5949/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend "nach 'oben' befördert" – die Handhabung von Aufstiegsklauseln an Wiener BMHS

 

 

Berichten betroffener Lehrer zufolge wird die Genehmigung von Aufstiegsklauseln an Wiener berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) nicht der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 über die Leistungsbeurteilung in Pflichtschulen sowie mittleren und höheren Schulen ("Leistungsbeurteilungsverordnung"; BGBl. Nr. 371/1974, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 35/1997) gemäß gehandhabt:

Das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) sieht in § 25 (2) c) vor, dass Schüler zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt sind, wenn das Jahreszeugnis zwar in einem Pflichtgegenstand die Note "Nicht genügend" erhält, aber die Klassenkonferenz feststellt, dass der Schüler auf Grund seiner Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen die Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe im Hinblick auf die Aufgabe der betreffenden Schulart aufweist.

Professoren mancher Wiener BMHS werden unseren Informationen zufolge hingegen dazu gezwungen, positive Noten zu geben bzw. der Aufstiegsklausel zustimmen, wo die Unterrichtsleistung mit "Nicht genügend" (5) beurteilt worden ist.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Haben Sie von Fällen, in denen Professoren dazu gezwungen wurden, Schülern positive Noten zu geben, Kenntnis erlangt?

2.     Falls ja, an welchen Schulen haben sich derartige Fälle ereignet?

3.     Welche Konsequenzen haben Sie aus diesen Vorfällen gezogen?

4.     Wie können Sie gewährleisten, dass sich ähnliche Vorfälle nicht auch an weiteren Schulen ereignen werden?

5.     Haben Sie von Fällen, in denen Professoren dazu gezwungen wurden, dem Aufstieg von Schülern zuzustimmen, Kenntnis erlangt?

6.     Falls ja, an welchen Schulen haben sich derartige Fälle ereignet?

7.     Welche Konsequenzen haben Sie aus diesen Vorfällen gezogen?

8.     Wie können Sie gewährleisten, dass sich ähnliche Vorfälle nicht auch an weiteren Schulen ereignen werden?