5921/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und anderer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Denkmalschutz der Schulungstrafik des Kriegsopfer- und Behinderten­verbandes

 

Die KOBV Schulungs- GmbH betreibt am Standort Graben 31 im 1. Wiener Gemeindebezirk seit vielen Jahren eine Schulungstrafik, um Menschen mit Behinderung, welche am Erwerb einer Tabaktrafik interessiert sind, die praktischen Fähigkeiten zur Führung einer solchen näherzubringen. Beim Umbau der Fassadenkonstruktion vor 15 Jahren wurde aber auf viele Details wie Tageslicht, Heizung oder Klimaanlage, vor allem aber auf die Nutzung für Rollstuhlfahrer keine Rücksicht genommen. Aus diesem Grund beabsichtigte die KOBV Schulungs- GmbH das Geschäftslokal, mit Einverständnis des Eigentümers Austria Tabak, umzugestalten. Im September 2009 wurde bei der zuständigen Baubehörde das Umbauprojekt eingereicht und nachdem es nicht beanstandet wurde, wurde im Jänner 2010 mit den Umbauarbeiten begonnen.

 

Wenige Tage nach Baubeginn, aber schon nach den notwendigen Abbrucharbeiten im Innenraum und an der Außenfassade, ging ein Bescheid des Bundesdenkmalamtes ein, der die erst 15 Jahre alte Trafik unter Denkmalschutz stellte. Es folgte ein Baustopp bei den Arbeiten an der Trafik, der nunmehr seit 4 Monaten andauert. Durch diesen Baustopp entstehen pro Woche € 55.000,- Umsatzverlust. Die KOBV Schulungs- GmbH sieht sich, sollte dieser Zustand nicht ehestmöglich einer Lösung zugeführt werden, gezwungen die 6 in dieser Trafik beschäftigten Mitarbeiter zu kündigen.

 

Sämtliche Gespräche mit der Stadt Wien und dem Bundesdenkmalamt verliefen ergebnislos. Es gibt keinerlei Anzeichen seitens der Verantwortlichen das Problem pragmatisch zu lösen. Auch die Vorschläge des Lokaleigentümers Austria Tabak, die noch bestehenden Teile der alten Geschäftsfassade in erhaltender und substanzschonender Weise abzutragen und bis zur endgültigen Klärung der denkmalschutzrechtlichen Fragen zwischenzulagern und einstweilen das ursprünglich geplante Geschäft zu errichten, fanden keine Zustimmung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur folgende 

Anfrage:
 
  1. Wann wurde das Lokal der KOBV – Schulungstrafik am Graben 31, 1010 Wien unter Denkmalschutz gestellt?
  2. Welche Bauteile innen und außen bzw. Einrichtungsgegenstände innen und außen wurden unter Denkmalschutz gestellt?
  3. Wann wurden die Verantwortlichen der KOBV – Schulungstrafik bzw. der Eigentümer des Lokals von der "unter Denkmalschutzstellung" in Kenntnis gesetzt?
  4. Ist es grundsätzlich üblich, dass Bauten, die erst 15 Jahre alt sind, unter Denkmalschutz gestellt werden?
  5. Wurden Sie als zuständige Ressortministerin über den denkmalschutzrechtlichen Baustopp gegenüber der KOBV – Schulungstrafik am Graben 31, 1010 Wien informiert?
  6. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
  7. Sind Sie über die finanziellen bzw. arbeits- und behindertenrechtlichen Konsequenzen, die durch den denkmalschutzrechtlichen Baustopp verursacht werden, informiert?
  8. Was sind die genauen Gründe für den denkmalschutzrechtlichen Baustopp gegenüber der KOBV – Schulungstrafik am Graben 31, 1010 Wien?
  9. Auf welche Normen des Denkmalschutzgesetzes stützt sich dieser Baustopp?
  10. Warum hat das Bundesdenkmalamt den Bauwerber nicht vor Beginn der Bauarbeiten bzw. bei der Einreichung der Umbaupläne über allfällige denkmalschutzrechtliche Bedenken in Kenntnis gesetzt?
  11. Bis wann und unter welchen Voraussetzungen wird das Bundesdenkmalamt den Baustopp gegenüber der KOBV – Schulungstrafik am Graben 31 in 1010 Wien wieder aufheben?
  12. Welche weiteren denkmalschutzrechtlichen Maßnahmen und in welchem Zeitraum hat der Bauwerber zu erwarten?
  13. Gab es in dieser Angelegenheit Gespräche zwischen Ihnen, Mitarbeitern Ihres Kabinetts, Mitarbeitern des BMUKK bzw. des Bundesdenkmalamtes und der Baubehörde der Stadt Wien?
  14. Wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?
  15. Wird seitens des Bundesdenkmalamtes an einer pragmatischen Lösung gearbeitet?
  16. Wenn ja, wie könnte diese Lösung der Angelegenheit ausschauen?
  17. Wird das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gegenüber dem Bauwerber Schadenersatz leisten, wenn sich herausstellt, dass die bisher gesetzten denkmalschutzrechtlichen Maßnahmen rechtswidrig oder unverhältnismäßig verhängt wurden?
  18. Gab es in den letzten 10 Jahren Fälle, in den das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gegenüber dem Bauwerber Schadenersatz leisten musste, weil denkmalschutzrechtliche Maßnahmen rechtswidrig bzw. unverhältnismäßig verhängt wurden?