6302/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen von Kapital- und
Personengesellschaften für die Bilanzjahre 2008 und 2009 (II)“
Mit der AB
4721/XXIV.GP vom 4.05.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.
Johann
Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet. Aus dieser Anfragebeantwortung
ergibt
sich ein Handlungsbedarf im Justizressort bei den Firmenbuchgerichten.
In der
Beantwortung stellte die Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner fest,
dass 2008
von
mehr als 128.500 rechnungslegungspflichtigen Unternehmen fast die Hälfte
(62.710)
ihren
Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Firmenbuch eingereicht haben. Noch
drastischer
die
Zahlen hinsichtlich der Auswertung von Zwangsstrafen. Lediglich 6 Prozent oder
rund
3.700
Unternehmen erhielten für die Nichtveröffentlichung des
Jahresabschlusses 2008 eine
Verwaltungsstrafe.
Um
Klarstellungen zu diesen Antworten und konkretere Zahlen zu erhalten, werden
die
Fragen
neu formuliert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie wird
durch das Ressort (d.h. Firmenbuchgerichte) die Einhaltung der
Offenlegungspflicht kontrolliert?
Welche Kontrollverfahren werden eingesetzt?
Gibt es bereits automatisierte (elektronische) Kontrollverfahren?
2. Die Daten
der Bilanzeinreichung sind österreichweit elektronisch in einer
Datenbank beim
BRZ
abgelegt. Werden diese Daten für Kontrollverfahren genützt - etwa
durch gezielte
oder strukturierte elektronische Abfragen?
Wenn nein, warum nicht?
3.
Welche Kontrollmaßnahmen auf Einhaltung und Durchsetzung
der Offenlegungspflichten
von
Jahresabschlüssen wurden durch das Ressort (d.h. die Firmenbuchgerichte)
in den
Jahren 2009 und 2010 betreffend Jahresabschlüssen mit Stichtagen vom
01.01.2008 bis
31.12.2008
vorgenommen?
4.
Wie viele dieser rechnungslegungspflichtigen Unternehmen haben
gesetzeskonform die
Jahresabschlüsse
fristgerecht innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag
(31.12.2008) vorgelegt?
Wie viele nicht?
Wie viele dieser Unternehmen haben auch nach
10 Monate keinen Abschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Unternehmen haben auch nach 11 Monate keinen Abschluss
vorgelegt?
Wie viele dieser Unternehmen haben auch nach 12 Monate keinen Abschluss
vorgelegt?
Wie viele dieser Unternehmen haben auch nach 18 Monate keinen Abschluss
vorgelegt?
Wie
viele dieser Unternehmen haben bis 30.09.2010 noch keinen Jahresabschluss
vorgelegt?
5. Wie viele
Kapital- und Personengesellschaften aus dem Banken-, Versicherungs- und
Wertpapierbereich mit Stichtagen vom
01.01.2008 und 31.12.2008 haben ihre
Jahresabschlüsse bis zum 30.09.2009 nicht fristgerecht
vorgelegt?
Wie
viele dieser Gesellschaften haben bis 30.09.2010 noch keinen Jahresabschluss
vorgelegt?
6.
Welche Kontrollmaßnahmen auf Einhaltung und Durchsetzung
der Offenlegungspflichten
von
Jahresabschlüssen wurden durch das Ressort (d.h. die Firmenbuchgerichte)
im Jahr
2010 betreffend Jahresabschlüssen mit Stichtagen vom 01.01.2009 bis
31.12.2009
vorgenommen?
7.
Wie viele dieser rechnungslegungspflichtigen Unternehmen haben
gesetzeskonform die
Jahresabschlüsse
fristgerecht innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag
(31.12.2009) vorgelegt? Wie viele nicht?
8. Wie viele
Kapital- und Personengesellschaften aus dem Banken-, Versicherungs- und
Wertpapierbereich mit Stichtagen vom
01.01.2009 und 31.12.2009 haben ihre
Jahresabschlüsse bis zum 30.09.2010 nicht fristgerecht
vorgelegt?
9. Nach welchen
Kriterien wurden die Unternehmen ausgewählt, denen eine
Zwangsstrafe
angedroht wurde?
Warum
wurden bei den restlichen Unternehmen, die gegen die Offenlegungspflicht
verstoßen haben, keine Zwangsstrafen angedroht?
10.
Nach welchen Kriterien werden durch die Firmenbuchgerichte nach Ablauf
von 9
Monaten
und erfolgloser Strafandrohung, die Strafhöhe der
Zwangsstrafen festgesetzt
(Aufschlüsselung
auf Firmenbuchgerichte)?
11.
Über wie viele Unternehmen wurde trotz erfolgloser Strafandrohung
bezüglich der
Offenlegung
des Jahresabschlusses per 31.12.2008 bis heute keine Zwangsstrafe
verhängt?
12.
Wie oft wurden 2007, 2008, 2009 und 2010 (30.09.2010)
rechnungslegungspflichtigen
Unternehmen wegen Nichtvorlage von Jahresabschlüssen die
amtswegige Löschungen
angedroht (Aufschlüsselung auf Jahre und Firmenbuchgerichte)?
13.
Wie oft wurden 2007, 2008, 2009 und 2010 (30.09.2010) deswegen
amtswegige
Löschungen
im Firmenbuch durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Firmenbuchgerichte)?
14.
Wie viele Strafverfahren wegen Nichteinhaltung der Fristen für die
Offenlegungspflichten
wurden
eingeleitet?
Welche Zwangsstrafen wurden dabei konkret durch die Gerichte verhängt?
15.
Welche Einnahmen aus den Zwangsstrafen wurden in den Jahren 2007, 2008,
2009 und
2010
(30.09.2010) erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Firmenbuchgerichte)?
16.
Vertritt das Ressort weiterhin die Auffassung, dass die gesetzliche
Offenlegungsfrist trotz
elektronischer
Vorlage von neun auf sechs Monate nicht gekürzt werden
soll?
17.
Welche Auffassung vertritt das Ressort zur Erhöhung der
Zwangsstrafen auf 7.200 Euro
und
diese als Mindeststrafe zu normieren?
Werden Sie eine entsprechende Gesetzesvorlage dem Nationalrat zuleiten?
18.
Welche Daten liegen dem Ressort zur Offenlegungspflicht von
Jahresabschlüssen von
Kapital-
und Personengesellschaften in anderen Mitgliedsstaaten der EU vor
(Aufschlüsselung
auf Staaten)?
19.
Welche Geldstrafen können in anderen Mitgliedsstaaten der
EU verhängt werden, wenn
ein vorgeschriebener Jahresabschluss nicht fristgerecht vorgelegt wird
(Aufschlüsselung
auf
Staaten)?
20.
Wie beurteilt das Ressort die Tatsache, dass in den letzten Jahren nicht
einmal große
börsennotierte Unternehmen ihre Jahresabschlüsse fristgerecht
vorgelegt haben?
21. Welche
Auswirkungen haben diese Fristversäumnisse auf den Kapitalmarkt, die
Anleger
und Gläubiger dieser Kapital- und Personengesellschaften?