5912/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Finanzielle Rückstände ausländischer Versicherungsträger bei den

Landesgesundheitsfonds in den Jahren 2007 bis 2009“

Mit der AB 4694/XXIII.GP vom 04.09.2008 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. a.D. DDr. Erwin Niederwieser und Genossinnen zu einer gleichlautenden Anfrage beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden ein Teil dieser Fragen wieder gestellt, um aktuellen Zahlen und Informationen für die Jahre 2007 bis 2009 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende

Anfrage:

1.              Wie hoch waren die finanziellen Rückstände ausländischer Versicherungsträger bei den einzelnen Landesgesundheitsfonds mit Stichtag 31.12.2007, 31.12.2008 und 31.12.2009 aufgeschlüsselt nach Bundesländern und (säumigen) ausländischen Staaten?

2.              Welche Beträge waren aufgrund der in der Empfehlung Nr. 20 der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 31.Mai 1996 vorgegebenen Erstattungsfristen als sofort fällig zu betrachten (Betrag in Euro)?

3.      Welche Landesgesundheitsfonds haben die finanziellen Rückstände sämtlicher ausländischer Versicherungsträger für die Jahre 2007 bis 2009 öffentlich dargestellt?


4.      Ist Ihnen der Umstand bekannt, dass die für Behandlungen etc. verursachten Kosten von ausländischen Versicherungsträgern bis zu 18 Monate aufgeschoben werden können?

5.              Sehen Sie rechtliche Möglichkeiten, mit den EU-Mitgliedsstaaten bzw. EWR-Staaten kürzere Zahlungsfristen zu vereinbaren, weil die derzeitigen Regelungen der EG-Verordnungen keine Regelungen in Fällen von Zahlungsunwilligkeit enthalten?

6.   Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diesen Missstand der ,,Zahlungsunwilligkeit“ zu beseitigen?

Mit welchen EU-Mitgliedsstaaten bzw. EWR-Staat wurden bei bilateralen Verhandlungen kürzere Erstattungsfristen festgelegt?

7.   Ist die Durchführungsverordnung zur Verordnung (EG) Nr. 883/2004 mit 01.01.2010 in Kraft getreten?

Wenn ja, welche Erfahrungswerte liegen vor?

8.              Würde es durch eine Kompensation mit Gegenforderungen aufgrund der stationären Behandlung von ÖsterreicherInnen in einem ausländischen Staat zu einer Verbesserung der finanziellen Situation kommen?

9.      Wenn ja: Ist eine solche Aufrechnung mit Gegenforderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern aufgrund eines bi- oder multilateralen Abkommens möglich?

10.       Wenn ja: Mit welchen Staaten hat Österreich ein bi- oder multilaterales Abkommen in dieser Rechtsfrage unterzeichnet (bitte die jeweiligen Staaten alphabetisch auflisten)?

11.       Wenn ja: Mit welchen Staaten soll noch in dieser Legislaturperiode ein derartiges bi- oder multilaterales Abkommen unterzeichnet werden?

 

12.    Gibt es Staaten, die sich trotz eines derartigen Abkommens hinsichtlich einer Aufrechnung verweigern?

13.    Wenn ja: Welche Staaten weigern sich, eine Kompensation durchzuführen (bitte die jeweiligen Staaten alphabetisch auflisten)?

14. Welche zehn Länder sind die säumigsten Zahler bei der Begleichung von Rückständen gegenüber den jeweiligen Landesgesundheitsfonds?


15.    Wie lauten im Detail die aktuellen Zahlungsmodalitäten der einzelnen Länder mit Österreich bezüglich der Abdeckung der finanziellen Rückstände?