5962/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lausch, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend unverständliche Stellungnahme des BMVIT bezüglich Bürgerinitiative 21/BI, XXIV. GP

 

 

Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zur Bürgerinitiative Nr. 21 (21/BI XXIV. GP; Vollausbau statt Geldverschwendung und Mautabzocke!), die von über 2.280 Bürgern unterstützt wurde, ist wenig umfangreich und einige der für die Betreiber und Unterzeichner der Bürgerinitiative sehr wichtigen Punkte werden gar nicht behandelt. So wird auf die Forderung der Bürgerinitiative, den Ausbau der S3 auf vier Fahrspuren aus Gründen des reibungsloseren Verkehrsflusses zu betreiben, von Seiten des BMVIT überhaupt nicht eingegangen.

 

In der Stellungnahme des Ministeriums wird erklärt, dass die Baumaßnahmen im Zuge des sogenannten Sicherheitsausbaus von engen "finanziellen Rahmenbedingungen und der Notwendigkeit der Umsetzung von raschen Maßnahmen" geprägt gewesen seien. Ein (sofortiger) vierspuriger Ausbau sei aufgrund der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung unmöglich gewesen. Diese Darstellung bestätigt auch die Einschätzung der Unterzeichner der Bürgerinitiative, dass durch die Baumaßnahmen lediglich ein vermeintliches Mindestmaß erfüllt werden sollte, um die ehemalige B 303 in das mautpflichtige Straßennetz  der ASFINAG übertragen zu können.

 

In der Stellungnahme des Verkehrsministeriums befindet sich außerdem eine zumindest widersprüchliche Stellungnahme. So wird erklärt: "Es handelt sich hier daher definitiv nicht wie in der Resolution behauptet, um Engstellen, […]." Diese Aussage steht jedoch im völligen Widerspruch zur örtlichen Situation, auf welche auch durch offizielle Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Auf mehreren Tafeln, die am Fahrbahnrand platziert sind, wird dreisprachig (deutsch, englisch, tschechisch) aufgefordert: "BEI STAU ENGSTELLEN FREIHALTEN". Da die Weinviertler Schnellstraße als Teil des Anhanges des Bundesstraßengesetzes in Bundeskompetenz fällt, ist nicht anzunehmen, dass das zuständige BMVIT von diesem Umstand keine Kenntnis hat.


Aufgrund der aus Sicht der Anfragesteller und Unterzeichner der Bürgerinitiative unvollständigen und teils nicht richtig informierenden Stellungnahme des BMVIT stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.     Existieren nach Einschätzung des BMVIT Engstellen auf der Schnellstraße S3 und wenn ja, wo?

 

2.     Wenn nein, aus welchem Grund wurden an der Schnellstraße dennoch Verkehrszeichen "Bei Stau Engstelle freihalten" errichtet?

 

3.     Aus welchem Grund hat das BMVIT den Mitgliedern des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen diesen Umstand nicht mitgeteilt?

 

4.     War den Erstellern der Stellungnahme des BMVIT die Existenz der genannten Verkehrszeichen bewusst?

 

5.     Stammen die - im Zuge des sogenannten Sicherheitsausbaus - verwendeten Betonleitwände aus Beständen des Landes Niederösterreich?

 

6.     Wenn ja, aufgrund welchen Vertragsverhältnisses ist die Übertragung der Betonleitwände in den Besitz der ASFINAG erfolgt?

 

7.     Wurde die Verwendung von Stahlleitschienen in Erwägung gezogen, welche von  Feuerwehren präferiert werden, da sie in einem Unfall schnell entfernt werden können?

 

8.     Wenn nein, warum wurde darauf verzichtet?

 

9.     Welche Änderungsvorschläge hat die sogenannte "Road Safety Inspection" im Juli 2009 für die Weinviertler Schnellstraße unterbreitet?

 

10.  Welche "geringfügigen Verbesserungen" werden derzeit an der Schnellstraße  vorgenommen?

 

11.  Sieht das BMVIT den sogenannten Sicherheitsausbau, der im August 2009 fertiggestellt wurde, als eine Vorbereitungsmaßnahme für einen vierspurigen Ausbau der S3?

 

12.  Wenn ja, wann soll voraussichtlich mit den Baumaßnahmen für einen solchen Ausbau begonnen werden?