6240/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.07.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Müllaufkommen und Müllverbrennungsanlagen in Österreich
Bereits in der Anfragebeantwortung vom 8. Mai 2008 auf die Anfrage Nr. 3851/J wurde die aus damaliger Sicht bevorstehende Verdoppelung der Müllverbrennungskapazitäten bestätigt. Seither wurden die Kapazitäten um 670.000 t/Jahr erweitert. In den nunmehr bestehenden Müllverbrennungsanlagen kann eine Abfallmenge von rund 2,3 Mio. Tonnen verbrannt werden, das Restmüllaufkommen Österreichs liegt jedoch weit darunter. Würden die weiteren geplanten Anlagen alle realisiert werden, so käme eine Kapazität von rund 1 Mio. Tonnen hinzu, in Summe würde das eine Kapazität von 3,3 Mio. Tonnen Abfall ausmachen (siehe Tabelle unten).
Welcher Müll soll in den geplanten MVA aber nun wirklich verbrannt werden? Es liegt daher auf der Hand, dass bereits die derzeitigen sowie auch die geplanten Kapazitäten nur mit massiven Müllimporten ausgeschöpft werden könnten.
Österreich regelt die Standortwahl und Bedarfserhebung bisher nicht über den Bundesabfallwirtschaftsplan bzw. über die Abfallwirtschaftspläne der Länder sondern überlässt die Projektentscheidung und Standortauswahl mehr oder weniger dem Markt. Dass die eingereichten Projekte über die abfallwirtschaftlichen Notwendigkeiten Österreichs hinausgehen ist bisher nicht von Bedeutung. Ziel muss jedoch sein, Müllverbrennungsanlagen entsprechend dem österreichischen Bedarf zu limitieren und für eine gerechte Lastenverteilung Sorge zu tragen. Der entstehende Lärm und die Beeinträchtigung durch Luftschadstoffe beeinträchtigen die NachbarInnen dieser Anlagen enorm.
Die bisherige Vorgangsweise steht zudem im Widerspruch zur Abfallvermeidung, der ersten Priorität in der EU – Abfallrahmenrichtlinie. Die zunehmenden Kapazitäten zeigen, dass Österreich nicht vorhat, die Abfallmengen zu reduzieren. Zudem werden durch den Import von ausländischem Abfall aufgrund der bei der Müllverbrennung entstehenden Schlacken, Flugasche und Emissionen auch das Abfallaufkommen und die Luftbelastung Österreichs erhöht.
Liste bereits in Betrieb stehender MVAs
(Kapazität in Tonnen pro Jahr)
Flötzersteig/Wien 200.000
Spittelau/Wien 270.000
Simmeringer Haide 4/Wien 110.000
Wels I/OÖ 75.000
Wels II/OÖ 230.000
Arnoldstein/Ktn 80.000
Lenzing/OÖ 300.000
Niklasdorf/Stmk 100.000
Zwentendorf/NÖ 300.000
Pfaffenau/Wien 250.000 (ab Sept. 2010 in Betrieb)
Dürnrohr Erweiterung 225.000
Zistersdorf/NÖ 130.000
Summe: 2.270.000
Liste genehmigter oder in Verfahren stehender MVAs
Heiligenkreuz/Bgl 325.000 (genehmigt)
Frohnleiten/Stmk 450.000 (genehmigt)
Linz/OÖ 165.000 (im Verfahren)
MVA Pitten 45.000 (im Verfahren
Summe 985.000
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
a) Für welche Arten und Mengen von Siedlungsabfällen haben Sie eine Genehmigung zum Export erteilt?
b) Wie viele Tonnen Siedlungsabfälle wurden daher pro Jahr exportiert, wurden Exportgenehmigungen auch nicht in Anspruch genommen (für welche Arten von Müll und in welcher Menge)?
c) Wie viele Exportgenehmigungen wurden pro Jahr erteilt?
d) Aus welchen Bundesländern bzw Orten stammte dieser Müll?
e) In welchen Anlagen (inkl. Mitverbrennungsanlagen) und in welchen Orten Im Ausland wurde dieser exportierte Müll jeweils entsorgt bzw verwertet?
f) Wie viele Tonnen exportierte Siedlungsabfälle aus Österreich wurden demnach pro Jahr in Müllverbrennungsanlagen außerhalb von Österreich jeweils verbrannt?
g) Wie lange waren die Transportwege vom Versandort zum Empfangsort jeweils?
h) Mit welchen Verkehrsmitteln wurde der exportierte Müll transportiert (wir ersuchen um Auflistung nach Verkehrsmittel LKW, Bahn und Schiff und gefahrenen Kilometern)?
i) Welche Anträge auf Export von Siedlungsabfällen wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?
j) Das Ministerium muss lt. der Informationspflicht der Aarhuskonvention nach, wonach die Bevölkerung über die Notifizierung von Müllexporten aktiv unterrichten. Die Erwähnung im Bundesabfallwirtschaftsplan ist keine aktive Notifizierung. Welche weiteren Maßnahmen werden getroffen?