6265/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.07.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Abfertigung für den ehemaligen Hypo-Vorstand Franz Pinkl
Nachdem im Zuge der Notverstaatlichung der Hypo Group Alpe Adria der Vorstand der Bank, Franz Pinkl, sein Vorstandsmandat zurück gelegt hat, sind in der Öffentlichkeit widersprüchliche Informationen über eine großzügige Abfertigung für Franz Pinkl bzw. eine „Golden Handshake“-Regelung aufgetaucht.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Hat der ehemalige Vorstand der Hypo Group Alpe Adria, Franz Pinkl, aus seiner Tätigkeit in der Hypo Group Alpe Adria aufrechte Abfertigungsansprüche?
a) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher konkreten Höhe?
2. Wird der nunmehrige Eigentümer der Hypo Group Alpe Adria, die Republik Österreich, den Abfertigungsforderungen bzw Abfertigungsansprüchen des ehemaligen Hypo-Vorstandes Franz Pinkl nachkommen und die entsprechenden Beträge ausbezahlen?
a) Wenn ja, um welche Beträge in welcher Höhe handelt es sich konkret und wann werden diese Beträge an Franz Pinkl ausbezahlt?
3. Gibt es zu den Abfertigungsforderungen bzw Abfertigungsansprüchen des ehemaligen Hypo-Vorstandes Franz Pinkl rechtsgültige Beschlüsse des im Zuge der Notverstaatlichung neu eingesetzten Aufsichtsrates unter Vorsitz von Dr. Ditz?
a) Wenn ja, um welche Beschlüsse handelt es sich konkret?
b) Wenn ja, welche Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrates der Hypo Group Alpe Adria haben durch ihre Zustimmung die entsprechenden Beschlüsse ermöglicht?
4. Werden oder haben Sie als zuständiger Eigentümervertreter und Bundesminister für Finanzen Schritte eingeleitet, die die Auszahlung einer Abfertigung an Franz Pinkl auf Kosten des Steuerzahlers verhindern?
a) Wenn ja, welche konkreten Schritte haben oder werden Sie setzen?
Wien, 12.07.2010