6041/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Reformpoolprojekte

 

Im Zuge der Gesundheitsreform 2005 kam es innerhalb der Landesgesundheitsfonds zur Definition eines Kooperationsbereiches, welcher jene Aufgaben umfasst, die zwischen dem intra- und extramuralen Bereich abzustimmen sind. Insbesondere die Schnittstellenproblematik sollte hier auch einer Lösung zugeführt werden. Der Finanzierungstopf für diesen Bereich wird als „Reformpool“ bezeichnet. Es sollten damit gemeinsam durch Sozialversicherungsträger und den Ländern vereinbarte „Reformpoolprojekte“ gefördert werden.

 

Für den Kooperationsbereich sollten für die Jahre 2005 und 2006 Mittel in der Höhe von mindestens einem Prozent der Gesamtmittel und für die Jahre 2007 und 2008 Mittel in der Höhe von mindestens zwei Prozent der Gesamtmittel bereitgehalten werden. Es dauerte eine Zeitlang, bis das Instrument „Reformpoolprojekte“ genutzt wurde: im Jahr 2006 wurden österreichweit 13 Projekte beschlossen. Das aktivste Jahr war das Jahr 2007 mit 23 Projektbeschlüssen. Im Jahr 2008 wurden hingegen nur mehr 6 Projekte beschlossen und im ersten Halbjahr 2009 kam 1 dazu. Dies ist umso bedauerlicher, als dringend Ansätze benötigt werden, um Effizienzreserven zu heben.

 

Eine Studie des IHS zeigte, dass die vorgesehenen Finanzmittel nur zu einem sehr geringen Teil ausgeschöpft wurden. Ein Grund ist, dass es sich beim Reformpooltopf um „virtuelles Geld“ handelt, das, wie seit Jahren vom Rechnungshof kritisiert, zur Defizitminimierung von Landeskrankenanstalten missbräuchlich verwendet wird und für Reformprojekte deshalb nicht zur Verfügung steht.

Ein großer Nachteil ist auch die gesetzliche Situation, dass durch unterschiedliche absolute Mehrheiten der Stimmberechtigten (Land, Kassen) die Bereiche stationär, niedergelassen und kooperativ einzementieren und im Kooperationsbereich das Prinzip der Einstimmigkeit gefordert ist.

 

Mitte des Jahres 2005 wurden von der Bundesgesundheitsagentur Leitlinien für den Reformpool herausgegeben, die sich mit Zielen, Eignung, Dokumentation, Evaluation und der Institutionalisierung eines regelmäßigen Informationsaustausches beschäftigten. Nach der Formierung der Landesgesundheitsfonds und der Bestellung der Gesundheitsplattformen als deren oberste Organe erfolgten in Oberösterreich Ende des Jahres 2005 die ersten Aktivitäten. 2008 wurden im Zuge der neuen Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens 2008 – 2013 eine Weiterentwicklung sowie ein Ausbau des Kooperationsbereiches vom Nationalrat beschlossen, die Leitlinien überarbeitet und neu veröffentlicht.  War zuvor primär angedacht, Projekte zu fördern, die Leistungsverschiebungen zwischen dem intra- und dem extramuralen Bereich zur Folge haben, sollten nun auch explizit Projekte der Integrierten Versorgung bzw. Pilotprojekte zur sektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten Bereiches durchgeführt werden.

Im Gegensatz zur Vereinbarung aus dem Jahr 2005 wurde der Passus der maximal auszuschöpfenden Mittel gestrichen und ausschließlich die Formulierung „die Mittel sind vorzusehen“ verwendet, an der virtuellen Finanzierung hat sich somit nichts geändert.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1)      Wie viele Reformpoolprojekte wurden im Jahr 2009 in welchen Bundesländern zu welchen Themen beschlossen?

 

2)      Wie viele Reformpoolprojekte wurden im ersten Quartal 2010 in welchen Bundesländern zu welchen Themen beschlossen?

 

3)      Das budgetierte Geldvolumen für die einzelnen Reformpoolprojekte unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich. Doch auch in der Steiermark, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil am virtuellen „Reformpooltopf“ wurden bis Sommer 2009 nur rund 34 Prozent dieser Mittel ausgeschöpft.

          Insgesamt werden aber bis Mitte 2009, die Ein-Prozent-Vorgabe zugrundegelegt, nur rund 16 Prozent der möglichen Mittel aufgewendet.

          In den Bundesländern Tirol und Salzburg waren es sogar nur 1,5 bzw. 4,5 Prozent.

          Was sind die Gründe für diese schwache Ausnutzung des Reformpooltopfes?

 

4)      Planen Sie eine Änderung in Richtung Anschubfinanzierung, also ein zur Verfügung stellen von „echtem Geld“,  wie dies z.B. in Deutschland der Fall ist?

 

5)      Eine Befragung, die vom IHS im Jahr 2009 durchgeführt wurde, ergab, dass bei einigen Projekten keine potentielle Kostenersparnis, sondern primär eine Qualitäts- und Versorgungsverbesserung im Mittelpunkt steht.

          Auch wurden nicht in allen Bundesländern derartige Einsparungspotentiale berechnet.

          Sehen Sie die Gefahr, dass auf diese Weise das ursprüngliche Ziel der Reformpoolprojekte, nämlich eine Strukturverbesserung und Effizienzsteigerung des Gesundheitswesens, nicht erreicht werden kann, und was werden Sie dagegen unternehmen?

 

6)      Das IHS hat die bisher vorliegenden Evaluierungsberichte gesichtet und große Unterschiede in der Qualität der Evaluierungen festgestellt. Während einige Projekte ihre Ergebnisse sehr transparent darstellen, bleiben andere in ihrer Darstellung und statistischen Auswertung vergleichsweise einfach.

          Wie werden Sie eine Verbesserung in der Projektsteuerung sicherstellen, welche für alle Projekte eine aussagekräftige Evaluierung vorsieht?

 

7)      Es gibt in mehreren Bundesländern gleich oder ähnlich ausgerichtete Projekte. Es findet jedoch kaum  Zusammenarbeit und Informationsaustausch  zwischen allen Bundesländern statt. Hier wäre es z.B. sinnvoll, bundesländerübergreifende Vorlagen zu entwickeln, die dann von den einzelnen Ländern spezifiziert werden, wodurch einiges an Kosten gespart werden könnte.

          Was werden Sie unternehmen, damit es zu einer umfassenden, institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen den Ländern kommt?

 

8)      Ist daran gedacht bei ähnlichen Projekten mit identen Zielen diese von Bundesseite in ihrer Wirksamkeit und Effizienz zu beurteilen und dann das beste Projekt bundesweit für die Umsetzung zu empfehlen?

 

9)      Um das Controlling und die Evaluierung wie in den Leitlinien vorgegeben zu erleichtern, wurde im Rahmen eines Projektes das EDV-Tool „Reformpool-Manager“ entwickelt, welches seit Herbst 2007 zur Verfügung steht.

          Welche Maßnahmen werden Sie zur besseren Verbreitung und Verwendung des „Reformpool-Managers ergreifen?

 

10)    Werden Sie die Richtlinien für die Reformpoolprojekte ändern?

          Wenn ja, was wollen Sie ändern?

          Wenn nein, warum nicht?

 

11)    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit in Zukunft wieder mehr Reformpoolprojekte beschlossen werden?.

 

12)    Können sie sich vorstellen die Mehrheitsverhältnisse in den Bereichen Stationär, Niedergelassen und Kooperation flexibler und kreativer zu gestalten?