5921/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner
und anderer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Denkmalschutz der Schulungstrafik des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes
Die KOBV Schulungs- GmbH betreibt am Standort Graben 31 im 1. Wiener Gemeindebezirk seit vielen Jahren eine Schulungstrafik, um Menschen mit Behinderung, welche am Erwerb einer Tabaktrafik interessiert sind, die praktischen Fähigkeiten zur Führung einer solchen näherzubringen. Beim Umbau der Fassadenkonstruktion vor 15 Jahren wurde aber auf viele Details wie Tageslicht, Heizung oder Klimaanlage, vor allem aber auf die Nutzung für Rollstuhlfahrer keine Rücksicht genommen. Aus diesem Grund beabsichtigte die KOBV Schulungs- GmbH das Geschäftslokal, mit Einverständnis des Eigentümers Austria Tabak, umzugestalten. Im September 2009 wurde bei der zuständigen Baubehörde das Umbauprojekt eingereicht und nachdem es nicht beanstandet wurde, wurde im Jänner 2010 mit den Umbauarbeiten begonnen.
Wenige Tage nach Baubeginn, aber schon nach den notwendigen Abbrucharbeiten im Innenraum und an der Außenfassade, ging ein Bescheid des Bundesdenkmalamtes ein, der die erst 15 Jahre alte Trafik unter Denkmalschutz stellte. Es folgte ein Baustopp bei den Arbeiten an der Trafik, der nunmehr seit 4 Monaten andauert. Durch diesen Baustopp entstehen pro Woche € 55.000,- Umsatzverlust. Die KOBV Schulungs- GmbH sieht sich, sollte dieser Zustand nicht ehestmöglich einer Lösung zugeführt werden, gezwungen die 6 in dieser Trafik beschäftigten Mitarbeiter zu kündigen.
Sämtliche Gespräche mit der Stadt Wien und dem Bundesdenkmalamt verliefen ergebnislos. Es gibt keinerlei Anzeichen seitens der Verantwortlichen das Problem pragmatisch zu lösen. Auch die Vorschläge des Lokaleigentümers Austria Tabak, die noch bestehenden Teile der alten Geschäftsfassade in erhaltender und substanzschonender Weise abzutragen und bis zur endgültigen Klärung der denkmalschutzrechtlichen Fragen zwischenzulagern und einstweilen das ursprünglich geplante Geschäft zu errichten, fanden keine Zustimmung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur folgende
Anfrage: