6311/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
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Anfrage
der
Abgeordneten Ing. Kapeller,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Fähigkeiten der für den
Auslandseinsatz bestimmten Einheiten des
österreichischen Bundesheeres
Aufgrund des Inkrafttretens
des Lissabon-Vertrages am 1. Dezember 2009 hat sich
innerhalb der EU die Notwendigkeit ergeben, Lücken
im Aufbau der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu
schließen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens
wurden in einem längeren Prozess 12 priorisierte Fähigkeiten
für den Einsatz
erarbeitet, welche nunmehr in einzelnen Projekten der Europäischen
Verteidigungsagentur bzw. des EU-Militärkomitees
als vordringlich angesehen
werden sollen. Bei den 12 priorisierten Fähigkeiten
handelt es sich um:
1.
Abwehr
von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen
Kampfmitteln
2. Abwehr tragbarer Fliegerabwehrwaffen
3. Abwehr von behelfsmäßigen Sprengkörpern
4. Maßnahmen gegen Minen in Küstengewässern
5. Logistische Unterstützung durch zivile Anbieter
6. Verbesserte Verfügbarkeit von Helikoptern
7. Medizinische Unterstützung
8. Netzwerkfähigkeit
9. Nachrichtendienst, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärungsstruktur
10. Computernetzwerkoperationen
11. Auswirkungen eines
umfassenden zivil-militärischen Ansatzes auf militärische
Operationen
12. Informationsgewinnung
mittels menschlicher Quellen sowie Kultur- und
Sprachtraining.
Diese Fähigkeiten
werden für das Engagement europäischer Truppen in Einsätzen
als prioritär angesehen. Da sich Österreich mit den formierten Einheiten sowie mit
den Kaderpräsenzeinheiten auf
Auslandseinsätze vorbereitet und insbesondere auch
einen gewichtigen Beitrag für eine battle-group im Jahr 2011 leisten will, stellt sich
daher die Frage, inwieweit die für
Auslandseinsätze vorgesehenen Einheiten des
österreichischen Bundesheeres bereits für die Erbringung dieser Fähigkeiten
geübt
und ausgerüstet sind.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
1.
Welche der oben aufgezählten Fähigkeiten werden im Rahmen des
Auslandseinsatz-Präsenzdienstes bei
formierten Einheiten (FORMEIN) bereits
jetzt geübt?
2.
Wie
hoch ist bei den FORMEIN der Prozentsatz an Erfüllung jeder dieser
Fähigkeiten?
3.
Welche
der oben aufgezählten Fähigkeiten werden im Rahmen der
Kaderpräsenzeinheiten (KPE)
bereits jetzt geübt?
4.
Wie
hoch ist bei den Kaderpräsenzeinheiten (KPE) der Prozentsatz an Erfüllung
jeder dieser Fähigkeiten?
5.
Wie
weit ist die für 2011 vorgesehene österreichische Beteiligung an EU-battle-
groups bereits in der Erfüllung jeder der oben aufgezählten Fähigkeiten?
6.
Wann wird für die österreichische Beteiligung an einer
battle-group 2011 die
Ausbildung in den oben aufgezählten Fähigkeiten so
abgeschlossen sein, dass
ein Einsatz gemäß dieser Fähigkeitskriterien
auch tatsächlich möglich
ist?
7.
Welche dieser Fähigkeiten soll von österreichischen
Einheiten in einem
Auslandseinsatz völlig autonom und
vollständig erbracht werden
können?
8.
Die
Erbringung welcher dieser Fähigkeiten wird vom österreichischen
Bundesheer als für österreichische
Auslandseinsätze prioritär eingestuft (mit
welchem jeweiligen
Prozentsatz der Aufgabenerfüllung)?