6327/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Genmais-Saatgut

 

 

In Deutschland wurde in wenigstens sieben Bundesländern ungewollt gentechnisch verändertes Mais-Saatgut ausgebracht. Wenngleich nur in Spuren, sind die Gen-Saaten dennoch in die Umwelt gelangt (etwa 100 GVO-Pflanzen pro Hektar), womit das Risiko weiterreichender Kontaminationen evident ist.

 

Wie es zu der Saatgut-Verunreinigung kommen konnte, wird derzeit erhoben. Immerhin aber konnte der Fall, wenn auch sehr spät und von mutmaßlichem Zögern der verantwortlichen Landwirtschaftsministerien begleitet, aufgedeckt werden.

 

Der Saatgutproduzent und die Händler sind den bundesdeutschen Behörden bekannt. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Gelangen Produkte des besagten Saatgutproduzenten auch nach Österreich?

2.    Wenn ja, in welchem Umfang?

3.    Liefern die in Deutschland ermittelten Händler auch nach Österreich?

4.    Wenn ja, in welchem Umfang?

5.    Sind in Österreich nur die Saatgut-Hersteller oder auch Ihrem Ministerium unterstellte Behörden mit der Saatgut-Kontrolle beauftragt?

6.    Werden die Kontroll-Ergebnisse der Hersteller ihrerseits von unabhängiger Stelle kontrolliert?

7.    Gab es in Österreich bereits ähnlich gelagerte Fälle „ungewollter“ Saatgutverunreinigung mit gentechnisch verändertem Material?

8.    Sollte ein solcher Fall eintreten, würde die Öffentlichkeit umgehend darüber in Kenntnis gesetzt und wenn ja, wie?

9.    Wer kontrolliert in Österreich in welchen Abständen im Handel befindliches Saatgut auf mögliche gentechnische Verunreinigungen?

10.   Gibt es in Österreich Kontrollen von Anbauflächen, um eventuelle ungewollte Aussaaten gentechnisch kontaminierten Saatguts nachträglich erheben zu können?

11.   Wer ist mit diesen Überprüfungen beauftragt?

12.   Erfolgen diese Überprüfungen flächendeckend?

13.   Wenn nein, weshalb nicht?


14.  Wie sind Verunreinigungen, wie die jetzt in Deutschland publik gewordenen technisch zu erklären?

15.   Gibt es in Österreich Vorkehrungen, um Saatgut-, aber auch Lebensmittelverunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen von vornherein zu unterbinden?

16.  Gibt es in Österreich bzw. auf EU-Ebene konkrete Pläne, um künftig jegliche sogenannte „technisch unvermeidliche Verunreinigungen“ zu unterbinden?

17.   Käme es nicht erheblich billiger, zur Verunreinigungsvermeidung Produktionswege und Lagerungsgepflogenheiten zu adaptieren als alle im Entdeckungsfall nachträglich notwendig werdenden Maßnahmen zu ergreifen?

18.   Wenn ja, weshalb wird dem nicht längst Rechnung getragen?