6316/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Übersetzungsdienste des Heeresnachrichtenamtes für die FPÖ

 

Das Nachrichtenmagazin „Profil“, das sich selbst als „Aufdeckermagazin“ bezeichnet, hat in seiner Ausgabe Nr. 32 vom 9. August 2010 im Faksimile auf Seite 15 ein angeblich echtes Dokument des irakischen Innenministeriums, welches mit 22. 5. 2008 datiert ist in englischer Sprache veröffentlicht, mit welchem angebliche Geldflüsse des damaligen irakischen Staatschefs an Dr. Jörg Haider und an Mag. Ewald Stadler bewiesen werden sollten. Dieses Dokument hat sich zwischenzeitlich als plumpe Fälschung herausgestellt, die in der Redaktion „Profil“ selbst hergestellt wurde.

 

In der Ausgabe des „Profil“ Nr. 33 vom 16. August 2010 wurde sodann auf Seite 16 das angebliche Originaldokument aus dem irakischen Innenministerium in arabischer Sprache, ebenfalls datiert mit 22.5.2008 veröffentlicht, und auf der nächstfolgenden Seite wurde die in Damaskus hergestellte „beglaubigte Übersetzung“ hiezu ebenfalls im Faksimile abgedruckt.

 

Auffällig ist, dass sich diese beiden Dokumente von jenem (von der Profilredaktion selbst hergestellten) Dokument, welches in der Profilausgabe Nr. 32 vom 9. August 2010 veröffentlicht wurde, dadurch unterscheiden, dass die Datumsangabe der Besuchsreise vollkommen unterschiedlich ist.

 

Im Übrigen ist auch der in diesem Artikel auf den Seiten 18 und 19 genannte und abgebildete Profil-Informant Franz Limpl ein seit Jahren für das Heeresnachrichtenamt tätiger Konfident.

 

Den unterfertigten Abgeordneten liegen Informationen vor, wonach die Genesis der in der Profilausgabe Nr. 33 vom 16. August 2010 auf Seite 16 und 17 veröffentlichten Faksimileabdrucke wie folgt entstand:

 

Im Jahr 2008 haben „findige Kaufleute“ das in arabischer Sprache verfasste Dokument hergestellt und der FPÖ, vertreten durch den Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, um einen kolportierten Betrag um Euro 15.000,-- verkauft, wobei die FPÖ glaubte, damit im Nationalratswahlkampf gegen Dr. Haider und vor allem Mag. Stadler agitieren zu können. Dr. Peter Fichtenbauer, der selbst beim Heeresnachrichtenamt mob-beordert war, übergab das gekaufte Dokument dem damaligen Leiter des Heeresnachrichtenamtes, Brig. W., der das Papier an den Militärattache der österreichischen Botschaft in Damaskus weiterleitete. Von dort wurde es zu einem Übersetzungsbüro in Damaskus gebracht, wo die Übersetzung hergestellt wurde, welche das Profil in seiner Ausgabe Nr. 33 vom 16. August 2010 auf Seite


17 im Faksimile veröffentlichte. Nach der Herstellung der Übersetzung gingen die Dokumente wieder zurück an das Heeresnachrichtenamt und von dort wieder an die FPÖ, wo man offensichtlich bald erkannte, dass es sich um eine Fälschung handeln muss. Dies ist auch kaum verwunderlich, wenn man in Betracht zieht, dass der nunmehrige Generalsekretär der FPÖ, Herbert Kickl damals als „Ghostwrighter“ Hauptautor des Buches „Zu Gast bei Saddam“, Utl.:“ Im „Reich des Bösen““, Ibera Verlag, Himberg, 2003, war.

 

Vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhaltes stellen die unterfertigten Abgeordneten an den an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie ist es möglich, dass eine Partei über das Heeresnachrichtenamt Übersetzerdienste in Anspruch nehmen kann?
  2. Welchen Parteien stehen solche Übersetzungsdienste zu, welchen nicht?
  3. Welchen Kostenersatz hat die FPÖ dem Verteidigungsressort für die Übersetzerdienste geleistet?
  4. War der damalige Leiter des Heeresnachrichtenamts auch gleichzeitig als FPÖ-Funktionär tätig? Wenn ja, in welchen Funktionen, und wie ließ sich dies mit seiner dienstlichen Stellung vereinbaren?
  5. War das Vorgehen des damaligen Leiters des Heeresnachrichtenamtes gesetzeskonform? Wenn nein, werden Sie rechtliche Schritte gegen ihn veranlassen?
  6. Wie ist die Rolle des Dr. Fichtenbauer bei der Annahme eines gesetzwidrigen Verhaltens des damaligen Leiters des Heeresnachrichtenamtes zu bewerten, und wird eventuell gegen allfällige weitere Mittäter aus der FPÖ wegen des Verdachtes der Bestimmungstäterschaft ermittelt?
  7. Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob der damalige Leiter des Heeresnachrichtenamtes für seine politischen Dienste Vorteile angenommen hat oder ihm solche Vorteile von der FPÖ angeboten wurden?
  8. Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob aus dem Bereich Ihres Ressorts die ursprünglichen Fälschungen in arabischer und englischer Sprache an das Nachrichtenmagazin „Profil“ weitergespielt wurden? Wenn ja, welche Erkenntnisse haben Sie darüber, insbesondere über die dahinter stehenden Absichten?
  9. Haben nach Ihren Erkenntnissen Angehörige Ihres Ressorts auch bei der Herstellung der Fälschung mitgewirkt, wie sie vom Nachrichtenmagazin in seiner Ausgabe Nr. 32 vom 9. August 2010 veröffentlicht wurde.

 

 

 

Wien, 25.08.2010