird in den wenigsten Fällen erhoben.

Entschieden verwehrte sich die Staatsanwaltschaft Salzburg gegen diese Vorwürfe des Vereins Frauennotruf Salzburg. Insbesondere werden die veröffentlichten Zahlen als unrichtig bestritten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.              Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 201 StGB kam es im Jahr 2009 (Aufschlüsselung nach Landesgerichte bzw. StA)?

2.              Wie viele verdächtigte Personen wurden deshalb 2009 in Untersuchungshaft genommen (Aufschlüsselung nach Landesgerichte bzw. StA)?

3.      Wie wurden die gerichtlichen Strafanzeigen nach § 201 StGB im Jahr 2009 bei Gericht erledigt (Aufschlüsselung nach Landesgerichte bzw. StA)?


4.      Wie viele Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt bzw. Verfahren eingestellt (Aufschlüsselung nach Landesgerichte bzw. StA)?

5.    In wie vielen Fällen wurden in diesem Jahr die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?

Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (jeweils Aufschlüsselung nach Landesgerichte bzw. StA)?

6.               In wie vielen Fällen wurde nach Abschluß der Ermittlungen tatsächlich eine Anklage erhoben (Aufschlüsselung nach Landesgerichte bzw. StA)?

7.               Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach § 201 StGB kam es in diesem Jahr (Aufschlüsselung nach Landesgerichte bzw. StA?

8.               Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Landesgerichte bzw. StA)?

9.               Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung nach Landesgerichte bzw. StA)?

10.        Wie sieht für die Jahre 2000 - 2009 die Anzeigenstatistik nach § 201 StGB insgesamt aus (Aufschlüsselung nach Landesgerichte bzw. StA)?

11.        Wie sieht für die Jahre 2000 - 2009 die Verurteilungsstatistik nach § 201 StGB insgesamt aus (Aufschlüsselung nach Landesgerichte bzw. StA)?

12.        Wie viele Strafanzeigen wurden in den Jahren 2000 - 2009 wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung nach den §§201 ff StGB erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre sowie nach Landesgerichte bzw. StA)?

13.        In wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren Anklage erhoben (Aufschlüsselung auf Jahre sowie nach Landesgerichte bzw. StA)?

14.   Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung nach den §§201 ff StGB kam es in den Jahren 2000 - 2009 (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Landesgerichte bzw. StA)?


15.      Stimmt aus Sicht des Ressorts der Vorwurf der Männerdominanz und patriarchaler Strukturen in der Justiz, die aus Sicht des Vereins Frauennotruf für diese beschriebene Situation verantwortlich sind?

16.      Wie können seitens des Ressorts in Zukunft vergewaltigte Frauen unterstützt werden, Vergewaltiger auch tatsächlich anzuzeigen?

17.      Welche Probleme in der Justiz werden seitens des Ressorts bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung nach den §§201 ff StGB gesehen?

18.      Wird seitens des Ressorts bei Sexualstrafverfahren ein legislativer Handlungsbedarf gesehen?

Wenn ja, welcher?