6307/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Erwin Preiner und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Projekt Reststoffdeponie im burgenländischen Neudorf

Die mögliche Errichtung einer Reststoffdeponie auf dem Gemeindegebiet der KG Neudorf ist schon seit über 20 Jahren Thema. Schon 1992 war die Erweiterung und Umwidmung der bestehenden Baurestmassendeponie in eine Reststoffdeponie geplant; mit einem Gesamtschüttvolumen von rund 1 Mio m3 lag die Dimension der Anlage weit über dem regionalen Bedarf.

Der burgenländische Landtag hat sich bereits in den Jahren 1993 und 2004 gegen die Errichtung dieser mitten im Natura 2000-Schutzgebiet "Parndorfer Platte- Heideboden" befindlichen Reststoffdeponie ausgesprochen und die Burgenländische Landesregierung aufgefordert, alle im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Reststoffdeponie in Neudorf zu verhindern.

Nach mehreren Instanzenzügen und einem Devolutionsantrag gibt es nun einen neuen Vorstoß, diese Reststoffdeponie in der Gemeinde Neudorf zu errichten. Wie der Homepage des Lebensministerium entnommen werden kann, liegt seit geraumer Zeit ein Antrag zur Errichtung einer Deponie in Neudorf auf der Parndorfer Platte vor. "Dieser ist auf Basis des Abfallwirtschaftsgesetzes von der zuständigen Behörde zu prüfen und eine Entscheidung mittels Bescheid zu erlassen. Im konkret angeführten Verfahren wurde seitens des Landes Burgenland bisher keine solche Entscheidung getroffen, weshalb der Antragsteller vom Devolutionsrecht Gebrauch gemacht hat. Konkret bedeutet das, dass wenn eine Behörde in einem Verfahren nicht fristgerecht Verfahrensschritte setzt, dieses zur Entscheidung an die nächsthöhere Instanz weitergegeben wird. Somit ist nun das Umweltministerium am Zug, die Angelegenheit zu prüfen. Wie bei jedem solchen Verfahren, hat der Antragsteller das Recht auf eine gründliche Prüfung. Mit der ergangenen Kundmachung hat nun jedermann die Möglichkeit in das Projekt beim Amt der burgenländischen

Landesregierung Einsicht zu nehmen und innerhalb von 6 Wochen eine Stellungnahme abzugeben. Nach Vorliegen aller Sachverständigengutachten wird es in Folge zu einer Anhörung kommen. Nach Abwägung aller Einwendungen ist ein Bescheid durch die Behörde zu erlassen. "

(http://www.lebensministerium.at/article/articleview/83584/?SectionlDOverride=110)

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.              Dem Vernehmen nach soll die geplante Kapazität der Reststoffdeponie bei rund 1 Mio Tonnen liegen. Diese Dimension geht weit über den regionalen Bedarf hinaus. Welches Deponievolumen sieht der Antrag zur Errichtung einer Reststoffdeponie in Neudorf vor?

2.              Existieren  Angaben, welche Abfallmengen  aus  welchen  Quellen in der geplanten Reststoffdeponie in Neudorf deponiert werden sollen? Wenn ja, um welche Abfälle handelt es sich, wie groß sind die Mengen und woher sollen sie kommen?

3.              Welche Reststoffdeponien bestehen im  Burgenland? Rechtfertigen die im Burgenland vorhandenen Abfallmengen den Bau einer neuen, derart groß dimensionierten Anlage? Liegt eine Bedarfsanalyse vor? Wenn ja, mit welchen Aussagen?

4.    Trotz anderslautender Beteuerungen fürchten  Kritiker einen europaweiten Import von  Reststoffen,  um die geplante  Reststoffdeponie  Neudorf auch auslasten zu können. Teilen Sie diese Einschätzung?


5.                   Welche Gutachten bzw. gutachterlichen Stellungnahmen sind zur geplanten Reststoffdeponie  in Neudorf bereits vorhanden und was sagen diese konkret aus?

6.              Welche Gutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen sind noch ausständig oder werden seitens Ihres Ressorts noch eingeholt werden?

7.      Das bgld. Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz sieht die Notwendigkeit von Naturschutzverträglichkeitsverfahren bzw. Bewilligungen für die Wiederverfüllung vor. Die Notwendigkeit derselben wird aber dem Vernehmen nach von den künftigen Betreibern der Reststoffdeponie Neudorf in Abrede gestellt. Hat ihr Ressort davon Kenntnis und wie ist aus Ihrer Sicht zu beurteilen, dass Betreiber einer geplanten Anlage rechtlich verbindliche Vorgaben offensichtlich ignorieren und es auf ein Verwaltungsstrafverfahren ankommen lassen?

8.              Der Standort liegt inmitten des Natura 2000-Gebietes Parndorfer Platte- Heideboden“, im Umfeld der Deponie liegen Naturschutzgebiete sowie der Nationalpark Neusiedler See. Wie bereits bestehende Gutachten aus der Vergangenheit zeigen, ist eine Gefährdung des Grundwassers und damit des Neusiedler Sees ist nicht auszuschließen, da offensichtlich sehr inhomogene Bodenschichten bzw.  nicht ausreichende geologische  Barrieren vorliegen. Welche Auswirkungen wird die geplante Reststoffdeponie Neudorf auf das Grundwasser und die Wassersituation im Neusiedler See haben?

9.      Gibt es Abschätzung zur durch die geplante Reststoffdeponie Neudorf entstehenden zusätzlichen Verkehrsbelastung durch  Schwerverkehr   im besonderen in Neudorf und Parndorf? Welche Mengen Abfälle werden pro Jahr antransportiert, wie wird der Abfall antransportiert und mit wie vielen zusätzlichen LKW-Transporten ist zu rechnen?

10.       Wie ist die aktuelle Feinstaubbelastung im Bereich Neudorf und Umgebung und welche Prognosen gibt es für die Feinstaubentwicklung im Fall der Umsetzung des Projektes?

11.Welche    Angaben    trifft     der     Projektantrag     zur   bestehenden Baurestmassendeponie?


12.Wie viele Stellungnahmen sind aufgrund der Kundmachung vom 7.7.2010 in Ihrem Ressort eingelangt und was sind die wesentlichsten Bedenken?

13.Unter Berücksichtigung aller gegen die Realisierung der geplanten Reststoffdeponie Neudorf vorgebrachten Argumente: wie ist Ihre persönliche Präferenz und Einschätzung unter Einbeziehung der Situation der Umwelt und Interessen der betroffenen Bevölkerung in der Region?