6306/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordnete Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Menschenhandel, Sklavenhandel und grenzüberschreitender
Prostitutionshandel - Gerichtliche Erledigung dieser Strafanzeigen (2005 - 2009)“
Illegale Migration, Schlepperei, Menschenschmuggel und Menschenhandel „boomen“, sie
sind Teil der organisierten Kriminalität. Sicherheitsexperten prognostizierten mittelfristig
einen weiteren Anstieg, nicht zuletzt wegen der weltweiten Wirtschaftskrise.
Menschenhandel hat
weltweit viele Facetten: Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Hausarbeit,
Betteln
und Stehlen sind die gängigsten Formen. Nach EU-Schätzungen werden
in der
Europäischen
Union jährlich rund 100.000 Menschen Opfer des Menschhandels, 80 Prozent
davon
sind Frauen und Kinder, die ausgebeutet und zu Zwangsarbeit, Bettelei und
Zwangsprostitution gezwungen werden.
Österreich stellt -
schon aufgrund seiner geographischen Lage - in erster Linie ein
Transitland für den Menschenhandel dar.
Es ist aber auch Zielland. Im Jahr 2009 gab
es in Österreich 80
strafrechtliche Ermittlungen wegen Frauenhandel.
NGO's
berichten, dass Sex- und Menschenhändler (Zuhälter) an einem Opfer
47.000 Euro
jährlich verdienen, in ärmeren Regionen ca. 7.000 Euro an einem
Opfer. Die UNO schätzt,
dass
jährlich insgesamt 32 Milliarden Dollar mit den rund 2,7 Millionen Opfern
weltweit
verdient werden. Das Geschäft mit der „Ware“ Mensch floriert.
Nach
zahlreichen Presseberichten und den Berichten des BMI (siehe Jahresbericht
BMI)
gab es auch 2009 wieder einige Erfolge der österreichischen
Kriminalpolizei gegen
Schlepperbanden
und Menschenhändler.
Wenngleich
die österreichische
Polizei immer wieder mit Erfolgen gegen Menschenhändler
(z.B. internationaler Prostitutionshandel) aufwarten kann, werden unglaubliche
Probleme bei
Gerichtsverfahren
bekannt.
So haben Salzburger
Kriminalpolizisten - die erfolgreich einen Menschenhändlerring
(Frauenhandel und Zwangsprostitution) aufgedeckt haben - einem weiblichen
Opfer, das in
sein Heimatland Ungarn zurückkehrte und dort lebte - die Reisekosten
privat vorgestreckt,
damit
sie überhaupt in der Hauptverhandlung beim LG Salzburg als Zeugin aussagen
konnte.
Als
mittellose Frau hätte sie die Reise aus Ungarn zur Verhandlung beim LG
Salzburg nicht
vorfinanzieren können.
Die
nachträgliche
Auszahlung einer Zeugengebühr mit den Reisekosten hilft in derartigen
Fällen überhaupt nicht. Wäre die Zeugin allerdings nicht bei der
Verhandlung erschienen,
wäre dieser Strafprozeß geplatzt und die angeklagten
Menschenhändler freigesprochen
worden. Die monatelange schwierige Ermittlungsarbeit der Salzburger
Kriminalisten wäre
damit hinfällig geworden. Nicht auszuschließen ist, dass diese
Kostenbarriere bereits in der
Vergangenheit
bei Verhandlungen Grund für das Nichterscheinen von Zeugen und Zeuginnen
war,
die im Ausland lebten.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Zu
wie vielen Strafanzeigen nach § 104 StGB kam es in den Jahren
2005 - 2009
(Aufschlüsselung
des Anfalls nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
In wie
vielen Fällen wurden Männer, in wie vielen Fällen Frauen
angezeigt?
2.
Wie
sieht für
diese Jahre die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach
Jahre sowie
Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
3.
Wie
viele diesbezügliche Strafverfahren sind in den Jahren 2005 - 2009 angefallen
(Aufschlüsselung
nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
4.
Wie
wurden diese gerichtlichen Strafanzeigen in diesen Jahren erledigt (Aufschlüsselung
nach
Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
5.
Wie
viele Strafanzeigen wurden in diesen Jahren jeweils zurückgelegt und
Verfahren
eingestellt
(Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw.
StA)?
6.
In
wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren die diversionsrechtlichen
Bestimmungen
angewandt
(Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw.
StA)?
7. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesen Jahren?
Welche Strafen wurden
konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Jahren
sowie
Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
8.
Wie
viele dieser Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden
(Aufschlüsselung
nach Jahren sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
9.
Zu
wie vielen Strafanzeigen nach § 104 a StGB kam es in den Jahren
2005 - 2009
(Aufschlüsselung
des Anfalls nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
In wie
vielen Fällen wurden Männer, in wie vielen Fällen Frauen
angezeigt?
10.
Wie
sieht für
diese Jahre die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach
Jahre
sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
11.
Wie
viele diesbezügliche Strafverfahren sind in den Jahren 2005 - 2009 angefallen
(Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw.
StA)?
12.
Wie
wurden diese gerichtlichen Strafanzeigen in diesen Jahren erledigt (Aufschlüsselung
nach
Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
13.
Wie
viele Strafanzeigen wurden in diesen Jahren jeweils zurückgelegt und
Verfahren
eingestellt
(Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw.
StA)?
14.
In
wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren die diversionsrechtlichen
Bestimmungen
angewandt
(Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw.
StA)?
15. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesen Jahren?
Welche
Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach
Jahren
sowie
Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
16.
Wie
viele dieser Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden
(Aufschlüsselung
nach
Jahren sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
17.
Zu
wie vielen Strafanzeigen nach § 217 StGB kam es in den Jahren
2005 - 2009
(Aufschlüsselung
des Anfalls nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
In wie
vielen Fällen wurden Männer, in wie vielen Fällen Frauen
angezeigt?
18.
Wie
sieht für
diese Jahre die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach
Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
19.
Wie
viele diesbezügliche Strafverfahren sind in den Jahren 2005 - 2009 angefallen
(Aufschlüsselung
nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
20. Wie wurden diese gerichtlichen
Strafanzeigen in diesen Jahren erledigt und Verfahren
eingestellt
(Aufschlüsselung
nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
21. Wie viele dieser
Verfahren wurden in diesen Jahren eingestellt (Aufschlüsselung nach
Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
22. In wie vielen Fällen wurden in
diesen Jahren die diversionsrechtlichen Bestimmungen
angewandt
(Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw.
StA)?
23. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesen Jahren?
Welche Strafen
wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Jahren
sowie
Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
24. Wie viele dieser
Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung
nach
Jahren sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
25. Werden Sie eine
Regelung vorsehen, die es in Zukunft ermöglicht, daß ausländische
ZeugInnen
für die notwendige Einvernahme bei der Hauptverhandlung die Reisekosten
aus
dem
Ausland zum Gerichtsort vorfinanziert erhalten?
26. Welche Probleme
sieht das Ressort generell bei Strafverfahren wegen § 140, §
140a und §
217 StGB?
27. Wie sieht das
Ressort die im Einleitungstext der Anfrage dargestellte Problematik der
Ladung ausländischer Zeuginnen und Zeugen aus dem Ausland?
Sind Änderungen bei
den Reisekosten möglich, um in derartigen Fällen Zeugenaussagen
vor
Gericht auch sicherzustellen?