6245/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Reproduktionsstudie über die biologischen Effekte der Fütterung von Mäusen mit transgenem Mais vom Oktober 2008

 

 

 

 

Die Studie „Untersuchung potenzieller ernährungsbedingter Risiken von

gentechnisch modifiziertem Mais (NK603 x MON810) in Langzeitfütterungsversuchen mit Labormäusen“, wurde vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieses Projektes waren Mäuse mit dem Genmais NK603xMON810 von Monsanto gefüttert und über mehrere Generationen beobachtet worden. Dieser Genmais ist seit Oktober 2007 in der EU (nicht jedoch in Österreich) für den Anbau zugelassen. Schon ab dem 3. Wurf waren die Versuchstiere deutlich unfruchtbarer und hatten weniger Nachkommen als die Mäuse der mit natürlichem Mais gefütterten Kontrollgruppe. Nach Präsentation der Ergebnisse stellte sich jedoch heraus, dass die statistische Auswertung des dafür verantwortlichen Teams Dr. C. Binder, Univ. Prof. Dr. J. Zentek fehlerhaft war und deshalb bis heute nicht, wie bei Auftragserteilung angestrebt, in einem international anerkannten Wissenschaftsmagazin veröffentlicht werden konnte.

 

Wir haben weiters Information darüber, dass das Ministerium das gesamte Honorar an den Auftragnehmer, Studienleiter Prof. Zentek auszahlte, obwohl sich seine Arbeit als mangelhaft herausgestellt hat.

 

Die bisherigen Ergebnisse der Studie sind äußerst alarmierend. Im Interesse der Volksgesundheit wäre es deshalb vordringlich so rasch wie möglich zu einem fehlerfreien Studienergebnis zu gelangen, dieses zu publizieren und unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung daraus abzuleiten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

 

1.         Was hat das Ministerium seit 2008 unternommen, um zu einem fehlerfreien Studienergebnis durch die Auftragnehmer zu kommen?

 

2.         Wer haftet laut Auftragsvergabe für das in der statistischen Ausführung mangelhafte End-Ergebnis?

 

3.         Ist es richtig, dass die Studienergebnisse vorab zu einer statistischen Gesamt-Überprüfung an ein ausländisches Institut vergeben wurden? Wenn ja, wie heißt dieses Institut, welchen Prüfbericht hat es abgeliefert und wie viel hat diese externe Expertise gekostet?

 

4.         Ist es richtig, dass das Ministerium das volle Honorar ausbezahlt hat, obwohl die Studie in der Ausführung mangelhaft war? Wenn ja, womit begründen Sie dies?

 

5.         In welcher Form hat das Ministerium die Haftenden respektive die Verantwort- lichen zur Rechenschaft gezogen?

 

6.         Was hat der Bundesminister konkret vor, um mit beinahe 2-jähriger Verspätung jetzt endlich die Veröffentlichung der beauftragten Studie sicherzustellen?

 

7.         Was gedenkt der Bundesminister zu unternehmen, damit sich Mängel dieser Art nicht wiederholen, welche zu einer erheblichen Desavouierung der internationalen Reputation Österreichs im Hinblick auf seine bekannt gentechnik-kritische Position geführt haben und eine Missachtung der berechtigten Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung darstellen?

 

8.         Welche weiterführenden Studien im Bereich der GVO-Risiko- und Sicherheitsforschung im Sinne des Vorsorgeprinzips wurden seit 2008 von ihrem Ministerium in Auftrag gegeben oder unterstützt? Wie viele Fördermittel wurden dafür eingesetzt?