6099/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz, Schenk

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend noch immer offene Fragen zur IGGiÖ

 

Da, wie schon die Anfragebeantwortung 4257/AB, auch 5186/AB Fragen großteils unpräzise oder gar nicht beantwortet wurden, bedarf es einer weiteren Nachfrage. Bei Amtsantritt kündigte die Bundesministerin an, das Islamgesetz reformieren zu wollen, bis dato geschah nichts. Mittlerweile bekennt sich die Ministerin (genannten Anfragen gemäß) nicht einmal mehr zu ihren Ankündigungen.

 

In vielerlei Hinsicht herrscht in der IGGiÖ (Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich) fehlende Transparenz, doch das scheint das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wenig zu stören, da keinerlei Anstrengungen unternommen werden, diese Missstände zu korrigieren (seit Jahren fehlender Finanzbericht der IGGiÖ, die Tatsache, dass sich ein bedeutender Prozentsatz der in Österreich lebenden Muslime nicht durch die IGGiÖ vertreten fühlt, immer wieder im Umfeld der IGGiÖ auftauchende Fundamentalisten, der rechtlich bedenklichen Situation betreffend Verfassung und Kultusumlageordnung). Das Bundesministerium findet immer wieder Ausreden, um seiner Aufsichtspflicht  zu entkommen.

 

Dadurch, dass man die fehlende Transparenz in der IGGiÖ und deren Umfeld nicht einfordert, spielt man religiösen Extremisten in die Hände und trägt dazu bei, dass Muslime immer mehr mit Fundamentalisten gleichgesetzt werden. Ein Dialog zwischen den Kulturen wird dadurch immer schwieriger. Verfassungsschutzchef Gridling warnte im Mai 2010 („Standard“) vor religiösem Extremismus in Österreich:

 

 „Auch wenn man das nicht gerne hört: In der jüngsten Vergangenheit stoßen wir auf ein Phänomen einer verstärkten Radikalisierung. Dies betrifft vor allem junge Muslime. Wir haben eine Gruppe von Personen in Österreich, die sich mit dem Gedankengut islamistischer Extremisten und Terroristen identifiziert, sich radikalisiert und sich von der Gesellschaft abkoppelt.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 


ANFRAGE:

 

  1. Die Frage, ob Sie einen Reformbedarf des Islamgesetzes sehen, wurde mehrmals mit dem § 6 Abs.2 des Islamgesetzes 1912 beantwortet, „auch die Lehren des Islam, seine Einrichtungen und Gebräuche genießen diesen Schutz, insoweit sie nicht mit den Staatsgesetzen im Widerspruch stehen.“ Sehen Sie Reformbedarf des Islamgesetzes? Wenn ja, wann werden Sie welche Schritte diesbezüglich setzen?

 

  1. Laut 5186/AB werden Moscheen in Österreich mit wenigen Ausnahmen von Vereinen betrieben. Können Sie die wenigen Ausnahmen näher erläutern?

 

a)      Um welche Vereine oder Bündnisse handelt es sich?

b)      Mit dem Genehmigungsbescheid des Kultusamtes vom 22.10.2009 wurde festgestellt, dass die IGGiÖ für die Errichtung und Instandhaltung von anerkannten und registrierten Moscheen aufzukommen habe (Art. 38 Z. 7). Wie lässt sich das mit der Beantwortung der Frage 2 (5363/J) vereinbaren?

c)      Ist die Finanzierung von Einrichtungen  privater Vereine seitens der IGGiÖ statutenwidrig? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen?

d)     Wie viele Moscheen in Österreich werden von Vereinen betrieben?

 

  1. Medienberichten zufolge forderten Sie nach der Veröffentlichung der Khorchides-Studie einen umfassenden Tätigkeitsbericht der IGGiÖ. Wurde dieser je erstellt? Wenn ja wann und wo ist dieser einsehbar? (Bitte um Übermittlung dieses Berichts).

 

  1. Der wissenschaftliche Beirat der IGGiÖ verfasste einen Prüfbericht über die derzeit in Verwendung stehenden Schulbücher. Wann wurde dieser veröffentlicht und wo ist er einsehbar? (Bitte um Übermittlung dieses Berichts).

 

  1. Wann kann mit einem neuen Lehrplan gerechnet werden, nachdem dieser bereits im April 2009 übermittelt wurde und im September 2009 eine Stellungnahme an die IGGiÖ erging? (Bitte um Übermittlung der Stellungnahme).

 

  1. Wie viele Mitglieder hat der wissenschaftliche Beirat der IGGiÖ? (Bitte um namentliche Nennung).

 

  1. Die Frage, ob Sie ausschließen können, dass jemand aus diesem Personenkreis einer radikalen islamischen Organisation angehört oder nahe steht, wurde mit einem Verweis auf 4257/AB gelöst. Aber auch dort ist keine Antwort zu finden. Können Sie es ausschließen, dass ein Mitglied des wissenschaftlichen Beirats einer radikalen islamischen Organisation angehört oder nahe steht?

 

  1. Laut 5186/AB fällt die Qualitätssicherung der religiösen Lehren aufgrund des Staatsgrundgesetzes 1867 in die Zuständigkeit der islamischen Glaubensgemeinschaft. Wie kommen Sie Ihrer Kontrollpflicht, der Überprüfung der Deckung mit rechtsstaatlichen Prinzipien nach?

 

  1. Was ist das 5-Punkte-Programm? Wann wurde es durch wen erarbeitet, wie lautet der Inhalt? (Bitte um Übermittlung dieses Programms).

 

  1. Können Sie explizit ausschließen, dass Sie am 19.10.2009 eine persönliche Weisung an den Leiter des Kultusamtes richteten, die vorgelegte Verfassung ungeachtet aller Einwendungen unverzüglich zu genehmigen?

 

  1. Ist es korrekt, dass alle Religionslehrer von Herrn Shakfeh persönlich bestellt wurden, ohne durch andere Stellen kontrolliert worden zu sein?

 

  1. Ist es korrekt, dass sich laut aktuellem Dienstvertrag (von Religionslehrern) kirchlich bestellte Religionslehrerinnen der IGGiÖ unterzuordnen haben?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass der Dienstvertrag detaillierte Bestimmungen beinhaltet, die einen direkten Eingriff in die administrative Tätigkeit der jeweiligen Schule bedeuten?

 

  1. Die Planung für die seit drei Jahren fälligen IGGiÖ-Wahlen ziehen sich seit Monaten hin, da eine Liste der wahlberechtigten Muslime erstellt werden muss. Hat die IGGiÖ kein Mitgliederverzeichnis, obwohl sie nach alter und neuer Verfassung ein solches zu führen hat?

 

  1. Wird Ihr Ressort die kommenden IGGiÖ-Wahlen in Hinblick auf die Anzahl der Mitglieder und Wahlberechtigten (Kultusumlage-Zahlende) beobachten? Wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Wie viele Beitragszahler hat die IGGiÖ?

 

  1. Laut Kultusamt wurde jedenfalls bis Juni 2009 keine Kultusumlageordnung zur Genehmigung vorgelegt, dadurch existierte kein Mitgliedsbeitrag, kein Anhänger des Islams konnte ihn erbringen, obwohl dies Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist. Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt (aktuell und rückblickend)?