6302/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen von Kapital- und

Personengesellschaften für die Bilanzjahre 2008 und 2009 (II)“

Mit der AB 4721/XXIV.GP vom 4.05.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.
Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet. Aus dieser Anfragebeantwortung
ergibt sich ein Handlungsbedarf im Justizressort bei den Firmenbuchgerichten.

In der Beantwortung stellte die Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner fest, dass 2008
von mehr als 128.500 rechnungslegungspflichtigen Unternehmen fast die Hälfte (62.710)
ihren Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Firmenbuch eingereicht haben. Noch drastischer
die Zahlen hinsichtlich der Auswertung von Zwangsstrafen. Lediglich 6 Prozent oder rund
3.700 Unternehmen erhielten für die Nichtveröffentlichung des Jahresabschlusses 2008 eine
Verwaltungsstrafe.

Um Klarstellungen zu diesen Antworten und konkretere Zahlen zu erhalten, werden die
Fragen neu formuliert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.    Wie wird durch das Ressort (d.h. Firmenbuchgerichte) die Einhaltung der
Offenlegungspflicht kontrolliert?

Welche Kontrollverfahren werden eingesetzt?

Gibt es bereits automatisierte (elektronische) Kontrollverfahren?


2.    Die Daten der Bilanzeinreichung sind österreichweit elektronisch in einer Datenbank beim
BRZ abgelegt. Werden diese Daten für Kontrollverfahren genützt - etwa durch gezielte
oder strukturierte elektronische Abfragen?

Wenn nein, warum nicht?

3.              Welche Kontrollmaßnahmen auf Einhaltung und Durchsetzung der Offenlegungspflichten
von Jahresabschlüssen wurden durch das Ressort (d.h. die Firmenbuchgerichte) in den
Jahren 2009 und 2010 betreffend Jahresabschlüssen mit Stichtagen vom 01.01.2008 bis
31.12.2008 vorgenommen?

4.              Wie viele dieser rechnungslegungspflichtigen Unternehmen haben gesetzeskonform die
Jahresabschlüsse fristgerecht innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag

(31.12.2008) vorgelegt?
Wie viele nicht?

Wie viele dieser Unternehmen haben auch nach 10 Monate keinen Abschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Unternehmen haben auch nach 11 Monate keinen Abschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Unternehmen haben auch nach 12 Monate keinen Abschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Unternehmen haben auch nach 18 Monate keinen Abschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Unternehmen haben bis 30.09.2010 noch keinen Jahresabschluss
vorgelegt?

5.    Wie viele Kapital- und Personengesellschaften aus dem Banken-, Versicherungs- und
Wertpapierbereich mit Stichtagen vom 01.01.2008 und 31.12.2008 haben ihre
Jahresabschl
üsse bis zum 30.09.2009 nicht fristgerecht vorgelegt?

Wie viele dieser Gesellschaften haben bis 30.09.2010 noch keinen Jahresabschluss
vorgelegt?

6.              Welche Kontrollmaßnahmen auf Einhaltung und Durchsetzung der Offenlegungspflichten
von Jahresabschlüssen wurden durch das Ressort (d.h. die Firmenbuchgerichte) im Jahr
2010 betreffend Jahresabschlüssen mit Stichtagen vom 01.01.2009 bis 31.12.2009
vorgenommen?

7.              Wie viele dieser rechnungslegungspflichtigen Unternehmen haben gesetzeskonform die
Jahresabschlüsse fristgerecht innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag

(31.12.2009) vorgelegt? Wie viele nicht?


8.    Wie viele Kapital- und Personengesellschaften aus dem Banken-, Versicherungs- und
Wertpapierbereich mit Stichtagen vom 01.01.2009 und 31.12.2009 haben ihre
Jahresabschl
üsse bis zum 30.09.2010 nicht fristgerecht vorgelegt?

9.    Nach welchen Kriterien wurden die Unternehmen ausgewählt, denen eine Zwangsstrafe
angedroht wurde?

Warum wurden bei den restlichen Unternehmen, die gegen die Offenlegungspflicht
versto
ßen haben, keine Zwangsstrafen angedroht?

10.       Nach welchen Kriterien werden durch die Firmenbuchgerichte nach Ablauf von 9
Monaten und erfolgloser Strafandrohung, die Strafhöhe der Zwangsstrafen festgesetzt
(Aufschlüsselung auf Firmenbuchgerichte)?

11.       Über wie viele Unternehmen wurde trotz erfolgloser Strafandrohung bezüglich der
Offenlegung des Jahresabschlusses per 31.12.2008 bis heute keine Zwangsstrafe
verhängt?

12.       Wie oft wurden 2007, 2008, 2009 und 2010 (30.09.2010) rechnungslegungspflichtigen
Unternehmen wegen Nichtvorlage von Jahresabschl
üssen die amtswegige Löschungen
angedroht (Aufschlüsselung auf Jahre und Firmenbuchgerichte)?

13.       Wie oft wurden 2007, 2008, 2009 und 2010 (30.09.2010) deswegen amtswegige
Löschungen im Firmenbuch durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Firmenbuchgerichte)?

14.       Wie viele Strafverfahren wegen Nichteinhaltung der Fristen für die Offenlegungspflichten
wurden eingeleitet?

Welche Zwangsstrafen wurden dabei konkret durch die Gerichte verhängt?

15.       Welche Einnahmen aus den Zwangsstrafen wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009 und
2010 (30.09.2010) erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre und Firmenbuchgerichte)?

16.       Vertritt das Ressort weiterhin die Auffassung, dass die gesetzliche Offenlegungsfrist trotz
elektronischer Vorlage von neun auf sechs Monate nicht gekürzt werden soll?


17.       Welche Auffassung vertritt das Ressort zur Erhöhung der Zwangsstrafen auf 7.200 Euro
und diese als Mindeststrafe zu normieren?

Werden Sie eine entsprechende Gesetzesvorlage dem Nationalrat zuleiten?

18.      Welche Daten liegen dem Ressort zur Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen von
Kapital- und Personengesellschaften in anderen Mitgliedsstaaten der EU vor
(Aufschlüsselung auf Staaten)?

19.      Welche Geldstrafen können in anderen Mitgliedsstaaten der EU verhängt werden, wenn
ein vorgeschriebener Jahresabschluss nicht fristgerecht vorgelegt wird (Aufschlüsselung
auf Staaten)?

20.      Wie beurteilt das Ressort die Tatsache, dass in den letzten Jahren nicht einmal große
börsennotierte Unternehmen ihre Jahresabschlüsse fristgerecht vorgelegt haben?

21.  Welche Auswirkungen haben diese Fristversäumnisse auf den Kapitalmarkt, die Anleger
und Gläubiger dieser Kapital- und Personengesellschaften?