6312/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten August Wöginger
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend fahrlässige Verzögerung der Kundmachung des SRÄG 2010

Im SRÄG 2010 ist in § 313 die Bestimmung enthalten, die den missbräuchlichen Übertritt
von Beamt/innen der Stadt Wien kurz vor Erreichen des ASVG-Pensionsalters in ein ASVG-
Dienstverhältnis verhindert. Insbesondere wird eine zusätzliche Wartezeit von bis zu 5 Jahren
eingeführt. Diese Bestimmung tritt mit Kundmachung in Kraft.

Solche Übertritte ins ASVG können erfolgen, solange das SRÄG 2010 nicht kundgemacht ist.
In vielen Fällen wird durch den Übertritt ein um bis zu 5 Jahre früherer Pensionsantritt er-
möglicht. Die Stadt Wien hat nur einen bei weitem nicht kostendeckenden Überweisungs-
betrag zu leisten und erspart sich in der Folge die Zahlung der Beamtenpension.

Jeder einzelne Fall kostet die Pensionsversicherungsanstalt und damit die Gemeinschaft der
AS VG-Versicherten und das Bundesbudget über die Laufzeit des Pensionsbezugs durch-
schnittlich rund 1 Mio. €.

Aus diesen Gründen hat der Sozialminister im Zuge der Verhandlungen über dieses Gesetz
ausdrücklich zugesagt, dass es keinerlei Verzögerungen bei der Kundmachung geben werde.
Das Bundeskanzleramt hat diese Zusage gebrochen, indem es das SRÄG 2010 nicht unver-
züglich kundgemacht hat. Die Höhe des Schadens ist noch nicht abzusehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.  Trifft es zu, dass der Gesetzesbeschluss des NR betreffend das SRÄG 2010 nach
Genehmigung durch den Bundesrat am 22. Juli 2010 von der Parlamentsdirektion am
Freitag 23. Juli 2010 dem Bundeskanzleramt elektronisch übermittelt wurde, wenn
nein, wann war die Übermittlung?

2.              Trifft es zu, dass dieser Gesetzesbeschluss bereits Anfang der darauffolgenden Woche
vom Herrn Bundespräsidenten beurkundet und dem Bundeskanzler zur Gegenzeich-
nung rückübermittelt wurde, wenn nein, wann traf der vom Herrn Bundespräsidenten
beurkundete Gesetzesbeschluss im Bundeskanzleramt ein?

3.              Wann hat der Bundeskanzler das Gesetz gegengezeichnet, damit es kundgemacht wer-
den kann?

4.              Warum hat der Bundeskanzler diesen Gesetzesbeschluss nicht unverzüglich gegenge-
zeichnet?


5.              Wann wurde das Gesetz kundgemacht?

6.              Welche Personen im Bundeskanzleramt und im Kabinett waren mit diesem Aktenvor-
gang insgesamt befasst?

7.              Gab es im BKA eine „Anweisung" in dem Sinn, dass der Gesetzesbeschluss vor dem
Urlaub des Herrn Bundeskanzlers nicht mehr kundgemacht werden soll, wenn ja, wie
lautete die Anweisung und wer hat sie erteilt?

8.              Wer ist für die Verzögerung verantwortlich?

9.              Werden Sie feststellen lassen, wie viele ASVG-Pensionsantritte von ehemaligen
Beamten der Stadt Wien erst durch die Verz
ögerung bei der Kundmachung des
Gesetzes ermöglicht wurden?

10.      Werden Sie den Nationalrat über das Ergebnis dieser Feststellungen noch vor der
Wiener Landtagswahl informieren?

11.      Wer wird der Pensionsversicherungsanstalt und damit der Gemeinschaft der AS VG-
Versicherten den aus der Verz
ögerung der Kundmachung entstehenden Schaden er-
setzen?

12.      Halten Sie es auch für eine Missachtung des Nationalrates, wenn der Bundeskanzler
entgegen den Zusagen des zuständigen Ressortministers einen Gesetzesbeschluss erst
mit mehr als 2 Wochen Verzögerung kundmacht mit dem Effekt, dass sich die Stadt
Wien in der Zwischenzeit ein Körberlgeld in Millionenhöhe auf Kosten der AS VG-
Pensionisten und ASVG-Versicherten verschafft?