6332/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

 

Laut „salzburg.orf.at“ wurde gegen zwei Salzburger Bäuerinnen eine Geldstrafe zu je € 130,- verhängt, da sie Ihr Vieh nicht gegen die Blauzungenkrankheit impfen ließen. Mittlerweile wurde die umstrittene Impfpflicht in eine Empfehlung umgewandelt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Warum wird jetzt nur noch eine Impfung gegen Blauzungenkrankheit empfohlen?

 

2.    Wie viele Tiere wurden in Österreich geimpft?

 

3.    War die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit aus heutiger Sicht notwendig?

 

4.    Wie viele Blauzungenerkrankungen gab es in Österreich?