6323/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Themessl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verfassungsbruch, Amtsmissbrauch und Anstiftung zum Amtsmissbrauch gemäß § 302 StGB
Nicht rechtzeitige Vorlage des Bundesbudget 2011 verwirklicht Verfassungsbruch
Die
nicht rechtzeitige Vorlage des Bundesbudget 2011 durch den Bundesminister
für Finanzen verwirklicht den Tatbestand des Verfassungsbruchs
gemäß Art 51 Abs 3
B-VG.
Nicht rechtzeitige Vorlage des Bundesbudget 2011 verwirklicht Amtsmissbrauch
Durch den verwirklichten Verfassungsbruch gemäß Art 51 Abs 3 B-VG durch die nicht rechtzeitige Vorlage des Bundesbudget 2011 wird der Tatbestand des Amtsmissbrauchs gemäß § 302 StGB verwirklicht.
Beitrags- und Bestimmungstäterschaft durch Bundesminister und Beamte
Durch
die Anordnungen und Weisungen des Bundesministers für Finanzen
gemäß
§ 10 Bundesministeriengesetz das Bundesbudget 2011 nicht rechtzeitig
vorzulegen und in diesem Zusammenhang die Vorbereitungen des Bundesbudget nicht
fristgerecht abzuschließen bringt der Bundesminister für Finanzen
sich und seine Beamtinnen und Beamten sowie Vertragsbedienstete in den Verdacht
der Beitrags- und Bestimmungstäterschaft im Zusammenhang mit dem
verwirklichten Verfassungsbruch und dem damit begangenen Amtsmissbrauch.
Stellungnahme der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien vom 19.8.2010
Am 14. Juli hat RfW-Bundesobmann Fritz Amann Finanzminister Josef Pröll und Bundeskanzler Werner Faymann bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs in Zusammenhang mit dem Verfassungsbruch gemäß Art 51 Abs 3 Bundesverfassung angezeigt. Das Verfahren wurde am 20. Juli 2010 eingestellt.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat laut ORF-online Vorarlberg vom 19.8.2010 dazu folgendermaßen Stellung genommen: „Die Ankündigung sei noch keine Straftat. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft werde spätestens am 22. Oktober, wenn bis dahin kein Budget beschlossen sein sollte, die Sache auch inhaltlich beurteilen. Wenn tatsächlich kein Budget beschlossen sein sollte, dann werde dieses Vorgehen auch in Richtung Amtsmissbrauch überprüft, so die Korruptionsbehörde.“
Tatsache ist: Der Erstellung des Bundesbudgets gehen zahlreiche Vorbereitungshandlungen des zuständigen Bundesministeriums für Finanzen voraus. Wenn der Ressortzuständige Finanzminister in diesem Zusammenhang vom verfassungsmäßig vorgesehenen Budgetfahrplan abweicht, so werden bereist in diesem Zusammenhang der Tatbestand des Amtsmissbrauchs gemäß § 302 StGB verwirklicht. Dies gilt sowohl für die Person des Finanzministers als auch die in diesem Zusammenhang beteiligten Ressortmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die Gefahr laufen sich hier strafrechtlich verantworten zu müssen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage