6231/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die mögliche Einführung einer Besteuerung von Rücklagen gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften, die die Grenze von 10 Prozent der Bilanzsumme überschreiten
Wohnbaugenossenschaften, die nach dem WGG den Status der "Gemeinnützigkeit" genießen, verfügen oft über bedeutende Rücklagen. Diese werden angelegt, was den betreffenden Genossenschaften arbeitsloses Einkommen in bedeutendem Umfang verschafft. Dies entspricht jedoch nicht dem Zweck einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft, die dem Gesetz zufolge zwar kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert zu arbeiten hat. Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften sind von sämtlichen Ertragssteuern befreit. Diese Regelung kann nur solange als sinnvoll erachtet werden, als die resultierenden finanziellen Vorteile direkt dem Nutzer in Form sinkender Mieten zugutekommen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende
ANFRAGE
1. Wie hoch wäre der Ertrag einer Besteuerung von Rücklagen gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften, die die Grenze von 10% der Bilanzsumme überschreiten?
2. Ist in Aussicht genommen, eine solche Steuer einzuführen?
3. Wenn nein, warum nicht?