6311/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Kapeller,
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Fähigkeiten der für den Auslandseinsatz bestimmten Einheiten des
österreichischen Bundesheeres

Aufgrund des Inkrafttretens des Lissabon-Vertrages am 1. Dezember 2009 hat sich
innerhalb der EU die Notwendigkeit ergeben, L
ücken im Aufbau der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu schlie
ßen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens
wurden in einem längeren Prozess 12 priorisierte Fähigkeiten für den Einsatz
erarbeitet, welche nunmehr in einzelnen Projekten der Europ
äischen
Verteidigungsagentur bzw. des EU-Milit
ärkomitees als vordringlich angesehen
werden sollen. Bei den 12 priorisierten F
ähigkeiten handelt es sich um:

1.         Abwehr von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen
Kampfmitteln

2.         Abwehr tragbarer Fliegerabwehrwaffen

3.         Abwehr von behelfsmäßigen Sprengkörpern

4.         Maßnahmen gegen Minen in Küstengewässern

5.         Logistische Unterstützung durch zivile Anbieter

6.         Verbesserte Verfügbarkeit von Helikoptern

7.         Medizinische Unterstützung

8.         Netzwerkfähigkeit

9.         Nachrichtendienst, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärungsstruktur

10.     Computernetzwerkoperationen

11.     Auswirkungen eines umfassenden zivil-militärischen Ansatzes auf militärische
Operationen

12.     Informationsgewinnung mittels menschlicher Quellen sowie Kultur- und
Sprachtraining.

Diese Fähigkeiten werden für das Engagement europäischer Truppen in Einsätzen
als priorit
är angesehen. Da sich Österreich mit den formierten Einheiten sowie mit
den Kaderpr
äsenzeinheiten auf Auslandseinsätze vorbereitet und insbesondere auch
einen gewichtigen Beitrag für eine battle-group im Jahr 2011 leisten will, stellt sich
daher die Frage, inwieweit die f
ür Auslandseinsätze vorgesehenen Einheiten des
österreichischen Bundesheeres bereits für die Erbringung dieser Fähigkeiten geübt
und ausger
üstet sind.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

1.         Welche der oben aufgezählten Fähigkeiten werden im Rahmen des
Auslandseinsatz-Pr
äsenzdienstes bei formierten Einheiten (FORMEIN) bereits
jetzt geübt?

2.         Wie hoch ist bei den FORMEIN der Prozentsatz an Erfüllung jeder dieser
Fähigkeiten?

3.         Welche der oben aufgezählten Fähigkeiten werden im Rahmen der
Kaderpräsenzeinheiten (KPE) bereits jetzt geübt?

4.         Wie hoch ist bei den Kaderpräsenzeinheiten (KPE) der Prozentsatz an Erfüllung
jeder dieser Fähigkeiten?

5.         Wie weit ist die für 2011 vorgesehene österreichische Beteiligung an EU-battle-
groups bereits in der Erfüllung jeder der oben aufgezählten Fähigkeiten?

6.         Wann wird für die österreichische Beteiligung an einer battle-group 2011 die
Ausbildung in den oben aufgez
ählten Fähigkeiten so abgeschlossen sein, dass
ein Einsatz gemäß dieser Fähigkeitskriterien auch tatsächlich möglich ist?

7.         Welche dieser Fähigkeiten soll von österreichischen Einheiten in einem
Auslandseinsatz v
öllig autonom und vollständig erbracht werden können?

8.         Die Erbringung welcher dieser Fähigkeiten wird vom österreichischen
Bundesheer als f
ür österreichische Auslandseinsätze prioritär eingestuft (mit
welchem jeweiligen Prozentsatz der Aufgabenerfüllung)?