6314/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Anna Franz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Vertrauensbruch bei der LSI-Bestellung in Vorarlberg
Für die
Bestellung eines Landesschulinspektors wird in der bisherigen Praxis ein
Dreier-
Vorschlag, gereiht nach den Vorstellungen des jeweiligen Bundeslandes, nach
Wien ins
zuständige
Ministerium übermittelt. Seit dem Jahr 1945 war es üblich, dass
dieser Vor-
schlag unverändert vom Ministerium und schließlich vom
Bundespräsidenten bestätigt
wurde.
Nun ist Frau
BM Dr. Claudia Schmied mit der Bestellung von Karin Engstier zur Lan-
desschulinspektorin von dieser bewährten Form abgegangen und hat die
Reihung, die
von
einer unabhängigen Objektivierungskommission in Vorarlberg
vorgenommen wurde,
auf
den Kopf gestellt. Das bedeutet einen massiven Vertrauensbruch und ist
jedenfalls
nicht
schlüssig, zumal die Ministerin mehr Personalautonomie für die
Schuldirektor/innen
bei
der Auswahl der LehrerInnen fordert, während sie bei der
Bestellung von Landes-
schulinspektor/innen
die vor Ort getroffene Entscheidung nicht akzeptiert. Das bedeutet,
dass
die Rechte der Länder bei der Auswahl von geeigneten Persönlichkeiten für Lei-
tungsfunktionen
im Schulbereich deutlich beschränkt und die Entscheidungen des Kolle-
giums
des Landesschulrates und der Objektivierungskommission missachtet werden.
Unverständlich ist
auch, dass die Entscheidung durch erneute Hearings in Wien stark
verzögert wurde,
wodurch eine vorausschauende Planung erschwert wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1.
Planen Sie in Zukunft bei allen Bestellungen von leitenden
Mitarbeiter/innen im
Schulbereich,
eigene Hearings abzuhalten und die Reihung in Wien vorzunehmen?
2.
Erkennen Sie keinen Widerspruch, wenn Sie einerseits mehr
Personalautonomie für
die
SchuldirektorInnen fordern, andererseits aber den Ländern ihre föderalistisch
zu
treffenden
Entscheidungsmöglichkeiten nehmen?
3.
Wie beurteilen Sie angesichts des Bestrebens der Bundesregierung nach
Steigerung
der
Effizienz im Verwaltungsbereich den zusätzlichen Aufwand, der
durch die in Wien
stattfindenden
Hearings entsteht (Fahrten, doppelter Aufwand)?
4.
Haben in Zukunft die Länder, die vor Ort die KandidatInnen für einen
Schulposten
sehr
gut kennen, keine Einflussmöglichkeit mehr auf die Bestellung der
zu besetzen-
den
Leitungsfunktionen im Land?
5. Wie verträgt sich das mit dem Föderalismus in Österreich?
6.
Was werden Sie in Zukunft unternehmen, dass Entscheidungen für
Leitungsfunktio-
nen in Wien rechtzeitig getroffen werden?