5933/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen.

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Einhaltung der Zusage einer Anschubfinanzierung für Klimaschutz und Klimaerwärmungsanpassung in den ärmsten Ländern der Welt.

Im Vorfeld der Klimaverhandlungen auf dem UN-Klimagipfel in Kopenhagen im Dezember 2009 haben die Staats- und RegierungschefInnen der EU auf dem Europäischen Rat in Brüssel (10/11.12.2009) ihren Beitrag zur Anschubfinanzierung" (Fast Start Finance) für Klimaschutz und Klimaerwärmungsanpassung in Entwicklungsländern angekündigt.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben zugesagt, von 2010 bis 2012 jährlich 2,4 Mrd. EUR (insgesamt 7,2 Mrd. EUR) zur Anschubfinanzierung beizutragen.1 Der gesamte Umfang der Anschubfinanzierung soll laut dem von Österreich unterstützten Copenhagen Accord"2 im genannten Zeitraum 30 Mrd. USD betragen.

Auf europäischer Ebene haben die VertreterInnen der Mitgliedsstaaten mehrfach bekräftigt, dass die EU-Staaten ihre Zusagen einhalten werden und haben angekündigt, die EU werde auf dem Klimagipfel von CancÙün im Dezember 2010 vollständig und in koordinierter  Weise über Fortschritt und Umsetzung der Anschubfinanzierung berichten.3

Die Bereitstellung der zugesagten Mittel ist absolut notwendig, um den von der Klimaerwärmung schon heute dramatisch betroffenen Ländern und Gemeinschaften beizustehen, damit die notwendigen Mechanismen für Klimaschutz, Anpassung und Katastrophenvorsorge schnellstmöglich in Gang gebracht werden. Außerdem steht die Glaubwürdigkeit der EU-Staaten im globalen Klima-Verhandlungsprozess auf dem Spiel: Ein Verzögern, Anrechnen bzw. Umleiten von bereits in anderen Bereichen (v. a. Entwicklungszusammenarbeit) zugesagten Mittel würde die weiteren Verhandlungen torpedieren und Europa würde die Führerschaft im Klimaschutz endgültig abgeben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.               Welche Beträge ihres Ministeriums sind jeweils in den Budgets 2010 bis 2012 für diese Anschubfinanzierung vorgesehen?

2.       In welchen Zuständigkeitsbereich (Sektion/Abteilung) fallen diese?

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (10./11. Dezember 2009), Nr 37,

http //www.consilium.europa.eu/App/NewsRoom/loadDocument aspx?id=339&lang=EN&directory=de/ec/&file Name=111898.pdf

Copenhagen Accord, Nr. 8; http://unfccc.int/resource/docs/2009/cop15/eng/11a01.pdf#page=4

Vgl etwa Schlussfolgerungen des ECOFIN Gipfels {18. Mai 2010)


3.      Österreich  hat  sich  gemeinsam mit anderen EU-Staaten verpflichtet, bis 2015 0,7% des Bruttoinlandprodukts (BIP) für Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official  Development  Assistance,  ODA) zur Verfügung zu stellen - ein Ziel, das zu  einem  Zeitpunkt  gesetzt wurde, als die Folgen und Kosten der Klimaerwärmung noch gar nicht absehbar waren. Werden die Mittel der Anschubfinanzierung aus Österreich neu und zusätzlich zu diesen bestehenden Verpflichtungen gegenüber den Entwicklungsländern sein?

4.      Werden  die  Mittel  für  die  Anschubfinanzierung auf die österreichische ODA- Quote angerechnet werden?

5.      Wenn ja, welcher Anteil und nach welchen Kriterien?

6.      Wird  die Anschubfinanzierung durch zusätzliche Budgetmittel oder durch Umwidmung bestehender Mittel abgedeckt?

7.      Wie  wird  in Österreich sichergestellt, dass es zu keiner Umleitung von ODA- Mitteln aus anderen Bereichen (Bildung, Gesundheit) kommt oder dass Gelder doppelt - für EZA und für Klimapolitik - angerechnet werden?

8.      Wie  viel  der  120 Mio. EUR, die Österreich als Beitrag zur EU- Anschubfinanzierung leisten will, wird jeweils in Klimaschutz, in Klimaerwärmungsanpassung und in Katastrophenvorsorge fließen?

9.      In welche Länder und Regionen wird der Anteil der Anschubfinanzierung von Österreich investiert?

10.  Wie wird sichergestellt, dass Finanzströme von den ärmsten Ländern nicht zu Schwellenländern  umgelenkt werden, damit die Erreichung der UN- Millenniumsziele in den Entwicklungsländern möglich bleibt?

11.  Wie  wird  sichergestellt,  dass die am stärksten von der Klimaerwärmung betroffene  Bevölkerung  von  der Anschubfinanzierung aus Österreich profitiert – vor  allem  im  Hinblick auf eine geschlechtergerechte Verteilung der Gelder auf Frauen und Männer?

12.  Wie  wird  sichergestellt, dass die Zivilgesellschaft sowie VertreterInnen von Ländern bzw. Gemeinschaften, die von der Klimaerwärmung besonders betroffen sind, an  Entscheidungen  über die Verwendung der Mittel eingebunden und beteiligt werden?

13.  Über welche Finanzierungs-Kanäle (bilateral oder multilateral wie Weltbank oder Vereinte Nationen) wird die österreichische Anschubfinanzierung abgewickelt werden?

14.  In  welcher  Form wird ihr Ministerium über die Mittelverwendung berichten (Sektoren,  Länder,  Regionen, Kanäle), um die Transparenz und Glaubwürdigkeit der zusätzlichen Anstrengungen sicher zu stellen?

15.  Welches Ministerium ist verantwortlich für einen Bericht, der die gesamtösterreichische Anschubfinanzierung mit der notwendigen Transparenz darstellt?