6306/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordnete Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Menschenhandel, Sklavenhandel und grenzüberschreitender

Prostitutionshandel - Gerichtliche Erledigung dieser Strafanzeigen (2005 - 2009)“

Illegale Migration, Schlepperei, Menschenschmuggel und Menschenhandel „boomen“, sie

sind Teil der organisierten Kriminalität. Sicherheitsexperten prognostizierten mittelfristig

einen weiteren Anstieg, nicht zuletzt wegen der weltweiten Wirtschaftskrise.

Menschenhandel hat weltweit viele Facetten: Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Hausarbeit,
Betteln und Stehlen sind die gängigsten Formen. Nach EU-Schätzungen werden in der
Europäischen Union jährlich rund 100.000 Menschen Opfer des Menschhandels, 80 Prozent
davon sind Frauen und Kinder, die ausgebeutet und zu Zwangsarbeit, Bettelei und
Zwangsprostitution gezwungen werden.

Österreich stellt - schon aufgrund seiner geographischen Lage - in erster Linie ein
Transitland für den Menschenhandel dar. Es ist aber auch Zielland. Im Jahr 2009 gab
es in Österreich 80 strafrechtliche Ermittlungen wegen Frauenhandel.

NGO's berichten, dass Sex- und Menschenhändler (Zuhälter) an einem Opfer 47.000 Euro
jährlich verdienen, in ärmeren Regionen ca. 7.000 Euro an einem Opfer. Die UNO schätzt,
dass jährlich insgesamt 32 Milliarden Dollar mit den rund 2,7 Millionen Opfern weltweit
verdient werden. Das Geschäft mit der „Ware“ Mensch floriert.

Nach zahlreichen Presseberichten und den Berichten des BMI (siehe Jahresbericht
BMI) gab es auch 2009 wieder einige Erfolge der österreichischen Kriminalpolizei gegen
Schlepperbanden und Menschenhändler.


Wenngleich die österreichische Polizei immer wieder mit Erfolgen gegen Menschenhändler
(z.B. internationaler Prostitutionshandel) aufwarten kann, werden unglaubliche Probleme bei
Gerichtsverfahren bekannt.

 

So haben Salzburger Kriminalpolizisten - die erfolgreich einen Menschenhändlerring
(Frauenhandel und Zwangsprostitution) aufgedeckt haben - einem weiblichen Opfer, das in
sein Heimatland Ungarn zurückkehrte und dort lebte - die Reisekosten privat vorgestreckt,
damit sie überhaupt in der Hauptverhandlung beim LG Salzburg als Zeugin aussagen konnte.
Als mittellose Frau hätte sie die Reise aus Ungarn zur Verhandlung beim LG Salzburg nicht
vorfinanzieren können.

Die nachträgliche Auszahlung einer Zeugengebühr mit den Reisekosten hilft in derartigen
Fällen überhaupt nicht. Wäre die Zeugin allerdings nicht bei der Verhandlung erschienen,
wäre dieser Strafprozeß geplatzt und die angeklagten Menschenhändler freigesprochen
worden. Die monatelange schwierige Ermittlungsarbeit der Salzburger Kriminalisten wäre
damit hinfällig geworden. Nicht auszuschließen ist, dass diese Kostenbarriere bereits in der
Vergangenheit bei Verhandlungen Grund für das Nichterscheinen von Zeugen und Zeuginnen
war, die im Ausland lebten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.              Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 104 StGB kam es in den Jahren 2005 - 2009
(Aufschlüsselung des Anfalls nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
In wie vielen Fällen wurden Männer, in wie vielen Fällen Frauen angezeigt?

2.              Wie sieht für diese Jahre die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach
Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

3.              Wie viele diesbezügliche Strafverfahren sind in den Jahren 2005 - 2009 angefallen
(Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

4.              Wie wurden diese gerichtlichen Strafanzeigen in diesen Jahren erledigt (Aufschlüsselung
nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?


5.              Wie viele Strafanzeigen wurden in diesen Jahren jeweils zurückgelegt und Verfahren
eingestellt (Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

 

6.              In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren die diversionsrechtlichen Bestimmungen
angewandt (Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

7.              Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesen Jahren?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Jahren
sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

8.              Wie viele dieser Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung
nach Jahren sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

9.              Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 104 a StGB kam es in den Jahren 2005 - 2009
(Aufschlüsselung des Anfalls nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
In wie vielen Fällen wurden Männer, in wie vielen Fällen Frauen angezeigt?

10.       Wie sieht für diese Jahre die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach
Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

11.       Wie viele diesbezügliche Strafverfahren sind in den Jahren 2005 - 2009 angefallen
(Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

12.       Wie wurden diese gerichtlichen Strafanzeigen in diesen Jahren erledigt (Aufschlüsselung
nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

13.       Wie viele Strafanzeigen wurden in diesen Jahren jeweils zurückgelegt und Verfahren
eingestellt (Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

14.       In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren die diversionsrechtlichen Bestimmungen
angewandt (Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

15.       Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesen Jahren?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Jahren
sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?


16.      Wie viele dieser Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung
nach Jahren sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

17.      Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 217 StGB kam es in den Jahren 2005 - 2009
(Aufschlüsselung des Anfalls nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
In wie vielen Fällen wurden Männer, in wie vielen Fällen Frauen angezeigt?

18.      Wie sieht für diese Jahre die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach
Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

19.      Wie viele diesbezügliche Strafverfahren sind in den Jahren 2005 - 2009 angefallen
(Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

20.  Wie wurden diese gerichtlichen Strafanzeigen in diesen Jahren erledigt und Verfahren
eingestellt (Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

21.  Wie viele dieser Verfahren wurden in diesen Jahren eingestellt (Aufschlüsselung nach
Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

22.  In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren die diversionsrechtlichen Bestimmungen
angewandt (Aufschlüsselung nach Jahre sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

23.  Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesen Jahren?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Jahren
sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

24.  Wie viele dieser Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung
nach Jahren sowie Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?

25.  Werden Sie eine Regelung vorsehen, die es in Zukunft ermöglicht, daß ausländische
ZeugInnen für die notwendige Einvernahme bei der Hauptverhandlung die Reisekosten aus
dem Ausland zum Gerichtsort vorfinanziert erhalten?


26.  Welche Probleme sieht das Ressort generell bei Strafverfahren wegen § 140, § 140a und §
217 StGB?

27.  Wie sieht das Ressort die im Einleitungstext der Anfrage dargestellte Problematik der
Ladung ausl
ändischer Zeuginnen und Zeugen aus dem Ausland?

Sind Änderungen bei den Reisekosten möglich, um in derartigen Fällen Zeugenaussagen
vor Gericht auch sicherzustellen?