6240/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Müllaufkommen und Müllverbrennungsanlagen in Österreich

 

 

Bereits in der Anfragebeantwortung vom 8. Mai 2008 auf die Anfrage Nr. 3851/J wurde die aus damaliger Sicht bevorstehende Verdoppelung der Müllverbrennungs­kapazitäten bestätigt. Seither wurden die Kapazitäten um 670.000 t/Jahr erweitert. In den nunmehr bestehenden Müllverbrennungsanlagen kann eine Abfallmenge von rund 2,3 Mio. Tonnen verbrannt werden, das Restmüllaufkommen Österreichs liegt jedoch weit darunter. Würden die weiteren geplanten Anlagen alle realisiert werden, so käme eine Kapazität von rund 1 Mio. Tonnen hinzu, in Summe würde das eine Kapazität von 3,3 Mio. Tonnen Abfall ausmachen (siehe Tabelle unten).

Welcher Müll soll in den geplanten MVA aber nun wirklich verbrannt werden? Es liegt daher auf der Hand, dass bereits die derzeitigen sowie auch die geplanten Kapazitäten nur mit massiven Müllimporten ausgeschöpft werden könnten.

Österreich regelt die Standortwahl und Bedarfserhebung bisher nicht über den Bundesabfallwirtschaftsplan bzw. über die Abfallwirtschaftspläne der Länder sondern überlässt die Projektentscheidung und Standortauswahl mehr oder weniger dem Markt. Dass die eingereichten Projekte über  die  abfallwirtschaftlichen  Notwendig­keiten  Österreichs  hinausgehen ist bisher nicht von Bedeutung. Ziel muss jedoch sein, Müllverbrennungsanlagen entsprechend dem österreichischen Bedarf zu limitieren und für eine gerechte Lastenverteilung Sorge zu tragen. Der entstehende Lärm und die Beeinträchtigung durch Luftschadstoffe beeinträchtigen die NachbarInnen dieser Anlagen enorm. 

Die bisherige Vorgangsweise steht zudem im Widerspruch zur Abfallvermeidung, der ersten Priorität in der EU – Abfallrahmenrichtlinie. Die zunehmenden Kapazitäten zeigen, dass Österreich nicht vorhat, die Abfallmengen zu reduzieren. Zudem werden durch den Import von ausländischem Abfall aufgrund der bei der Müllverbrennung entstehenden Schlacken, Flugasche und Emissionen auch das Abfallaufkommen und die Luftbelastung Österreichs erhöht.

 

Liste bereits in Betrieb stehender MVAs

(Kapazität in Tonnen pro Jahr)

 

Flötzersteig/Wien                    200.000

Spittelau/Wien                         270.000

Simmeringer Haide 4/Wien    110.000

Wels I/OÖ                                 75.000

Wels II/OÖ                              230.000

Arnoldstein/Ktn                          80.000

Lenzing/OÖ                            300.000     

Niklasdorf/Stmk                      100.000

Zwentendorf/NÖ                              300.000

Pfaffenau/Wien                       250.000 (ab Sept. 2010 in Betrieb)

Dürnrohr Erweiterung             225.000

Zistersdorf/NÖ                        130.000

Summe:                              2.270.000

 

Liste genehmigter oder in Verfahren stehender MVAs

 

Heiligenkreuz/Bgl                   325.000 (genehmigt)

Frohnleiten/Stmk                    450.000 (genehmigt)

Linz/OÖ                                   165.000 (im Verfahren)

MVA Pitten                                45.000 (im Verfahren

Summe                                   985.000

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viel Abfall in Tonnen pro Jahr dürfen die bestehenden, oben angeführten Müllverbrennungsanlagen jeweils verbrennen, wieviel wird tatsächlich verbrannt, um welche Abfallarten handelt es sich dabei?
  2. Wie hoch ist das Restmüllaufkommen in den einzelnen Bundesländern, wo wird dieser Restmüll derzeit entsorgt (in welcher Anlage in Österreich, Export ins Ausland)? und wie wird dieser Restmüll derzeit entsorgt (Anlagenart - MVA und Mitverbrennung, Standort und Menge)?
  3. In den vergangenen beiden Jahren 2008 und 2009 wurden die MVAs Pfaffenau, Dürnrohr Erweiterung und Zistersdorf gebaut. Welche Investitionsförderungen wurden von  den MVA-Betreiberlnnen aus den diversen Förderungstiteln des Bundes (Umweltförderungsgesetz etc) lukriert und in welcher Höhe. Wie viel Prozent der Investitionskosten wurden dadurch jeweils abgegolten?
  4. Kürzlich wurden die beiden MVA Frohnleiten/Stmk und Heiligenkreuz/Bgld genehmigt. Welche Investitionsförderungen wurden den MVA-Betreiberlnnen aus den diversen Förderungstiteln des Bundes (Umweltförderungsgesetz etc) zugesprochen und in welcher Höhe. Wie viel Prozent der Investitionskosten werden dadurch jeweils abgegolten?
  5. Wie hoch war der Import  von Siedlungsabfällen iS § 2 Abs 4 Zif 2 AWG in den Jahren 2008 bis 2009 (bitte um getrennte Auflistung nach Jahren):
    1. Für welche Arten und Mengen von Siedlungsabfällen haben Sie eine Genehmigung zum Import erteilt?
    2. Wie viele Tonnen Siedlungsabfälle wurden daher pro Jahr importiert, wurden Importgenehmigungen auch nicht in Anspruch genommen (für welche Arten von Müll und in welcher Menge)?
    3. Wie viele Importgenehmigungen wurden pro Jahr erteilt?
    4. Aus welchen Ländern bzw Orten stammte dieser Müll? 
    5. In welchen Anlagen (inkl. Mitverbrennungsanlagen)  und in welchen  Orten in Österreich wurde dieser importierte Müll jeweils entsorgt bzw verwertet?
    6. Wie viele Tonnen importierte Siedlungsabfälle wurden demnach  pro Jahr in den bestehenden Müllverbrennungsanlagen jeweils verbrannt?
    7. Wie lange waren die Transportwege vom Versandort im Ursprungsland zum Empfangsort jeweils?
    8. Mit welchen Verkehrsmitteln wurde der importierte Müll transportiert (wir ersuchen um Auflistung nach Verkehrsmittel LKW, Bahn und Schiff und gefahrenen Kilometern)?
    9. Wurden Anträge auf Import von gemischten Siedlungsabfällen aus privaten Haushalten gestellt, wie wurden sie beschieden, wurden auch Anträge unter Berufung auf Art 11 Abs 1 lit i) Verbringungsverordnung abgelehnt?
    10. Welche Anträge auf Import von Siedlungsabfällen wurden sonst abgelehnt und aus welchen Gründen?
    11. Das Ministerium muss lt. der Informationspflicht der Aarhuskonvention nach, wonach die Bevölkerung über die Notifizierung von Müllimporten aktiv unterrichten. Die Erwähnung im Bundesabfallwirtschaftsplan ist keine aktive Notifizierung. Welche weiteren Maßnahmen werden getroffen? 

 

  1. Export von Siedlungsabfällen iS § 2 Abs 4 Zif 2 AWG in den Jahren 2008 und 2009 (bitte um getrennte Auflistung nach Jahren):

 

a)    Für welche Arten und Mengen von Siedlungsabfällen haben Sie eine Genehmigung zum Export erteilt?

b)    Wie viele Tonnen Siedlungsabfälle wurden daher pro Jahr exportiert, wurden Exportgenehmigungen auch nicht in Anspruch genommen (für welche Arten von Müll und in welcher Menge)?

c)    Wie viele Exportgenehmigungen wurden pro Jahr erteilt?

d)    Aus welchen Bundesländern bzw Orten stammte dieser Müll? 

e)    In welchen Anlagen (inkl. Mitverbrennungsanlagen)  und in welchen Orten Im Ausland wurde dieser exportierte Müll jeweils entsorgt bzw verwertet?

f)     Wie viele Tonnen exportierte Siedlungsabfälle aus Österreich wurden demnach  pro Jahr in Müllverbrennungsanlagen außerhalb von Österreich jeweils verbrannt?

g)    Wie lange waren die Transportwege vom Versandort zum Empfangsort jeweils?

h)   Mit welchen Verkehrsmitteln wurde der exportierte Müll transportiert (wir ersuchen um Auflistung nach Verkehrsmittel LKW, Bahn und Schiff und gefahrenen Kilometern)?

i)     Welche Anträge auf Export von Siedlungsabfällen wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?

j)     Das Ministerium muss lt. der Informationspflicht der Aarhuskonvention nach, wonach die Bevölkerung über die Notifizierung von Müllexporten aktiv unterrichten. Die Erwähnung im Bundesabfallwirtschaftsplan ist keine aktive Notifizierung. Welche weiteren Maßnahmen werden getroffen?