6329/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Winter

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend die Anzahl und Höhe der ins Ausland überwiesenen Pensionen

 

Im Jahr 2008 fielen 37,8 Prozent der Sozialausgaben unter die Rubrik Pensionsversicherung. Diese und die folgenden Zahlen sind dem Bericht: „Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen“, vom März 2010 entnommen.

Von den, sich zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts in Pension befindlichen 2,189 Millionen Personen, hatten knapp 254.000 ihren Wohnsitz im Ausland. Dies entspricht einem Anteil von 11,6 Prozent. Dieser Kapitalabfluss trägt zur Verschlechterung der heimischen Kapitalbilanz bei. Es ist volkswirtschaftlich problematisch, wenn Steuermillionen ins Ausland abfließen, ohne zur Wertschöpfung im Inland beigetragen zu haben.

Wie Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka im Rahmen eines Blogs bekanntgibt, sehen bedeutende Universitätsprofessoren die Möglichkeit, die Familienbeihilfe, die ins Ausland überwiesen wird, der Höhe nach an den dortigen Lebenserhaltungsindex anzupassen: „Auf meiner Tour durch alle Finanzämter Österreichs - 60 der 80 Ämter habe ich bereits besucht - wurde ich von unseren Mitarbeitern immer wieder auf ein Gerechtigkeitsproblem bei der Familienbeihilfe aufmerksam gemacht. Österreich muss für Kinder, die im Ausland leben, deren Eltern aber zumindest 2 Wochen im Monat in Österreich arbeiten, die volle österreichische Familienbeihilfe auszahlen. Das führt in Ländern mit niedriger Familienbeihilfe zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten. Ein Kind ab 10 Jahren bekommt in Österreich 130,9 Euro monatlich an Kinderbeihilfe. Die Lebenshaltungskosten in der Slowakei liegen allerdings um 35 Prozent unter denen von Österreich, und auch die Familienbeihilfe  liegt dort nur bei 17,81 Euro im Monat. Die Differenz von der slowakischen auf die österreichische Familienbeihilfe, also mehr als 100 Euro pro Monat. Ich würde es gerechter empfinden, wenn die Familienbeihilfe, sich sowohl in Österreich als auch im Ausland an den Lebenshaltungskosten orientiern würde. Ich freue mich, dass viele  sachkundige Universitätsprofessoren, wie Europarechtler Franz Leidenmühler von der Uni-Linz,  Arbeitrechtprofessor Franz Marhold von der Uni-Graz, Sozialrechtler Wolfgang Mazal und Verfassungsjurist Heinz Mayer von der Uni Wien, davon ausgehen, dass es eine rechtliche Möglichkeit gibt, diese Idee auch europarechtskonform umzusetzen. Dadurch könnten mehr als 10 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden und das System wäre in sich sozial gerechter als jetzt.”

Diese Möglichkeit besteht demnach auch bei Pensionszahlungen an Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Auf welche Länder verteilen sich die knapp 254.000 Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben?

 

  1. Wie hoch ist die genaue Anzahl in den jeweiligen Ländern?

 

  1. Wie hoch ist deren jeweiliger Lebenserhaltungskostenindex, im Vergleich zu Österreich?

 

  1. Wie viel Geld könnte jährlich insgesamt bei einer Koppelung der Pensionshöhe an die jeweiligen Lebenserhaltungskostenindices eingespart werden?

 

  1. Welchen Anteil hätten die in der Beantwortung von Frage 1. angeführten Länder jeweils daran (relativ und absolut)?